Corona-Hilfen werden aufgestockt und verlängert – 10 Millionen für Digitalisierung

Finanzministerin Monika Heinold und Wirtschaftsminister Bernd Buchholz

Im Zuge der zahlreichen Corona-Wirtschaftshilfen bekommt nun auch die Digitalisierung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein weiteren Schwung: Wie Finanzministerin Monika Heinold und Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute nach der Kabinettssitzung in Kiel erklärten, gehen ab Januar nicht nur sämtliche landeseigenen Corona-Hilfsprogramme für ein halbes Jahr in die Verlängerung, es werden darüber hinaus auch zehn Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen zusätzlich bereit gestellt. Zudem wird auch das „Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein“ für notleidende Betriebe verlängert und um zehn auf 25 Millionen Euro aufgestockt. Um Unternehmen zu helfen, ihre Liquiditätssituation zu verbessern, werden die derzeit geltenden Steuer-Stundungsregeln um zunächst drei weitere Monate verlängert.

Nach den Worten von Heinold und Buchholz sollen die zehn Millionen Euro der EU im kommenden Frühjahr vor allem über Digitalisierungsgutscheine an Betriebe ausgegeben werden. „Damit schaffen wir eine niedrigschwellige Förderung, mit der wir unseren Mittelstand bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsprozesse unterstützen werden. Das umfasst beispielsweise auch intelligente Techniken zur Belüftung von gastronomischen Betrieben“, sagte Buchholz.

Weiter sagte Buchholz – Audio starten

Laut Heinold werde dem Einzelhandel zudem der Weg erleichtert, bei den Papier-Kassenbons auf digitale Belege umzusatteln. „Die Förderung elektronischer Systeme, die den Kassenbon in Papierform ersetzen, ist für mich das Herzstücks des Programms. Damit unterstützen wir die Digitalisierung von Unternehmen und tun etwas für Klima- und Gesundheitsschutz. Ein tolles Jamaika-Projekt, dass Innovation und Wirtschaftshilfe miteinander verbindet“, sagte Heinold. Neben papierlosen Kassensystemen können über das Programm unter anderem auch digitale Speisekarten gefördert werden. Die Bedingungen und Fristen für die Gutscheine müssten allerdings noch festgelegt werden, sagten die Ressortchefs nach der heutigen Kabinettssitzung.

„Gerade die Corona-Krise führt uns schmerzhaft vor Augen, wie wichtig insbesondere auch in kleineren Betrieben die Umstellung von analogen auf digitale Verfahren ist – so gesehen steckt in dieser Krise auch eine große Chance“, ergänzte Buchholz.

Bei den verlängerten Landes-Hilfsprogrammen handelt es sich neben dem mit 200 Millionen Euro ausgestatteten Mittelstandssicherungsfonds und dem mit 80 Millionen Euro hinterlegten IB.SH-Darlehens-Härtefallfonds um ein Darlehens-Hilfsprogramm für Gemeinnützige Organisationen (30 Millionen Euro) und um 20 Millionen Euro Beteiligungskapital im Rahmen des Härtefallfonds der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft. Insgesamt sind in den vergangenen Monaten rund 180 Millionen Euro an Darlehen und Beteiligungen in Anspruch genommen worden. Die Steuerverwaltung wird darüber hinaus die derzeit geltenden Stundungsregeln um drei Monate verlängern. Coronabedingte Anträge auf Steuerstundungen können somit bis zum 31.03.2021 eingereicht werden. Die Stundungen werden bis zum 30.06.2021 bewilligt

Buchholz: Unsere Innovationskraft wird uns helfen, die Lasten der Krise zu schultern

Angesichts immer neuer, immer schnellerer Meldungen über November- und Dezemberhilfen, Stabilisierungsfonds oder Überbrückungshilfen gerät ein Aspekt der Wirtschaft in diesen Monaten völlig aus dem öffentlichen Lichtkegel: Innovationen als Saat hochwertiger Arbeitsplätze und Motor eines robusten Wirtschaftswachstums. Diese Woche gab der Terminkalender von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz gleich mehrere Anlässe, genau daran zu erinnern. Und mutig nach vorn zu schauen. Seine „Meldung der Woche“ – Video starten.

Hörnumer Hafen geht endgültig auf Sylt vor Anker – Rohlfs unterzeichnet Vereinbarung

Der Weg für die Übernahme des Hafens Hörnum durch die Sylter Gemeinde ist frei. Das Land Schleswig-Holstein, die Gemeinde und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes haben dazu heute in Kiel eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Demnach soll der Hafen unentgeltlich vom Bund über das Land auf die Gemeinde übergehen. Die Wasserstraßenverwaltung des Bundes müsse den Betrieb nicht aufrechterhalten, da der Status als Schutzhafen aufgehoben wurde, hieß es in einer Mitteilung. Die Gemeinde Hörnum will den Hafen übernehmen, um den Standort für Fischerei, Ausflugs- und Sportschifffahrt sowie Gastronomie und Gewerbe zu erhalten.

Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretär Dr. Thilo Rohlfs sagte nach der Unterzeichnung – Audio starten

Zur Ermittlung der Investitionskosten wird die Gemeinde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Die Kosten dafür will der Bund vollständig tragen. Hörnums Bürgermeister Rolf Speth zeigte sich zufrieden. «Auch wenn die großen Herausforderungen mit dem Ausschreibungsverfahren und der Instandsetzung erst beginnen und die Gemeinde auch finanziell erheblich fordern werden, werden wir diesen Weg mit Hilfe des Landes und des Bundes konsequent und tatkräftig gehen.»

Rohlfs sagte weiter: „Ich freue mich, dass alle Beteiligten so konstruktiv an einer Lösung arbeiten, die die Instandsetzung und den Weiterbetrieb des Hafens unter kommunaler Regie ermöglichen. Der Hafen hat für die Gemeinde Hörnum und die Insel Sylt eine große Bedeutung sowohl für den Tourismus als auch für die Fischerei.“

Regionalbanken helfen bei Liquiditätsengpässen infolge verspäteter Corona-Zuschüsse

Bei einem runden Tisch mit Ministerpräsident Daniel Günther und Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz haben Vertreter des schleswig-holsteinischen Bankenverbandes sowie der Sparkassen und Genossenschaftsbanken eine großzügige Prüfung von Liquiditätshilfen bei verspäteten Auszahlungen von Corona-Bundeshilfen zugesichert. „Vor allem haben die Vertreter der Branche dabei einmal mehr deutlich gemacht, dass sie schon aus eigenem Interesse kein Unternehmen, das vor der Krise noch gesund war, durch verspätet überwiesene Hilfen in eine Schieflage geraten lassen würden – das ist ein ermutigendes Signal an uns und unseren Mittelstand“, sagte der Ministerpräsident heute in Kiel nach der Konferenzschaltung mit den Branchenvertretern. Auch Wirtschaftsminister Buchholz zeigte sich erleichtert.

Hintergrund ist, dass die zugesagten November- und Dezemberhilfen an Betriebe, die vom gegenwärtigen Teil-Lockdown unmittelbar betroffen sind, erst Anfang Januar ausgezahlt werden können. Obwohl diese Firmen 75 Prozent ihres Vorjahres-Umsatzes im November und Dezember erstattet bekommen sollen, werden aufgrund von technischen Verzögerungen aktuell nur einmalige Abschlagzahlungen bis zu 10.000 Euro geleistet. „Der Bund hat uns gestern zugesichert, dass die vollständigen Auszahlungen ab Mitte Januar fließen sollen“, sagte Günther.

Buchholz sagte nach dem Treffen weiter – Audio starten

Nach den Worten von Buchholz sind über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Schleswig-Holstein in den vergangenen Tagen knapp 2.200 Anträge auf Novemberhilfen mit einem Gesamtvolumen von rund 43,5 Millionen Euro eingegangen. Für über die Hälfte davon seien bereits Abschlagzahlungen in unterschiedlicher Höhe gewährt worden. Bei den für Soloselbständige zugelassenen Direkt-Anträgen auf einen Einmal-Zuschuss von 5.000 Euro wurden bereits 745 von 865 Anträgen positiv beschieden und ausgezahlt.

