
Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz hat sich für eine abgestufte Verlängerung der Probezeit für Fahranfänger sowie eine Herabsetzung des Eintrittsalters für Begleitetes Fahren von derzeit 17 auf 16 Jahre ausgesprochen. «Die Unfall-Statistiken zeigen einerseits, dass in der Gruppe der Anfängerinnen und Anfänger überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt ist. Andererseits hat sich das Modell des Begleiteten Fahrens bewährt und zu einer signifikanten Erhöhung der Verkehrssicherheit beigetragen», sagte Buchholz heute nach der Herbst-Konferenz der Verkehrsminister. Auch die Konferenzteilnehmer hatten sich zuvor offen gezeigt, die Probezeit für Fahr-Anfänger von zwei auf drei Jahre heraufzusetzen.

Buchholz sagte nach der heutigen Ministerkonferenz – Audio starten, Pfeil klicken
Wie Buchholz weiter sagte, solle bei der verlängerten Probezeit allerdings die Möglichkeit geschaffen werden, sie durch spezielle Trainings-Einheiten wie Feedback-Fahrten oder andere „edukative Maßnahmen“ zu verkürzen. „Wer sich beispielsweise vier Monate nach bestandener Fahrprüfung freiwillig zwei Testfahrten von 90 Minuten unterzieht, kann die Probezeit auf die bislang bestehende Frist von zwei Jahren verkürzen. Das ist ein Ansporn und ein Plus an Sicherheit zugleich“, sagte Buchholz. Entsprechende Pläne finden sich sich auch Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.
Mit Blick auf das begleitete Fahren erinnerte Buchholz daran, dass sich Schleswig-Holstein bereits seit Jahren für ein Eintrittsalter von 16 Jahren einsetzt. „Ich bin zuversichtlich, dass dies einen ebenso positiven Effekt haben dürfte, wie die Einführung des Begleiteten Fahrens mit 17. Alle bisherigen Teilnehmer verursachten deutlich weniger Unfälle und Unfalldelikte als andere Führerscheinabsolventen“, so Buchholz. Problematisch sei allerdings die derzeitige Rechtslage, nach der eine solche Absenkung des Mindestalters nicht mit den Bestimmungen des europäischen Führerscheinrechts vereinbar ist. Zunächst müsse deshalb , eine europarechtliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden.