
Beschäftigte in Schleswig-Holstein können die Bildungsfreistellung, auch Bildungsurlaub genannt, ab sofort auch für reine Online- und sogenannte Hybrid-Veranstaltungen in Anspruch nehmen. Das gab heute Arbeits- und Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz in Kiel bekannt. Hybridveranstaltungen sind Kurse, die sowohl Präsenz- als auch Online-Anteile beinhalten. Bislang war Bildungsfreistellung nur für Präsenz-Veranstaltungen vorgesehen.

„Der Trend zu Online-Veranstaltungen hält durch die Pandemie an. Darum haben wir die Anerkennung jetzt im Gesetz verankert und gehen damit zugleich einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung“, sagte Buchholz. Im Weiterbildungsgesetz sei geregelt, dass Beschäftigte pro Jahr bis zu fünf Tage Bildungsfreistellung beanspruchen können. Dabei werden sie für die Teilnahme an staatlich anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen von der Arbeit unter Fortzahlung des Lohns freigestellt. Buchholz: „Die Bildungsfreistellung beschränkt sich dabei nicht nur auf Weiterbildungen mit beruflichen Themen, sondern ist auch für Kurse mit politischen, kulturellen und allgemeinen Inhalten vorgesehen. Und die können sogar auch außerhalb von Schleswig-Holstein stattfinden.“
Die Teilnahme an einer zertifizierten Weiterbildungsveranstaltung muss direkt beim Arbeitgeber beantragt werden, der möglichst sechs Wochen vor der Veranstaltung über das Interesse der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters informiert werden sollte. Nach der Veranstaltung muss dem Arbeitgeber nur noch ein Teilnahmenachweis vorgelegt werden.
Eine Übersicht über die in Schleswig-Holstein anerkannten Seminare finden sich hier: www.schleswig-holstein.de/weiterbildung-datenbank
Weitere Informationen auch unter: www.schleswig-holstein.de/bildungsfreistellung
oder beim Beratungsnetzwerk: https://weiterbilden-sh.de/standorte-und-kontakte