„Bei den Betrieben haben wir ein durchschnittliches Antragsvolumen von 20.000 Euro, so dass für viele die maximal 10.000 Euro Abschlag zweifellos eine tragfähige Brücke sind – aber einem Betrieb, der im vergangenen November noch einen Umsatz von einer Million Euro hatte, helfen 10.000 Euro bei einem Anspruch von 750.000 Euro nicht weiter – darum sind wir äußerst dankbar, dass die Banken hier die wohlwollende Prüfung erweiterter Kreditlinien zugesagt haben“, so der Minister.

Der Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes, Reinhard Boll, forderte in dem Gespräch von der Bundesregierung eine schnelle Klärung der offenen Fragen und Fristen ein: „Vor allem brauchen auch die Hausbanken Klarheit darüber, ob die vom Bund zugesagten Hilfen am Ende auch unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten von der EU-Kommission genehmigt und ausgezahlt werden können“. Zudem waren sich alle Teilnehmer der Konferenz einig, dass es für Betriebe, die bereits vor der Corona-Krise in massiven Schwierigkeiten steckten, auch mit einer Liquiditätsbrücke schwierig werden könnte.  

Das Land Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit der Investitionsbank und unter Beteiligung der Geschäftsbanken einen starken Corona-Schutzschirm gespannt. Insgesamt sind im Jahr 2020 über 1 Milliarde Euro Corona-Hilfen an schleswig-holsteinische Unternehmen geflossen. Diese Mittel haben dazu beigetragen, dass der Corona-bedingte Wirtschaftseinbruch in Schleswig-Holstein geringer als im Bundesdurchschnitt ausgefallen ist.

Schwentinental: Gewerbegebiet Dreikronen wächst mit Landeshilfe um 7 Hektar

Minister Buchholz überreicht auf der Baustelle den Förderbescheid an Schwentinentals Bürgermeister Thomas Haß

Zuwachs für das Schwentinentaler Gewerbegebiet Dreikronen im Kreis Plön: Mit Unterstützung des Landes wird für rund sieben Millionen Euro die Fläche an der Preetzer Chaussee um sieben Hektar erweitert. Bereits seit Wochen laufen die Erdarbeiten. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz überreichte heute bei einem Baustellenbesuch an Bürgermeister Thomas Haß einen Förderbescheid über 2,88 Millionen Euro. „Während sich in diesem Krisenjahr viele Unternehmen und Kommunen nicht trauen, zu investieren, blicken Sie mutig nach vorn, stellen die Weichen für eine hohe Zahl von neuen Arbeitsplätzen und damit auch für mehr Wachstum und Wohlstand in Ihrer Region“, sagte Buchholz.

Buchholz sagte bei der Bescheidübergabe weiter – Audio starten

Nach den Worten von Bürgermeister Haß wird die zusätzliche Gewerbefläche, auf der sich unter anderem das Kieler Tiefdruck-Spezialunternehmen „Hell Gravure“ ansiedeln will, bis voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2021 roh erschlossen und in voraussichtlich zweieinhalb Jahren vollständig ausgebaut sein. Die Anbindung an das Straßennetz erfolgt durch den Bau einer Stichstraße mit Anbindung an die Preetzer Chaussee. Bei der Preetzer Chaussee handelt es sich um eine zur Gemeindestraße abgestufte ehemalige Bundesstraße mit hoher Leistungsfähigkeit. Der Kaufvertrag mit der MRB Holding GmbH (Hell Gravure) über ein drei Hektar großes Grundstück war bereits 2018 geschlossen worden. Der Stadt Schwentinental liegen laut Haß inzwischen zahlreiche weitere Anfragen von Firmen über den Kauf von Grundstücken vor. „Unser Ziel ist es, sämtliche Flächen in einem transparenten und fairen Verfahren vorrangig an regionale Unternehmen zu vergeben und so die Wirtschaftskraft Schwentinentals zu stärken“, so der Bürgermeister.

Nach den Worten von Buchholz stammen die vom Land für die Erschließung bereit gestellten 2,88 Millionen Euro aus dem Landesprogramm Wirtschaft, das sich vor allem aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes zusammensetzt. „Förderung soll stets aktivieren, nicht alimentieren. Und die Erweiterung des Gewerbegebiets Dreikronen ist dafür ein hervorragendes Beispiel“, sagte der Minister.

Buchholz und seine liberalen Länderkollegen mahnen Nachbesserungen bei Novemberhilfen an

Buchholz (links) mit seinen liberalen Amtskollegen Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) und Volker Wissing (Nordrhein-Westfalen)

Immer mehr Länder drängen die Bundesregierung zu Nachbesserungen bei den November- und Dezemberhilfen für Betriebe, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind. In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) schreiben jetzt die drei FDP-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein-Westfalen), Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) und Schleswig-Holsteins Ressortchef Dr. Bernd Buchholz: «Bei der Diskussion um weitergehende Hilfen für die von der Pandemie besonders schwer getroffenen Unternehmen ist es jetzt dringend geboten, den Verlustrücktrag auch auf die Jahre 2018 und 2019 auszuweiten. Das wäre eine wirkliche Hilfe, um den Unternehmen in der Krise schnell Liquidität zur Verfügung zu stellen. Der Rücktragzeitraum muss mindestens bis 2018 ausgeweitet und die Höchstbeträge deutlich erhöht werden. Die Verluste werden bei vielen Unternehmen im Jahr 2020 sehr hoch ausfallen. Bei der Verrechnung mit dem Gewinn 2019 bleibt daher ein hoher Restbetrag an Verlusten übrig, der nicht rückgetragen werden kann.» Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold hat mittlerweile in dieser Frage zumindest für einen Verlust-Rücktrag auf 2019 Entgegenkommen signalisiert.

Nach den Worten von Buchholz und seinen liberalen Amtskollegen sei eine Ausweitung des Verlust-Rücktrags das deutlich bessere Mittel, als immer neue Hilfsprogramme aufzulegen. «Angesichts der fragilen Lage der öffentlichen Haushalte braucht es jetzt zielgenaue Maßnahmen, die den Unternehmen direkt zu Gute kommen. Damit werden vor allem punktgenau stabile Unternehmen gefördert», so der Minister.  

Im Anschluss an die gestrige Wirtschaftsministerkonferenz verschärfte Buchholz nochmals seine Kritik am bisherigen Management der Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfen. «Es ist schlicht ein Desaster, dass uns der Bund keinen Zeitpunkt nennen kann, wann die Auszahlungen in notwendiger Genauigkeit und Höhe bei den Betrieben ankommen. Stattdessen wird es bis zum Endes des Jahres nur Abschlagszahlungen geben“. Die Abschlagszahlungen müssten wenigstens erhöht werden. «Ansonsten sitzen alle Beteiligten auf maximal 10 000 Euro bis zum Jahresende.»

Buchholz sagte im Gespräch mit Journalisten weiter – Audio starten

Einige Länder fordern Buchholz zufolge eine Erhöhung der Abschläge auf 500 000 Euro. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) habe zugesagt, dies prüfen zu lassen – zumal es um Anträge ginge, die über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte gestellt worden seien und damit eine «gewisse Vorprüfung haben». Die Höhe der Umsätze des Vorjahres sei klar, erklärte der Minister. Dies sei «nicht so missbrauchsanfällig, wie es der Bund zunächst behauptet hat». In Schleswig-Holstein gab es 1220 entsprechende Anträge mit einer Fördersumme von insgesamt 24,6 Millionen Euro.

Bundesminister Peter Altmaier

Mit Blick auf die rein umsatzorientierten November- und Dezemberhilfen brachte Buchholz in der Ministerkonferenz noch ein weiteres mögliches Problem zur Sprache: Ab einer gewissen Höhe müssen die staatlichen Hilfen von der EU-Kommission genehmigt werden, da sie sich möglicherweise zu stark wettbewerbsverzerrend auswirken und damit gegen Grundsätze des so genannten Beihilferechts verstoßen. Dazu erklärte Bundesminister Altmaier, dass die Kommission zwar pauschale Vergütungen in Höhe von bis zu einer Million Euro für wettbewerbsrechtlich unproblematisch halte – ein Problem sei aber, dass viele Betriebe diesen Rahmen schon anderweitig ausgeschöpft hätten. Man sei darüber in intensiven Gesprächen mit der Kommission.

