Schon fast 55 Millionen Euro an Darlehen und Zuschüssen an SH-Betriebe ausgekehrt

Über Sparkassen und andere Hausbanken können Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes seit drei Tagen Darlehen aus dem Mittelstands-Sicherungsfonds  beantragen

Die von Bund und Land aufgelegten Corona-Hilfsprogramme kommen an: Während aus dem Sofort-Hilfe-Programm des Bundes bis vor wenigen Minuten rund 36,2 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen wurden, nimmt auch der 300 Millionen Euro umfassende Mittelstands-Sicherungsfonds der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Fahrt auf: Bislang wurden von Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes 18,2 Millionen Euro an Darlehen aufgenommen. «Die Kolleginnen und Kollegen der Investitionsbank und auch unsere eigenen Kolleginnen und Kollegen arbeiten am Limit, um das alles möglich zu machen», sagte Wirtschaftsminister Buchholz und dankte den Teams. Auch am Wochenende werde an den mittlerweile fast 47.000 Zuschuss- und Kreditanträgen mit Hochdruck weitergearbeitet. Inzwischen habe sich allerdings auch herausgestellt, dass ein Großteil der Anträge – insgesamt rund 9000 – entweder unvollständig oder nicht förderfähig sind.

Unterdessen hat heute das Kabinett eine dritte Säule des Stützungsprogramms bewilligt und die Erweiterung des schleswig-holsteinischen Corona-Schutzschirms auf 620 Millionen Euro beschlossen. So werden neben dem Soforthilfeprogramm des Bundes und dem Mittelstandssicherungsfonds 150 Millionen Euro an Landesmitteln  zur Förderung von Betrieben in einer Größe zwischen zehn und 50 Mitarbeitern bereit gestellt. Für Kultur, Digitalisierung, Umweltschutz, Bildung, Sport und Soziales sind 80 Millionen Euro vorgesehen. Die Jamaika-Spitzen hatten sich gestern zudem auf einen Pflegebonus (40 Millionen Euro) verständigt. Den Kommunen wurden vom Land bereits 50 Millionen Euro zur Kompensation des Ausfalls der Einnahmen durch die Kita-Beiträge zugesagt.

Für die Erweiterung des Corona-Schutzschirms auf 620 Millionen Euro, braucht es die Zustimmung des Landtags.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz sagte dazu weiter – (Audio starten – „im Browser anhören“)

Wie Buchholz weiter sagte, können Betriebe mit zehn bis 50 Mitarbeitern demnächst Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro beantragen. «Wir haben bereits beim Start unseres Soforthilfe-Programms für Kleinbetriebe vor über einer Woche gesagt, dass wir uns genau anschauen, wo wir noch Härten abfedern und Lücken schließen müssen. Und es hat sich gezeigt, dass viele Mittelständler nicht so leicht an Darlehen herankommen, wie wir uns das vorgestellt haben», sagte Buchholz. Zudem werde mit dem jetzigen Landes-Zusatzprogramm vermieden, dass schleswig-holsteinische Unternehmen Wettbewerbsnachteile gegenüber Firmen in Nachbarländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen haben.

bu_gueBuchholz und auch Ministerpräsident Daniel Günther baten die Betriebsinhaber und Selbständigen allerdings noch um einige Tage Geduld: «Wir werden einige Tage benötigen, um zusammen mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein parallel zum laufenden Bundesprogramm einen Antrags- und Abwicklungsmodus zu entwickeln. Wir hoffen, dass wir in der Woche nach Ostern die Antragsformulare online bereitstellen können.»

