
Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Carstens hat erleichtert auf die Entscheidung des Bundestags-Haushaltsausschusses reagiert, die Härtefall-Hilfen des Bundes nun doch für Betriebe mit sogenannten leitungsungebundenen Energieträgern wie Heizöl, Holz oder Pellets zu öffnen. «Das ist nach ziemlich nervenaufreibendem Hin und Her eine gute Nachricht für unseren Mittelstand, auch wenn bedauerlicherweise bislang nur 400 Millionen statt der angekündigten eine Milliarde Euro vom Bund zur Verfügung gestellt werden», sagte Carstens heute im Finanzausschuss des Landtags in Kiel.

Weiter sagte sie vor den Abgeordneten im Finanzausschuss – Audio starten, Pfeil klicken…
Schleswig-Holstein stünden somit aktuell nur 13,6 Millionen Euro statt der bisher von Bundesseite avisierten 34 Millionen Euro für Betriebe zur Verfügung, die durch erhöhte Energiepreise in Schwierigkeiten geraten. «Wir erwarten und dringen darauf, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages auch die restlichen Mittel aus dem Bundeshaushalt 2023 freigibt», sagte Carstens.
Die CDU-Politikerin hatte am Vormittag in Vertretung für den erkrankten Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen den Abgeordneten die Pläne des Landes für die Härtefallhilfen erläutert, die Landesregierung plane mit den Bundesmitteln ein Modell, wonach Betriebe auf Antrag zwischen 2000 und 200 000 Euro erhalten können. Dies sei an mehrere Voraussetzungen geknüpft. So müssen sich für die betroffenen Firmen beispielsweise die Energiekosten im gesamten Jahr 2022 oder im Zeitraum Juni bis November im Vorjahresvergleich mindestens verdreifacht haben. Der Anteil der Energiekosten am Gesamtumsatz müsse zudem mindestens sechs Prozent betragen und das Betriebsergebnis infolge der gestiegenen Energiekosten eine signifikante Verschlechterung aufweisen.
Mit Blick auf die weitere Abwicklung der Hilfen bedauerte Carstens, dass dies allein den einzelnen Ländern überlassen bleibe. „Eine bundeseinheitliche Anlaufstelle wäre hier sicher hilfreich und vor allem schneller“, sagte sie. Im Verlauf des kommenden Monats sollen von betroffenen Betrieben erstmals Anträge gestellt werden können. Für die Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur billigte der Finanzausschuss des Landtags heute fünf Millionen Euro. «Wobei wir derzeit nicht davon ausgehen, dass wir diesen Betrag ausschöpfen müssen», sagte Carstens.