In Schleswig-Holstein wurden – fünf Tage nach Eröffnung des Antragsportals – inzwischen 2.375 Anträge auf November- und Dezemberhilfen mit einem Antragsvolumen von rund 32,5 Millionen Euro eingereicht.

Buchholz drängt den Bund: Zugesagte Novemberhilfen rasch startklar machen

Die kommenden vier bis acht Wochen werden vieles entscheiden: Notleidende Betriebe brauchen so schnell wie möglich ihre zugesagten November- und Dezember-Hilfen vom Bund, der Einzelhandel hofft auf ein halbwegs auskömmliches Weihnachgeschäft. Und alle zusammen darauf, dass Schleswig-Holstein zum Jahreswechsel so gute Infektionswerte aufweist, dass nicht doch noch mit Verschärfungen reagiert werden muss. Viele Aspekte für die Meldung der Woche von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz. Video starten.

Buchholz und Ipsen: Unsere 10-Quadratmeter-Regel im Einzelhandel hat sich bewährt

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz hat die Entschlossenheit der Landesregierung bekräftigt, an der bisherigen Kundenbegrenzung für Verkaufsflächen im Einzelhandel festzuhalten: «Diese Regelegung ist erprobt und hat sich bewährt – jede Veränderung würde bei der gegenwärtigen Infektionslage im Land nur Verwirrung stiften», sagte Buchholz heute in Kiel. Ministerpräsident Daniel Günther hatte in der Nacht zuvor nach den Bund-Länder-Verhandlungen bei Kanzlerin Merkel verkündet, dass sich in Läden in Schleswig-Holstein auch weiterhin pro 10 Quadratmeter Raum durchschnittlich ein Kunde aufhalten darf. Den Bund-Länder-Beschluss, die Fläche pro Kunde auf 25 Quadratmeter auszuweiten würde in Schleswig-Holstein mehr Probleme als Schutz schaffen, so Buchholz.

Der Minister sagte im Gespräch mit Journalisten weiter – Audio starten

Von der Wirtschaft im Land kam heute breite Zustimmung: „Wir begrüßen, dass Schleswig-Holstein den angekündigten Sonderweg einschlägt. Das ist ein klares und wichtiges Zeichen für den Handel und für die gesamten Innenstädte“, sagt Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein. Seit Ende des Frühjahrslockdowns hätten die Gewerbetreibenden verantwortungsbewusst gehandelt, stringente Hygienekonzepte erarbeitet und ein angenehmes und zugleich sicheres Einkaufserlebnis ermöglicht.

Ipsen

„Die Entscheidung, angesichts der vergleichsweise niedrigen Infektionszahlen weiterhin darauf zu vertrauen, sendet ein ermutigendes Signal. Denn gerade jetzt ist das Vertrauen in ein sicheres Shoppingerlebnis entscheidend, damit unsere Geschäfte vom Weihnachtsgeschäft profitieren können.“ Dass es bei der vorgeschriebenen Mindestverkaufsfläche pro Kunde in Schleswig-Holstein keine Verschärfung gibt, begrüßt die IHK Schleswig-Holstein ausdrücklich. Ipsen: „Die auf Bundesebene vereinbarte 20-Quadratmeter-Regelung für größere Geschäfte entbehrt jedes fachlichen Hintergrunds. Wir hatten gehofft, von solch willkürlichen Ungleichbehandlungen hätten wir uns bereits im Frühjahr verabschiedet.“

Darüber hinaus betont die IHK Schleswig-Holstein: Weiterhin sollten und dürften Öffnungen unabhängig von Branchen nur dort möglich sein, wo sich Abstands- und Hygieneregelungen gewährleisten lassen. „Mit hoffentlich weiter zurückgehendem Infektionsgeschehen muss jedoch ein noch stärker regional angepasstes Vorgehen angestrebt werden. Wenn weitere Verschärfungen möglich sind, dann müssen auch weitere Lockerungen möglich sein.“

