Buchholz zu E-Ladesäulen: „… als wenn man in Zeiten des Mobilfunks Telefonzellen aufstellt“

Im Streit um das Bezahlen an E-Ladesäulen hat der Bundesrat heute entschieden, dass Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos künftig die Möglichkeit haben müssen, an Ladesäulen mit Debit- oder Kreditkarte zu zahlen. Der Bundesrat stimmt damit dem Vorschlag der Bundesregierung zu, die Ladesäulenverordnung in diesem Punkt zu ändern. Demnach müssen ab Juli 2023 verpflichtend Kartenlesegeräte in neue Ladesäulen eingebaut werden. Ältere Modelle müssen nicht umgerüstet werden. Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und Verkehrsminister geht das allerdings nicht weit genug.

Er sagte im Bundesrat: „Das ist so, als wenn man im Handy-Zeitalter wieder Telefonzellen aufstellt“. Sein Bundesrats-Appell in voller Länge – Video starten:

Der Verband der Automobilindustrie und die Energiewirtschaft haben sich gegen das Vorhaben gestemmt und mit den Kosten für den Einbau von Lesegeräten argumentiert. Sie favorisieren, das Bezahlen über Smartphone-Apps oder Kundenkarten beizubehalten. Banken, Städte und Gemeinden dagegen kritisierten, das derzeitige „Bezahlchaos“ bremse die E-Mobilität aus. Derzeit gibt es an den mehr als 46.000 öffentlichen Ladesäulen in Deutschland kein einheitliches Bezahlsystem, sondern Hunderte Betreiber, Vertragsmodelle und Tarife.

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode des Bundestages arbeitete der Bundesrat noch eine ganze Liste an Themen ab. Die neuen Vorschriften treten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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