Am 17. Mai öffnet sich der echte Norden – ein großes Stück, aber unter strengen Auflagen

Es bewegt sich was im echten Norden: Urlauber aus ganz Deutschland können hier bald landesweit Ferien machen – wenn sie gegen Corona geimpft oder negativ getestet sind. In Gaststätten darf ab 17. Mai auch drinnen gespeist werden. Weitere Lockerungen kommen hinzu.

Ministerpräsident Daniel Günther und Tourismusminister Bernd Buchholz bei der heutigen Pressekonferenz

Angesichts landesweit sinkender Corona-Infektionszahlen und einer erfolgreichen Zwischenbilanz der Tourismus-Modellprojekte in Eckernförde und der Schlei-Region wagt Schleswig-Holstein den nächsten Öffnungsschritt. Wie Ministerpräsident Daniel Günther, seine Stellvertreterin Monika Heinold und Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz heute nach Beratungen mit den Spitzen der Jamaika-Regierungskoalition sagten, dürfen ab dem 17. Mai landesweit Beherbergungsbetriebe und die Innen-Gastronomie für Geimpfte, Getestete und Genesene wieder öffnen.

Mit dem Schritt übertrage die Regierung die wesentlichen Regelungen aus den derzeit laufenden und noch anlaufenden Tourismus-Modellprojekten auf das gesamte Land. „Das heißt, dass wir noch vor Pfingsten wieder Urlaub oder den Besuch von Innengastronomie in allen Teilen des Landes ermöglichen“, sagte Günther. Bei Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 greife wieder die Notbremse. „Aber vor dem Hintergrund zunehmender Impfungen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir in der Gastronomie nicht erneut den Rückwärtsgang einlegen müssen“, ergänzte Buchholz.

Zum 17. Mai ändern sich auch Kontaktvorschriften. Dann dürfen sich außen zehn Personen treffen und nicht mehr nur fünf aus zwei Haushalten. Diese Regel bleibt für den Innenbereich bestehen, auch in Gaststätten. Ab 23.00 Uhr gilt in der Gastronomie eine Sperrstunde.

Wie Buchholz weiter erläuterte, dürfen Urlauber ab dem 17. Mai nur anreisen, wenn sie einen aktuellen und negativen Corona-Test vorlegen – so wie derzeit in den Modellprojekten auch. Anschließend müssen sie den Test spätestens alle 72 Stunden erneuern. Besucher von Innengastronomie dürfen Lokale nur mit einem negativen Testergebnis betreten, das nicht älter als 24 Stunden ist. Kontrolliert und dokumentiert werden müsse dies von den Betrieben, die im Schulterschluss mit dem jeweiligen Kreis oder der Kommune zudem auch die entsprechenden Testkapazitäten sicherstellen müssen.

Tourismusminister Buchholz: „Aus den bisherigen Modellprojekten wissen wir zudem, dass es sinnvoll ist, die Testergebnisse getrennt nach Gästen, Einheimischen und Beschäftigten im Tourismus-Gewerbe zu erfassen – das wollen wir auch so beibehalten.“

Hier ein Gespräch mit Buchholz zu den Folgen der heutigen Entscheidung

Den Beschäftigten der Hotel- und Gastrobranche solle zweimal wöchentlich ein Testangebot gemacht werden. Sollten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter entsprechende Testungen ablehnen, dürfen sie nur in Bereichen beschäftigt werden, in denen kein oder kein regelmäßiger Gästekontakt stattfindet.

Nach den Worten von Buchholz setze die neue Regelung Leitplanken, die in einzelnen Kreisen oder in Betrieben je nach aktueller Lage aber auch verschärft werden könnten. Mit Blick auf frisch gestartete oder anstehende Tourismus-Modellprojekte in Nordfriesland, der Lübecker Bucht oder in Büsum machte Buchholz zudem deutlich, dass sich das Land von der wissenschaftlichen Begleitung dieser Vorhaben weitere wertvolle Erkenntnisse erhoffe. „Ohne die Erfahrungen aus den bereits laufenden Projekten in Eckernförde und an der Schlei wäre der heutige Schritt kaum möglich gewesen“, so der Minister.

Und hier die gesamte Pressekonferenz als Mitschnitt:

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