
Grünes Licht des Landes für den Ausbau der AKN-Bahnlinie zur S 21 bis nach Kaltenkirchen: Das Amt für Planfeststellung Verkehr Schleswig-Holstein (APV) hat heute den 384 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss an AKN-Geschäftsführer Ulrich Bergmann übergeben. „Damit sind wir nach fünf Jahren Planung an diesem Verkehrs-Großprojekt, bei dem sich das APV unter anderem mit über 450 Einwendungen beschäftigen musste, einen riesigen Schritt weiter“, sagte Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz bei der Übergabe der Unterlagen durch APV-Chef Martin Hamm. Der Beschluss samt aller Planunterlagen wird vom 7. bis zum 20. April öffentlich ausgelegt (siehe unten). Der Planfeststellungsbeschluss für den S-21-Abschnitt auf Hamburger Gebiet war bereits Ende 2018 erlassen worden.
Wie Buchholz erläuterte, sei mit der Baugenehmigung auch die so genannte „sofortige Vollziehbarkeit“ angeordnet worden. „Das heißt, dass noch in diesem Jahr mit den Arbeiten begonnen werden könnte, sofern dagegen keine Rechtsmittel eingelegt werden.“
AKN-Geschäftsführer Ulrich Bergmann sagte dazu: „Es ist gut, dass der Beschluss da ist, denn damit haben wir als AKN jetzt Planungssicherheit.“ Die AKN wird entsprechend ihre bislang durchgeführten Bauplanungen intensivieren. Insgesamt sei eine Bauzeit von drei Jahren geplant.
Ziel des 120-Millionen-Euro-Projekts ist die durchgängige Schienen-Verbindung von Kaltenkirchen (Kreis Segeberg) über Hamburg-Hauptbahnhof bis Aumühle (Herzogtum-Lauenburg). Dabei wäre ein Umsteigen in Eidelstedt künftig nicht mehr nötig. „Zudem erreichen wir eine deutlich höhere Betriebsstabilität und kürzere Fahrtzeiten durch die geplante Zweigleisigkeit zwischen Quickborn und Ellerau“, so Buchholz. Von den knapp 34 Kilometern Ausbaustrecke liegen elf Kilometer auf Hamburger Stadtgebiet und 23 Kilometer in Schleswig-Holstein. Die Elektrifizierung erfordert allein in Schleswig-Holstein die Errichtung von 734 Masten sowie einem Umrichterwerk in Kaltenkirchen.
Planerisch und baulich aufwändig ist das Vorhaben nach den Worten von Buchholz und APV-Chef Hamm vor allem wegen der nötigen Anpassung aller Bahnhöfe an der Strecke. So müssten teilweise Bahnsteige verlängert und in der Höhe angepasst werden. Zudem würden der Fußgängertunnel Ellerau und verschiedene Brücken erneuert oder angepasst. Entgegen anfänglicher Planungen bleibe die dicht bebaute Strecke zwischen Ellerau und Tanneneck eingleisig.
„Ich bin sicher, dass mit dem fertigen Planfeststellungsbeschluss die für die Menschen in der Region verträglichste Ausbauvariante gefunden wurde und wir durch das Projekt im Hamburger Randgebiet deutlich mehr Menschen in Richtung ÖPNV bewegen können“, sagte Buchholz. Das sei wichtig für das Erreichen der Klimaziele und entzerre zugleich die seit Jahren angespannte Verkehrssituation für Berufspendlerinnen und -pendler rund um Hamburg.
Hier sind die Planunterlagen vom 7. bis zum 20. April ausgelegt:
Analog: In den Ämtern Quickborn, Ellerau, Kaltenkirchen, Kisdorf, Henstedt-Ulzburg, Elmshorn und Leezen während der Geschäftszeiten.
Digital: www.planfeststellung.bob-sh.de unter: Schiene – AKN-Strecke A 1 – S 21 Eidelstedt-Kaltenkirchen, Elektrifizierung