Land zieht nach einem Jahr Feldversuch Bilanz:

Knapp ein Jahr nach dem Start der E-Highway-Teststrecke auf der Autobahn 1 zwischen Reinfeld und Lübeck hat Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz  eine positive Zwischenbilanz gezogen. Der Feldversuch habe in rund 1000 Umläufen des Testfahrzeugs gezeigt, dass die Strecke tauglich sei, sagte der Minister der Deutschen Presse-Agentur. «Es gibt noch ein paar kleine Mängel, die nachgebessert werden müssen, aber im Großen und Ganzen läuft das Projekt.»

Auf der fünf Kilometer langen Teststrecke pendelt ein Hybridlaster der Reinfelder Spedition Bode mehrmals täglich zwischen Reinfeld und dem Lübecker Hafen. Dabei versorgt eine Oberleitung das Fahrzeug mit Strom. Der vom Bundesumweltministerium finanzierte Versuch soll zeigen, ob die Oberleitungstechnik für den Güterfernverkehr in Deutschland taugt und wie sich die Technik auf die Umwelt auswirkt.

Verkehrsminister Buchholz sagte zu dem bisherigen Testlauf weiter – Audio starten

«Für Aussagen dazu ist es noch zu früh», sagte Elisabeth Niehaus vom Forschungs- und Entwicklungszentrum Fachhochschule Kiel, das das Projekt wissenschaftlich begleitet. «Es liegen zwar erste Daten der verschiedenen Messsysteme aus dem Fahrzeug und an der Anlage vor, aber die sind noch nicht ausgewertet», sagte Niehaus. Bislang ist die Spedition noch mit nur einem Hybridlaster auf der Strecke unterwegs, bis Ende März 2021 sollen weitere vier Fahrzeuge geliefert werden.

Die Teststrecke ist eine von insgesamt dreien in Deutschland, auf denen ein Oberleitungssystem zur Elektrifizierung schwerer Nutzfahrzeuge erprobt werden soll. Eine zweite Teststrecke befindet sich auf der A5 in Hessen, die dritte auf der B462 bei Rastatt in Baden-Württemberg soll im Frühjahr 2021 in Betrieb genommen werden.

«Es geht nicht darum, alle Autobahnen in Deutschland mit Oberleitungen auszustatten», sagte Buchholz. «Aber auf Strecken wie der A1, wo der Schwerlastverkehr regelmäßig auf kürzerem Strecken unterwegs ist, bietet sich zumindest ein Test an», sagte er.

Minister Buchholz erleichtert: Die November-Hilfe des Bundes ist endlich am Start

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz hat erleichtert auf die Nachricht der Bundesregierung reagiert, dass ab sofort Anträge für die so genannten Corona-Novemberhilfen gestellt werden können. „Der Monat ist zwar fast vorbei und zunächst werden auch nur Abschläge gewährt, aber umso wichtiger ist es nun, dass die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Anträge rasch stellen. Für die Bearbeitung des Bundesprogramms stehen wir mit rund 130 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit“, sagte Buchholz heute in Kiel.

Buchholz sagte weiter – Audio starten

Nach Mitteilung des Bundes können Soloselbständige einen Antrag bis zu einer Höhe von 5.000 Euro selbst über die Plattform stellen. Für die Authentifizierung ist ein ELSTER-Zertifikat zwingend erforderlich. Die bewilligte Summe wird direkt an die Antragsstellenden ausgezahlt. Andere Unternehmen stellen den Antrag über einen so genannten prüfenden Dritten, also über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte. Der Bund hat hierfür Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe beschlossen, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller. „Der Bund hat uns zugesichert, dass die Abschlagszahlungen einfach und unbürokratisch auf Grundlage des regulären Antrags auf Novemberhilfe gewährt werden“, sagte Buchholz. Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung sei nicht notwendig.

Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Info-Hotline 0431 – 550 73 34 12
ueberbrueckungshilfe@wimi.landsh.de 

Notiz-Blog der Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus