
Die Landesregierung verlängert die vergaberechtlichen Erleichterungen für Kommunen und Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind und mit Beschaffungen von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen zu Gunsten schutzsuchender Menschen befasst sind. Wie Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Carstens heute in Kiel mitteilte, werden die Vereinfachungen für Bauleistungen, die Wohnzwecken dienen, ebenso verlängert. „Alle betroffenen Vergabestellen können aufgrund dieser Ausnahmebestimmungen die erforderlichen Leistungen bis zu deutlich erhöhten Wertgrenzen im Wege kürzerer und bürokratiearmer Verfahren beschränkt ausschreiben, ,freihändig‘ oder sogar direkt vergeben“, sagte Carstens.
Die Staatssekretärin erinnerte daran, dass auch ein Jahr nach Beginn des Krieges in der Ukraine Flüchtlinge nach Schleswig-Holstein kommen, die bei Land, Kommunen und anderen Stellen den dringenden Bedarf nach Unterkunft, Versorgung oder Betreuung auslösen. Das Wirtschaftsministerium hatte bereits vergangenes Jahr eine entsprechende Verordnung erlassen, die ursprünglich bis zum 30. Juni befristet war.
Carstens: „Mit der jetzigen Verlängerung der erleichterten Verfahrensregelungen unterstreichen wir unsere anhaltende Unterstützung der Menschen, Behörden und anderen Stellen, die geflüchteten Menschen helfen.“
Die entsprechende Verordnung hat Wirtschaftsminister Madsen am 2. Mai erlassen, sie wird voraussichtlich am 26. Mai in Kraft treten.