Auf keinen Fall, so Buchholz, sollten Inhaber von Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern jetzt das Online-Formular für Betriebe bis zu 10 Mitarbeitern benutzen. „Das würde die bereits gut angelaufenen Auszahlungen für Kleinbetriebe aus dem Soforthilfe-Bundesprogramm erheblich ausbremsen – das darf nicht passieren.“

Weitere Zuschussprogramme:

Rund 80 Millionen Euro sind vorgesehen für Zuschussprogramme für Kultureinrichtungen, Bildungs- und Sozialeinrichtungen sowie Einrichtungen des Natur- und Umweltschutzes sowie der nachhaltigen Entwicklung, Einrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen, Sport sowie Digitalisierungsprojekte, davon:

  • 28 Millionen Euro für Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Minderheiten und Volksgruppen
  • 20 Millionen Euro für einen Härtefallfonds (Für Härtefälle in allen Bereichen)
  • 12,5 Millionen Euro für den Sportbereich
  • 10 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte
  • 5 Millionen Euro für Natur- und Umweltschutz
  • 4 Millionen Euro zur Stärkung von Familienbildungsstätten sowie für einen Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere von Obdachlosen und Tafeln
  • 000 Euro für die Aufstockung des Darlehensfonds des Studentenwerks

Pflegebonus:

Die Spitzen der Jamaika-Koalition haben sich darauf verständigt, dass alle 20.000 Pflegekräfte im Land einen Pflegebonus von einmalig 1500 Euro erhalten sollen. Die Auszahlung ist geknüpft an die Bedingung der Steuerfreiheit. Diese hat der Bund heute auf den Weg gebracht. Geprüft wird, ob der Bund die Kosten für den Pflegebonus übernimmt, bzw. sich daran beteiligt. Sollte dies scheitern, übernimmt das Land die Kosten. Dafür sind 40 Millionen Euro vorgesehen.

 

Mehr Corona-Hilfen – Buchholz kündigt Zuschüsse für Betriebe bis 50 Mitarbeitern an

Schleswig-Holsteins Landesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen zur Abfederung von Folgen der Corona-Krise beschlossen. Unterstützt werden damit vor allem jetzt auch Unternehmen mit Beschäftigten bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Aber auch Pflegekräfte sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen sollen mehr Hilfen erhalten, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Abend nach langen Beratungen der Jamaika-Koalition.

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Presse-Statements nach einer mehrstündigen Jamaika-Runde: Ministerin Karin Prien, Ministerpräsident Günther, Finanzministerin Monika heinold und Wirtschaftsminister Bernd Bucholz

Um die Mittelstandsunternehmen weiter zu stützen, wird laut Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) ein Landesprogramm für Betriebe mit 11 bis 50 Mitarbeitern aufgelegt. Hier habe es eine Förderlücke gegeben. Für jeden Betrieb gebe es bis zu 30 000 Euro. Insgesamt seien 150 Millionen Euro vorgesehen. Mit diesem Programm würden dann insgesamt 98 Prozent aller Unternehmen im Land erreicht, sagte Buchholz. Antragsberechtigt sind alle Betriebe, die infolge der Coronakrise mittelbar oder unmittelbar in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Der Zuschuss werde allerdings nur gewährt, wenn die zu erwartenden Einnahmen und die schon vorhandene betriebliche Liquidität nicht ausreichen, die zukünftigen Betriebsausgaben zu decken. Anlagevermögen dagegen sei nicht zu berücksichtigen, da es nicht kurzfristig zur Verfügung stehe und eine Liquidierung zur Zerschlagung der wesentlichen Betriebsgrundlagen führen würde.

Wie Buchholz weiter sagte, ergebe sich die Höhe der Zuschüsse aus den Bedingungen, die auch für das Corona-Soforthilfeprogramm für Unternehmen bis 10 Mitarbeitern gelten und können – je nach Liquiditätsengpass – bis zu einer Höhe von 30.000 Euro pro Unternehmen betragen.

In der Größenklasse zwischen mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten gibt es in Schleswig-Holstein insgesamt rund 13.000 Unternehmen die theoretisch antragsberechtigt sein könnten. Nach Einschätzung von Buchholz dürfte die Ausstattung des Programms mit 150 Millionen Euro nach derzeitigem Erkenntnisstand eine ausreichende Deckung bieten.

