
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt seit wenigen Minuten zwei weitere Klagen gegen den geplanten Fehmarnbelttunnel. Dabei geht es zum einen um Einwände der Stadt Fehmarn gegen die Pläne zum Brand- und Katastrophenschutz in dem Ostsee-Tunnel. Die Kommune sieht ihre Feuerwehr damit überfordert. Eine entsprechende Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig-Holstein war bereits vor knapp einem Monat im Kern zurückgewiesen worden.
Neben der Stadt Fehmarn klagt ein Landwirt, dessen Grundstücke für den Bau und Anschlüsse in Anspruch genommen werden, andere Entschädigungsregelungen an. (Az.: BVerwG 9 A 10.19) Das Gericht hat für diese Verhandlungen bis zu drei Tage reserviert.
Bereits in den vergangenen beiden Wochen hatten sich die Leipziger Richter mit der Fehmarnbeltquerung beschäftigt. Zwei Umweltverbände und mehrere Fährunternehmen hatten ebenfalls gegen den Planfeststellungsbeschluss für das deutsch-dänische Milliardenprojekt geklagt. In diesen Verfahren will das Bundesverwaltungsgericht am 3. November ein Urteil verkünden.
Der 18 Kilometer lange Tunnel unter der Ostsee soll Fehmarn und Lolland miteinander verbinden. Auf dänischer Seite besteht schon seit 2015 Baurecht, in Deutschland warten die Tunnelplaner des Landes Schleswig-Holstein auf grünes Licht aus Leipzig.