
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz hat den Vorstoß der Industrie und Handelskammern in Schleswig-Holstein begrüßt, auf flächendeckende Corona-Tests in den Betrieben hinzuwirken: «Damit unterstreichen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber des Landes eindrucksvoll, dass sie zu Ihrer Verantwortung stehen und sich aktiv an der Pandemiebekämpfung beteiligen. Das ist ein deutlich besseres Signal, als derzeit von manchem Kritiker unseres Stufenplans ausgeht“, sagte Buchholz heute in Lübeck.
Die IHK Schleswig-Holstein wird nach Angaben des Kieler Hauptgeschäftsführers Jörg Orlemann ab Montag einen ersten Leitfaden an die Betriebe für ein flächendeckendes und regelmäßiges Testen am Arbeitsplatz herausgeben. „Das ist ein wichtiger Beitrag für das frühzeitige Erkennen und Einschränken von Infektionen“, schreibt Orlemann an Buchholz und Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Das geplante Merkblatt für die Betriebe sei derzeit noch auf der Basis von Antigen-Schnelltests aufgebaut, soll laut IHK aber schon baldmöglichst um eine Option für Selbsttests erweitert werden. „Diese Initiative der Kammern für kleine wie große Betriebe ist außerordentlich nützlich und wohltuend“, sagte Buchholz.
Kritik übte Buchholz in diesem Zusammenhang an Äußerungen des Kieler SPD-Oppositionsführers Ralf Stegner, der der Landesregierung in den „Lübecker Nachrichten“ (Sonnabendausgabe) einen «Alleingang» vorwirft. „Schon unser Perspektivplan, dem die Opposition im Landtag klipp und klar zugestimmt hat, sah bei einer stabilen landesweiten Inzidenz von unter 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen die Öffnung des Einzelhandels vor – und exakt das tun wir jetzt», so Buchholz. Da sei es rätselhaft, „dass Herr Stegner nun versucht, mit dem Argument auzubüxen, dass Hamburg seinen Handel auch nicht öffnet». Denn es sei ja genau der Sinn eines Stufenplans, regionale Differenzierungen zu ermöglichen.
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Buchholz: «Ich glaube, am meisten wünschen sich die Menschen derzeit, dass sich die Politik an ihre selbst aufgestellten Regeln hält – und genau das tut die Landesregierung mit ihrer neuen Verordnung, die Montag in Kraft treten wird.»
Aufgrund niedriger Corona-Infektionszahlen im Ländervergleich treten in Schleswig-Holstein am Montag weitere, vorsichtige Öffnungsschritte in Kraft. Neben Fahrschulen, Kosmetikschulen und Museen darf im Norden mit einer Ausnahme der Einzelhandel unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Im Einzelnen gibt es folgende Lockerungen.
EINZELHANDEL: Ab Montag dürfen die Geschäfte wieder öffnen – mit Ausnahme von Flensburg. Dort gibt es weiter relativ viele Corona-Neuninfektionen. Haben die Läden weniger als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, dürfen die Betreiber einen Kunden je 10 Quadratmeter Fläche hineinlassen, bei größeren Geschäften ist es ein Kunde je 20 Quadratmeter. Steigt die landesweite Inzidenz über 50, ist nur Termin-Shopping («Click and Meet») möglich. Dabei ist in kleineren Läden ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche, in größeren ein Kunde je 40 Quadratmetern erlaubt.
Steigt der Inzidenzwert landesweit über 100, muss der Einzelhandel schließen. Kunden können dann nur bestellte Ware nach Voranmeldung abholen («Click and Collect»). Die Regierung will das Infektionsgeschehen zu Stichtagen bewerten und die Öffnungsmodalitäten jeweils für die folgende Woche festlegen.
KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: Nach den Friseuren und Nagelstudio-Betreibern dürfen auch Tattoo-, Sonnen-, Kosmetik- und Massagestudios wieder öffnen. Wenn bei der Behandlung aber nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden kann, ist ein tagesaktueller negativer Corona-Test der Kunden nötig. Erforderlich ist auch ein Testkonzept für das Personal.
WEITERE ÖFFNUNGEN: Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten dürfen im Land wieder öffnen. Steigt die Inzidenz über 50, müssen Besucher vorher jedoch Termine buchen. Zudem können Fahr- und Flugschulen ihre Arbeit wieder vollständig aufnehmen.
PRIVATE TREFFEN: Es sind wieder private Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Getrennt wohnende Paare gelten dabei als ein Hausstand. Bislang durfte sich ein Hausstand nur mit einer weiteren Person treffen, Begegnungen sind demnach nicht möglich.
SPORT UND MUSIK: Sportgruppen mit bis zu 20 Kindern können in Vereinen wieder draußen trainieren. Gruppen mit bis zu zehn Personen können bei einer landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Sport im Außenbereich treiben, ohne dass ein Verein dahinter steht. In Musikschulen wird wieder Einzelunterricht möglich und die Gemeinschaftsräume von Pflegeheimen sollen 14 Tage nach erfolgter Zweitimpfung der gesamten Einrichtung wieder für Gruppenangebote nutzbar sein.