Zu dem Programm sagte Buchholz weiter (Audio starten – „im Browser anhören“)

Das Zuschussprogramm soll auf Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten beschränkt werden. Für größere Unternehmen sind Darlehen aus den KfW-Programmen vorgesehen, die den höheren Liquiditätsbedarf dieser Unternehmen abdecken können und für die die entsprechenden Bedingungen auch angemessen sind. Auch die weit überwiegende Anzahl anderer Bundesländer sieht keine Zuschusspro-gramme für diese Unternehmen vor. Sämtliche Zahlungen sollen – wie bislang auch – von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) abgewickelt werden.

Wie Finanzministerin Monika Heinold sagte, reichen die vom Landtag bislang gebilligten zusätzlichen Schulden nicht aus. Die Regierung wolle auf 620 Millionen Euro aufstocken. Dem müsse das Parlament noch zustimmen. Die Regierung befürworte zudem auch einen Bonus von 1500 Euro für die Pflegekräfte und wolle dafür 30 bis 40 Millionen Euro bereitstellen. Voraussetzung sei, dass der Bund dies steuerfrei stellt. Zunächst erwarte die Regierung, dass die Pflegekassen den Bonus aufbringen, sagte Heinold. Falls sie das nicht tun, werde das Land dies leisten.

Und hier eine Aufzeichnung der Presse-Statements:

Ab sofort Zuschüsse aus dem Corona-Hilfsprogramm über neues Online-Formular

Aufgepasst bei allen neuen Anträgen auf Corona-Soforthilfe-Zuschuss: Ab sofort können Anträge nicht mehr per Mail über das bisherige Funktions-Postfach bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht werden, sondern nur noch direkt über das neue Online-Formular unter www.ib-sh.de/antragsupload.

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So sieht das neue online-Antragsformular aus – zuvor muss sich jeder Antragsteller einmal registrieren und anschließend zum Ausfüllen einen Code anfordern

Informationen zum Programm, die meist gestellten Fragen und Antworten („FAQ“), eine Anleitung für das neue Verfahren und das neue Antragsformular finden sich auch im Downloadbereich im unteren Bereich der Seite: www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/. Sämtliche über den bisherigen Weg gestellten Anträge werden selbstverständlich mit Hochdruck weiterbearbeitet. Bis heute (2. April, 12 Uhr) wurden 41.475 Anträge auf Zuschüsse gestellt – davon bereits 270 Anträge über das neue Online-Formular – 3075 Anträge bewilligt und 26,8 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen.

Laut Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz und dem Vorstandsvorsitzenden der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, berücksichtigt das neue Online-Antragsformular unter anderem die jüngsten Ergänzungen des Zuschuss-Programms. So konnte das Land in Verhandlungen mit dem Bund unter anderem erreichen, dass auch alle jungen Unternehmen einen Zuschuss beantragen können oder dass der Bezug von Arbeitslosengeld von Gewerbetreibenden kein Ausschluss-Kriterium mehr ist.

„Es ist uns wichtig, die Gelder so schnell wie möglich auszuzahlen, um der Bezeichnung ‚Soforthilfe‘ gerecht zu werden. Daher zahlt die Investitionsbank die Zuschüsse nach einer Kurzprüfung sofort aus, ohne dass die Antragsteller zuvor einen Bescheid erhalten“, sagt Buchholz. Durch die elektronische Umstellung des Antragsprozesses müssten die Anträge nicht länger manuell erfasst werden. „Davon erhoffen wir uns eine Beschleunigung, auch wenn die Flut der mehreren zehntausend Anträge eine Herkulesaufgabe bleibt“, so der Minister. Wichtig sei vor allem, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allen notwendigen Anlagen versehene Anträge eingereicht werden.

Wie Buchholz und Westermann-Lammers weiter sagten, seien inzwischen auch die Hilfen über den Mittelstands-Sicherungsfonds des Landes angelaufen. Sparkassen und Privatbanken seien nun flächendeckend in der Lage, Darlehen in Höhe von bis zu 750.000 Euro an die besonders hart betroffenen Betriebe des Beherbergungsgewerbes und der Gastronomie auszugeben. Dafür hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen 300 Millionen Euro aus ihrem 500-Millionen-Euro-Hilfspaket bereitgestellt.

Westermann-Lammers: „Für Darlehen aus dem Mittelstandssicherungsfonds sind schon weit mehr als 200 Anträge eingegangen. Gestern haben wir bereits rund fünf Millionen Euro ausgezahlt. Mit den zunächst zinslosen Darlehen wollen wir verhindern, dass es in der für Schleswig-Holstein sehr wichtigen Branche der Hotels und Gaststätten zu einer Kreditklemme kommt. Dabei arbeiten wir sehr eng mit den Hausbanken zusammen, bei denen die Anträge eingereicht werden müssen. Die Hausbanken beteiligen sich mit jeweils mindestens 10 Prozent an den Finanzierungen. Sie gehen also selbst mit ins Risiko und leisten damit einen wichtigen Beitrag, die Herausforderungen durch die Corona-Krise zu bewältigen.“

Buchholz: Tür zum Corona-Hilfsprogramm öffnet sich ein Stück weiter – Mittelstands-Fonds startet

Weitere Weichenstellungen zur Abmilderung der ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein: Das seit Donnerstag zur Verfügung stehende Antragsformular für direkte Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm wird in den kommenden 48 Stunden nochmals überarbeitet und ab 2. April als online-Version zur Verfügung gestellt. Zugleich werden Sparkassen und Privatbanken ab Mittwoch (1. April) in die Lage versetzt, Darlehen aus dem IB.SH-Mittelstandssicherungs­fonds an die von der Krise besonders hart getroffenen Betriebe des Beherbergungsgewerbes und der Gastronomie in Schleswig-Holstein auszugeben. Dafür hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen ein Hilfspaket mit einem Gesamtumfang von 500 Millionen geschnürt.

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IB.SH-Vorstandschef Erk Westermann-Lammers und Minister Bernd Buchholz

Nach Angaben von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz und dem Chef der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, werden von den 300 Millionen Euro Landesgeld des Mittelstands-Sicherungsfonds je die Hälfte für kleinere Darlehen zwischen 15.000 und 50.000 Euro sowie für große Darlehen zwischen 50.000 und 750.000 Euro verwendet. Anders als beim Zuschuss-Programm, das direkt über die IB.SH abgewickelt wird, gewährt die Förderbank aus dem Mittelstandssicherungsfonds nur dann entsprechende Kredite, wenn sich die Hausbank mit einem separaten Darlehen in Höhe von zehn Prozent an der Finanzierung zu eigenen Konditionen beteiligt. Buchholz: „Das Darlehen hat eine Laufzeit von 12 Jahren und ist in den ersten fünf Jahren zinslos. Die Tilgung über einen Zeitraum von 10 Jahren beginnt erst nach zwei Jahren.“

Wie Westermann-Lammers erläuterte, stehen die Antragsformulare noch in dieser Woche auf der Website der IB.SH (www.ib-sh.de) zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formulare werden an die Hausbank gemailt, die sie bearbeitet und dann an die IB.SH weiterleitet. „Nach positiver Prüfung zahlen wir die Darlehenssumme dann direkt auf das Konto des Unternehmens bei der Hausbank“, so Westermann-Lammers.

Nach den Worten von Buchholz unterstützen Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Kammern und weitere Partner die IB.SH, indem sie die Unternehmen beraten und die Antragsformulare ebenfalls in wenigen Tagen zum Download anbieten. Westermann-Lammers: „Es kommt jetzt darauf an, dass wegen der Corona-Krise gesunde Betriebe nicht ihre Existenz verlieren. Wir leisten sehr gern einen Beitrag, die Hotels sowie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe im Land gemeinsam mit unseren Partnern, den Hausbanken, durch diese schwierige Zeit zu begleiten.“

Weiter sagte Buchholz zu beiden Neuerungen – Audio starten („im Browser anhören“)

Mit Blick auf das seit Donnerstag laufende Zuschuss-Programm des Bundes bat Buchholz alle noch nicht tätig gewordenen Antragsteller um eine kurze Antragspause bis zum 2. April: „Wir haben in Verhandlungen mit dem Bund noch weitere Zugeständnisse beim Programm erreichen können und werden die nächsten 48 Stunden dafür nutzen, das Formular noch einmal entsprechend zu überarbeiten und als online-Version zur Verfügung zu stellen. Bereits gestellte Anträge bleiben selbstverständlich bestehen und werden bearbeitet.“

Nach den heute vom Bund vorgelegten Details für das Zuschuss-Programm ist beispielsweise der Bezug von Arbeitslosengeld nicht länger ein Ausschluss-Kriterium für einen Zuschuss. Auch können jetzt alle jungen und frisch gegründeten Betriebe einen Zuschuss beantragen, die vor dem 1. April dieses Jahres am Markt sind. Auch Land- und Forstwirte sowie gemeinnützige Unternehmen sind jetzt antragsberechtigt. Über die genauen Änderungen informieren Land und IB.SH noch in dieser Woche ausführlicher mit einem Frage-Antwort-Katalog.

„In den letzten Tagen wurde immer wieder Kritik an den Kriterien und den zum Teil noch nicht eindeutigen Regelungen geäußert. Dafür haben wir Verständnis. Aber uns kam es vor allem darauf an – wie von der Wirtschaft gefordert – schnell und unbürokratisch zu helfen und nicht erst auf das vollständige Regelungswerk des Bundes zu warten, das uns erst heute erreicht hat“, sagt Buchholz. Dadurch hätten seit Donnerstag bereits gut 30.000 Solo-Selbständige einen Antrag bei der IB.SH einreichen und über 700 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen von aktuell rund sieben Millionen bereits genehmigt werden können.

Achtung Azubis: Regionale Ausbildungsbetreuer sind auch in der jetzigen Krise für Euch da !

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Um Auszubildende mit persönlichen Problemen auch in dieser Krisenzeit auf dem Weg zu einem erfolgreichen Berufsabschluss zu begleiten, stehen die vom Land finanzierten Regionalen Ausbildungsbetreuerinnen und –betreuer auch im Moment bereit. Wie Arbeits-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs heute in Kiel sagte, sei gerade in der jetzigen Phase, in der alles stillzustehen scheine und viele Betriebe in wirtschaftliche Not gerieten, die Unterstützung in Ausbildungsbelangen wichtiger denn je. Rohlfs: „Die besorgten Fragen liegen auf der Hand: Kann das Ausbildungsverhältnis fortgesetzt werden? Können auch Auszubildende im Homeoffice arbeiten? Können Prüfungen absolviert werden – oder muss die Ausbildungszeit gar verlängert werden?“

Um das Unterstützungsangebot derzeit aufrecht zu erhalten, bietet die Regionale Ausbildungsbetreuung nach den Worten des Staatssekretärs unter anderem die Möglichkeit, telefonisch, per E-Mail oder per Video Kontakt aufzunehmen und Rat einzuholen.

Im Fokus der Beratungsarbeit der landesweit insgesamt 16 Betreuerinnen und Betreuer, die das Land jährlich mit 815.000 Euro finanziert, stehe unverändert der erfolgreiche Abschluss von Ausbildungen. „Die Teams helfen aber auch bei Einschnitten wie Kündigungen oder einer Insolvenz des Arbeitgebers infolge der wirtschaftlichen Lage“, so Rohlfs.

Weitere Informationen unter: www.ausbildungsbetreuung.de

Statt Kurzarbeit: Land und UV-Nord starten Montag Portal für befristeten Branchenwechsel

Artikel
Der sh:z berichtete in seiner Sonnabendausgabe bereits über das neue Portal

Im Zuge der Corona-Pandemie sind viele Betriebe gezwungen, ihre Tätigkeit einzustellen oder zumindest einzuschränken. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nicht mehr vollständig beschäftigt werden. Viele beantragen Kurzarbeitergeld. Auf der anderen Seite stehen Unternehmen, die händeringend Arbeitskräfte suchen, um etwa die grundlegende Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten.

Hier hilft ein kurzfristiger Branchenwechsel in Form einer zeitlich begrenzten Überlassung des eigenen Personals an Be­triebe, die akuten Personalbedarf haben (sogenannte erleichterte Arbeitnehmerüberlassung), um nach der Krise mit bewährtem Personal wieder zügig durchstarten zu können. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmen unbürokratisch auf eine zeitlich begrenzte Arbeitnehmerüberlassung zurückgreifen können. Denkbar sind aber auch Absprachen der Unternehmen untereinander, die den von erheblicher Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitern/innen die Möglichkeit der Nebentätigkeit zum Ausgleich der Gehaltseinbußen im Rahmen der Kurzarbeit ermöglichen.

Wirtschaftsministerium und der Unternehmensverband Nord freuen sich vor diesem Hintergrund, dass das Kompe­tenzzentrum Fachkräftesicherung und Weiterbildung Schleswig-Holstein (KoFW) in schwieri­gen Zeiten eine Möglichkeit schafft, für Beschäftigung und Beschäftigungssicherung zu sorgen.

„Es ist in dieser Situation richtig und zielführend, dass die Wirtschaft mit dem Branchenportal ein unkompliziertes Angebot schafft, das allen beteiligten Unternehmen hilft. Unternehmen mit akutem Personalbedarf können rasch die dringend benötigte Verstärkung durch andere Unternehmen erhalten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit abgeben können. Diese Beschäftigten, die zeitlich befristet in einer anderen Branche aushelfen, werden so auch vor Entlassungen geschützt und haben die Möglichkeit, Einkünfte zu erzielen. Der abgebende Be­trieb wiederum verliert keine Fachkräfte, sondern kann am Ende der Corona-Krise wieder mit seiner Stammbelegschaft durchstarten“, sagt Arbeitsminister Bernd Buchholz. Alle Unternehmen, für die das interessant sei, sollten sich möglichst umgehend im Portal melden.

UVNord-Hauptgeschäftsführer Michael Thomas Fröhlich: In der derzeitigen Krise dürfen wir zum einen nichts unversucht lassen, um Beschäftigung in den Unternehmen zu sichern und mögliche Lohneinbußen für die Beschäftigen so gering wie möglich zu halten. Zum anderen gilt es die Branchen und Unternehmen zu unterstützen, die derzeit für die Versorgung der Bevölkerung massiv unter Druck geraten sind. Das Portal ist eine gute Möglichkeit, individuelle Lösungen zwischen den Unternehmen gemeinsam mit ihren Beschäftigten zu finden.“

Auf der Internetseite des  KoFW bietet sich Unterneh­men in Schleswig-Holstein ab morgen (Montag) die Möglichkeit, zum einen akute Personal­bedarfe branchenunabhängig zu inserieren, zum anderen akute zeitlich befristete Personal­überhänge zu kommunizieren und somit der Kurzarbeit oder weiteren Maßnahmen der Personalfreisetzung zuvorzukommen. Ziel ist es, beide Parteien auf diesem Weg zusammenzubringen und zum Austausch bis hin zur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung zu motivieren.

Minister Buchholz zur zweiten Woche im landesweiten Krisenmodus

Vor einer Woche musste er als Tourismusminister Urlauber und Tagesgäste höflich aus dem Land bitten. Diese Woche hat er als liberaler Wirtschaftsminister staatliche Transferleistungen und Notrationen für den Mittelstand organisiert. Verkehrte Welt, auch in der zweiten Corona-Krisenwoche im echten Norden. Zusammen stehen – auch für Bernd Buchholz mit Abstand die wichtigste Botschaft dieser turbulenten Woche. Video starten…

Corona-Hilfspakete: Buchholz zu den Bedingungen der Programme – und zu mancher Kritik

Der Ansturm auf das gestern eingestellte Antragsformular für das vom Bund aufgelegte Corona-Hilfsprogramm für Kleinbetriebe bleibt gewaltig: Bis heute Abend wurde das Formular mehr als 30.000 Mal abgerufen – und es gingen bei unserer Investitionsbank IB.SH bislang knapp 20.000 ausgefüllte Anträge ein.

In Kürze wird eine nochmals aktualisierte und vor allem barrierefreie Fassung online gestellt. Die über das bisherige Formular eingereichten Anträge bleiben selbstverständlich gültig und werden auch über das Wochenende bearbeitet. Hier das neue NEUE FORMULAR

Wirtschaftsminister Bernd Buchholz: „Die erste halbe Million an Auszahlungen ist bereits erfasst und wird spätestens am Montag an die Antragsteller überwiesen.“ Denn auch über das gesamte Wochenende werde bei der IB.SH –  mit Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Wirtschaftsministerium – die Flut der Anträge abgearbeitet.

Doch – wie nicht anders zu erwarten – gibt es vor allem in den Sozialen Medien auch Kritik, Frust und Unverständnis. Zum Beispiel : Warum zieht man die Obergrenze für den einmaligen Liquiditäts-Zuschuss bei zehn Betrieben? Oder: Warum muss ich überhaupt darlegen, dass ich durch die Pandemie-Folgen in wirtschaftliche Not zu geraten drohe oder schon geraten bin. Und warum darf ich den Zuschuss nur bekommen, wenn meine eigenen Mittel bereits erschöpft sind? Werden damit nicht diejenigen bestraft, die vorausschauend gewirtschaftet und sich ein finanzielles Polster angelegt haben?

Dazu ein paar Einordnungen und Erläuterungen von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz (Audio starten – „im Browser anhören“)

Zur Erinnerung noch einmal: Bei dem Zuschuss-Programm handelt es sich um einmalige Leistungen von bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit maximal zehn Vollzeitbeschäftigten. Finanziert wird der Zuschuss aus einem Topf des Bundes mit 50 Milliarden Euro. Das Geld wird direkt bei der Investitionsbank beantragt und von dort auch direkt ausgezahlt. Zusätzlich zu den Bundesmitteln setzt Schleswig-Holstein 100 Millionen Euro Landesgeld ein, um Unwuchten in diesem Programm zu glätten und Härtefälle abzufedern.

Zu den Bedingungen des Zuschuss-Programms erläutert Buchholz – Audio starten

Gut 106 Milliarden Euro vom Bund und zusätzlich 300 Millionen Euro Landesgeld stehen zudem für den Mittelstands-Sicherungs-Fonds bereit, aus dem allen Unternehmen ab kommender Woche zum Teil zins- und tilgungsfreie Darlehen gewährt werden können. Diese Kredite müssen über die Hausbanken beantragt werden, die selbst mit einem Anteil von 10 Prozent dafür haften – und natürlich bei jedem Antragsteller auch eine Bonitätsprüfung vornehmen werden.

Zu den näheren Einzelheiten des Darlehns-Programms für den Mittelstand werden Wirtschaftsministerium und IB.SH am Montag informieren. 

 

Seit 8.30 Uhr können Kleinbetriebe Zuschüsse online beantragen – Minister Buchholz mahnt zur Ruhe

Wirtschaftsminister Buchholz mit einem heruntergeladenen und ausedruckten Zuschuss-Antrag der IB.SH Das Formular steht auch auf dem Landesportal http://www.Schleswig-Holstein.de bereit

Schleswig-Holsteins Investitionsbank (IB.SH) ist startklar: Seit heute früh um 8.30 Uhr können von Solo-Selbständigen und Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten HIER Anträge auf wirtschaftliche Soforthilfen aus dem Corona-Hilfspaket von Bund und Land online aufgerufen und ausgefüllt werden. Bereits in den ersten zwei Stunden wurden knapp 500 Anträge gestellt, teilte die IB.SH mit.

Wie Wirtschaftsminister Bernd Buchholz sagte, werden die Formulare im Verlauf des Tages auch auf den Seiten von Verbänden wie IHK und DEHOGA und HIER auch auf dem Portal der Landesregierung abrufbar sein.

«Damit sind wir bei der Umsetzung dieses Teils des Bundesprogramms voll im Zeitplan», sagte der Minister und bat Antragsteller um Ruhe: «Die Server der Investitionsbank sind natürlich aktuell sehr belastet und teilweise überlastet, aber es ist genügend Zeit, um sich in aller Geduld mit dem sehr schlank gehaltenen Formular zu beschäftigen.»

Der Minister erinnerte zugleich daran, dass die Einmal-Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro an Mindestvoraussetzungen geknüpft seien. So müssten betroffene Unternehmer und Betriebe nachweisen, dass sie durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten und infolgedessen akut einen Liquiditätsengpass hätten.

Der Minister sagte zu den Einzelheiten – Audio starten („im Browser anhören“)

Während die Zuschüsse direkt über die IB.SH beantragt werden können, müssen die für größere Unternehmen ausgelegten Darlehns-Hilfsprogramme von Bund und Land über die jeweilige Hausbank auf den Weg gebracht werden.

In wenigen Stunden können Zuschüsse aus dem Corona-Soforthilfeprogramm beantragt werden

NeuerDer Countdown läuft: Nachdem unsere Finanz- und Förderfachleute zusammen mit den Experten der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vor wenigen Minuten die letzten inhaltlichen Punkte festgezurrt haben, ist das Antragsformular für Zuschüsse an kleine Unternehmen mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten aus dem Corona-Soforthilfeprogramm fertig. Nun wird das Formular technisch noch so bearbeitet, dass es morgen Vormittag ab etwa 10 Uhr bei der IB.SH unter dem Link https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/ abgerufen und online ausgefüllt werden kann.

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Damit ist Schleswig-Holstein noch deutlich schneller als Nordrhein-Westfalen. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz dankte den Teams seines Ministeriums und der IB.SH für deren Einsatz und sagte (Audio starten – „im Browser anhören“)

Weiter erinnerte der Minister daran, dass knapp 118.000 der landesweit 133.000 schleswig-holsteinischen Unternehmen zwischen einem und zehn Beschäftigten haben. „Damit erreichen wir allein mit dem Zuschuss-Programm  rund 88 Prozent aller Betriebe im Land“, sagte er. Wie gestern berichtet (siehe Posts weiter unten) konnten die Einmal-Zuschüsse dank des Bundesprogramms gegenüber den ursprünglich geplanten Summen nochmals aufgestockt werden: Statt der ursprünglich maximal 10.000 Euro Einmal-Zuschuss für Kleinbetriebe gelten nach dem Bundesprogramm nun folgende Zuschusshöhen:

• bis zu 9.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu fünf sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften

• bis zu 15.000 EUR für Gewerbetreibende und Selbständige mit über fünf bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften

Zu dem gesamten Förderprogramm, das neben dem Zuschuss-Paket auch ein Darlehnsprogramm beinhaltet erklärte Buchholz bereits gestern (Audio starten, Pfeil klicken)

 

 

Notiz-Blog der Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus