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Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) des Landes Schleswig-Holstein - Harald Haase

Ab sofort Zuschüsse aus dem Corona-Hilfsprogramm über neues Online-Formular

Aufgepasst bei allen neuen Anträgen auf Corona-Soforthilfe-Zuschuss: Ab sofort können Anträge nicht mehr per Mail über das bisherige Funktions-Postfach bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht werden, sondern nur noch direkt über das neue Online-Formular unter www.ib-sh.de/antragsupload.

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So sieht das neue online-Antragsformular aus – zuvor muss sich jeder Antragsteller einmal registrieren und anschließend zum Ausfüllen einen Code anfordern

Informationen zum Programm, die meist gestellten Fragen und Antworten („FAQ“), eine Anleitung für das neue Verfahren und das neue Antragsformular finden sich auch im Downloadbereich im unteren Bereich der Seite: www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/. Sämtliche über den bisherigen Weg gestellten Anträge werden selbstverständlich mit Hochdruck weiterbearbeitet. Bis heute (2. April, 12 Uhr) wurden 41.475 Anträge auf Zuschüsse gestellt – davon bereits 270 Anträge über das neue Online-Formular – 3075 Anträge bewilligt und 26,8 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen.

Laut Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz und dem Vorstandsvorsitzenden der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, berücksichtigt das neue Online-Antragsformular unter anderem die jüngsten Ergänzungen des Zuschuss-Programms. So konnte das Land in Verhandlungen mit dem Bund unter anderem erreichen, dass auch alle jungen Unternehmen einen Zuschuss beantragen können oder dass der Bezug von Arbeitslosengeld von Gewerbetreibenden kein Ausschluss-Kriterium mehr ist.

„Es ist uns wichtig, die Gelder so schnell wie möglich auszuzahlen, um der Bezeichnung ‚Soforthilfe‘ gerecht zu werden. Daher zahlt die Investitionsbank die Zuschüsse nach einer Kurzprüfung sofort aus, ohne dass die Antragsteller zuvor einen Bescheid erhalten“, sagt Buchholz. Durch die elektronische Umstellung des Antragsprozesses müssten die Anträge nicht länger manuell erfasst werden. „Davon erhoffen wir uns eine Beschleunigung, auch wenn die Flut der mehreren zehntausend Anträge eine Herkulesaufgabe bleibt“, so der Minister. Wichtig sei vor allem, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allen notwendigen Anlagen versehene Anträge eingereicht werden.

Wie Buchholz und Westermann-Lammers weiter sagten, seien inzwischen auch die Hilfen über den Mittelstands-Sicherungsfonds des Landes angelaufen. Sparkassen und Privatbanken seien nun flächendeckend in der Lage, Darlehen in Höhe von bis zu 750.000 Euro an die besonders hart betroffenen Betriebe des Beherbergungsgewerbes und der Gastronomie auszugeben. Dafür hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen 300 Millionen Euro aus ihrem 500-Millionen-Euro-Hilfspaket bereitgestellt.

Westermann-Lammers: „Für Darlehen aus dem Mittelstandssicherungsfonds sind schon weit mehr als 200 Anträge eingegangen. Gestern haben wir bereits rund fünf Millionen Euro ausgezahlt. Mit den zunächst zinslosen Darlehen wollen wir verhindern, dass es in der für Schleswig-Holstein sehr wichtigen Branche der Hotels und Gaststätten zu einer Kreditklemme kommt. Dabei arbeiten wir sehr eng mit den Hausbanken zusammen, bei denen die Anträge eingereicht werden müssen. Die Hausbanken beteiligen sich mit jeweils mindestens 10 Prozent an den Finanzierungen. Sie gehen also selbst mit ins Risiko und leisten damit einen wichtigen Beitrag, die Herausforderungen durch die Corona-Krise zu bewältigen.“

Buchholz: Tür zum Corona-Hilfsprogramm öffnet sich ein Stück weiter – Mittelstands-Fonds startet

Weitere Weichenstellungen zur Abmilderung der ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein: Das seit Donnerstag zur Verfügung stehende Antragsformular für direkte Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm wird in den kommenden 48 Stunden nochmals überarbeitet und ab 2. April als online-Version zur Verfügung gestellt. Zugleich werden Sparkassen und Privatbanken ab Mittwoch (1. April) in die Lage versetzt, Darlehen aus dem IB.SH-Mittelstandssicherungs­fonds an die von der Krise besonders hart getroffenen Betriebe des Beherbergungsgewerbes und der Gastronomie in Schleswig-Holstein auszugeben. Dafür hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen ein Hilfspaket mit einem Gesamtumfang von 500 Millionen geschnürt.

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IB.SH-Vorstandschef Erk Westermann-Lammers und Minister Bernd Buchholz

Nach Angaben von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz und dem Chef der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, werden von den 300 Millionen Euro Landesgeld des Mittelstands-Sicherungsfonds je die Hälfte für kleinere Darlehen zwischen 15.000 und 50.000 Euro sowie für große Darlehen zwischen 50.000 und 750.000 Euro verwendet. Anders als beim Zuschuss-Programm, das direkt über die IB.SH abgewickelt wird, gewährt die Förderbank aus dem Mittelstandssicherungsfonds nur dann entsprechende Kredite, wenn sich die Hausbank mit einem separaten Darlehen in Höhe von zehn Prozent an der Finanzierung zu eigenen Konditionen beteiligt. Buchholz: „Das Darlehen hat eine Laufzeit von 12 Jahren und ist in den ersten fünf Jahren zinslos. Die Tilgung über einen Zeitraum von 10 Jahren beginnt erst nach zwei Jahren.“

Wie Westermann-Lammers erläuterte, stehen die Antragsformulare noch in dieser Woche auf der Website der IB.SH (www.ib-sh.de) zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formulare werden an die Hausbank gemailt, die sie bearbeitet und dann an die IB.SH weiterleitet. „Nach positiver Prüfung zahlen wir die Darlehenssumme dann direkt auf das Konto des Unternehmens bei der Hausbank“, so Westermann-Lammers.

Nach den Worten von Buchholz unterstützen Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Kammern und weitere Partner die IB.SH, indem sie die Unternehmen beraten und die Antragsformulare ebenfalls in wenigen Tagen zum Download anbieten. Westermann-Lammers: „Es kommt jetzt darauf an, dass wegen der Corona-Krise gesunde Betriebe nicht ihre Existenz verlieren. Wir leisten sehr gern einen Beitrag, die Hotels sowie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe im Land gemeinsam mit unseren Partnern, den Hausbanken, durch diese schwierige Zeit zu begleiten.“

Weiter sagte Buchholz zu beiden Neuerungen – Audio starten („im Browser anhören“)

Mit Blick auf das seit Donnerstag laufende Zuschuss-Programm des Bundes bat Buchholz alle noch nicht tätig gewordenen Antragsteller um eine kurze Antragspause bis zum 2. April: „Wir haben in Verhandlungen mit dem Bund noch weitere Zugeständnisse beim Programm erreichen können und werden die nächsten 48 Stunden dafür nutzen, das Formular noch einmal entsprechend zu überarbeiten und als online-Version zur Verfügung zu stellen. Bereits gestellte Anträge bleiben selbstverständlich bestehen und werden bearbeitet.“

Nach den heute vom Bund vorgelegten Details für das Zuschuss-Programm ist beispielsweise der Bezug von Arbeitslosengeld nicht länger ein Ausschluss-Kriterium für einen Zuschuss. Auch können jetzt alle jungen und frisch gegründeten Betriebe einen Zuschuss beantragen, die vor dem 1. April dieses Jahres am Markt sind. Auch Land- und Forstwirte sowie gemeinnützige Unternehmen sind jetzt antragsberechtigt. Über die genauen Änderungen informieren Land und IB.SH noch in dieser Woche ausführlicher mit einem Frage-Antwort-Katalog.

„In den letzten Tagen wurde immer wieder Kritik an den Kriterien und den zum Teil noch nicht eindeutigen Regelungen geäußert. Dafür haben wir Verständnis. Aber uns kam es vor allem darauf an – wie von der Wirtschaft gefordert – schnell und unbürokratisch zu helfen und nicht erst auf das vollständige Regelungswerk des Bundes zu warten, das uns erst heute erreicht hat“, sagt Buchholz. Dadurch hätten seit Donnerstag bereits gut 30.000 Solo-Selbständige einen Antrag bei der IB.SH einreichen und über 700 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen von aktuell rund sieben Millionen bereits genehmigt werden können.

Achtung Azubis: Regionale Ausbildungsbetreuer sind auch in der jetzigen Krise für Euch da !

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Um Auszubildende mit persönlichen Problemen auch in dieser Krisenzeit auf dem Weg zu einem erfolgreichen Berufsabschluss zu begleiten, stehen die vom Land finanzierten Regionalen Ausbildungsbetreuerinnen und –betreuer auch im Moment bereit. Wie Arbeits-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs heute in Kiel sagte, sei gerade in der jetzigen Phase, in der alles stillzustehen scheine und viele Betriebe in wirtschaftliche Not gerieten, die Unterstützung in Ausbildungsbelangen wichtiger denn je. Rohlfs: „Die besorgten Fragen liegen auf der Hand: Kann das Ausbildungsverhältnis fortgesetzt werden? Können auch Auszubildende im Homeoffice arbeiten? Können Prüfungen absolviert werden – oder muss die Ausbildungszeit gar verlängert werden?“

Um das Unterstützungsangebot derzeit aufrecht zu erhalten, bietet die Regionale Ausbildungsbetreuung nach den Worten des Staatssekretärs unter anderem die Möglichkeit, telefonisch, per E-Mail oder per Video Kontakt aufzunehmen und Rat einzuholen.

Im Fokus der Beratungsarbeit der landesweit insgesamt 16 Betreuerinnen und Betreuer, die das Land jährlich mit 815.000 Euro finanziert, stehe unverändert der erfolgreiche Abschluss von Ausbildungen. „Die Teams helfen aber auch bei Einschnitten wie Kündigungen oder einer Insolvenz des Arbeitgebers infolge der wirtschaftlichen Lage“, so Rohlfs.

Weitere Informationen unter: www.ausbildungsbetreuung.de

Statt Kurzarbeit: Land und UV-Nord starten Montag Portal für befristeten Branchenwechsel

Artikel
Der sh:z berichtete in seiner Sonnabendausgabe bereits über das neue Portal

Im Zuge der Corona-Pandemie sind viele Betriebe gezwungen, ihre Tätigkeit einzustellen oder zumindest einzuschränken. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nicht mehr vollständig beschäftigt werden. Viele beantragen Kurzarbeitergeld. Auf der anderen Seite stehen Unternehmen, die händeringend Arbeitskräfte suchen, um etwa die grundlegende Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten.

Hier hilft ein kurzfristiger Branchenwechsel in Form einer zeitlich begrenzten Überlassung des eigenen Personals an Be­triebe, die akuten Personalbedarf haben (sogenannte erleichterte Arbeitnehmerüberlassung), um nach der Krise mit bewährtem Personal wieder zügig durchstarten zu können. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmen unbürokratisch auf eine zeitlich begrenzte Arbeitnehmerüberlassung zurückgreifen können. Denkbar sind aber auch Absprachen der Unternehmen untereinander, die den von erheblicher Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitern/innen die Möglichkeit der Nebentätigkeit zum Ausgleich der Gehaltseinbußen im Rahmen der Kurzarbeit ermöglichen.

Wirtschaftsministerium und der Unternehmensverband Nord freuen sich vor diesem Hintergrund, dass das Kompe­tenzzentrum Fachkräftesicherung und Weiterbildung Schleswig-Holstein (KoFW) in schwieri­gen Zeiten eine Möglichkeit schafft, für Beschäftigung und Beschäftigungssicherung zu sorgen.

„Es ist in dieser Situation richtig und zielführend, dass die Wirtschaft mit dem Branchenportal ein unkompliziertes Angebot schafft, das allen beteiligten Unternehmen hilft. Unternehmen mit akutem Personalbedarf können rasch die dringend benötigte Verstärkung durch andere Unternehmen erhalten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit abgeben können. Diese Beschäftigten, die zeitlich befristet in einer anderen Branche aushelfen, werden so auch vor Entlassungen geschützt und haben die Möglichkeit, Einkünfte zu erzielen. Der abgebende Be­trieb wiederum verliert keine Fachkräfte, sondern kann am Ende der Corona-Krise wieder mit seiner Stammbelegschaft durchstarten“, sagt Arbeitsminister Bernd Buchholz. Alle Unternehmen, für die das interessant sei, sollten sich möglichst umgehend im Portal melden.

UVNord-Hauptgeschäftsführer Michael Thomas Fröhlich: In der derzeitigen Krise dürfen wir zum einen nichts unversucht lassen, um Beschäftigung in den Unternehmen zu sichern und mögliche Lohneinbußen für die Beschäftigen so gering wie möglich zu halten. Zum anderen gilt es die Branchen und Unternehmen zu unterstützen, die derzeit für die Versorgung der Bevölkerung massiv unter Druck geraten sind. Das Portal ist eine gute Möglichkeit, individuelle Lösungen zwischen den Unternehmen gemeinsam mit ihren Beschäftigten zu finden.“

Auf der Internetseite des  KoFW bietet sich Unterneh­men in Schleswig-Holstein ab morgen (Montag) die Möglichkeit, zum einen akute Personal­bedarfe branchenunabhängig zu inserieren, zum anderen akute zeitlich befristete Personal­überhänge zu kommunizieren und somit der Kurzarbeit oder weiteren Maßnahmen der Personalfreisetzung zuvorzukommen. Ziel ist es, beide Parteien auf diesem Weg zusammenzubringen und zum Austausch bis hin zur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung zu motivieren.

Minister Buchholz zur zweiten Woche im landesweiten Krisenmodus

Vor einer Woche musste er als Tourismusminister Urlauber und Tagesgäste höflich aus dem Land bitten. Diese Woche hat er als liberaler Wirtschaftsminister staatliche Transferleistungen und Notrationen für den Mittelstand organisiert. Verkehrte Welt, auch in der zweiten Corona-Krisenwoche im echten Norden. Zusammen stehen – auch für Bernd Buchholz mit Abstand die wichtigste Botschaft dieser turbulenten Woche. Video starten…

Corona-Hilfspakete: Buchholz zu den Bedingungen der Programme – und zu mancher Kritik

Der Ansturm auf das gestern eingestellte Antragsformular für das vom Bund aufgelegte Corona-Hilfsprogramm für Kleinbetriebe bleibt gewaltig: Bis heute Abend wurde das Formular mehr als 30.000 Mal abgerufen – und es gingen bei unserer Investitionsbank IB.SH bislang knapp 20.000 ausgefüllte Anträge ein.

In Kürze wird eine nochmals aktualisierte und vor allem barrierefreie Fassung online gestellt. Die über das bisherige Formular eingereichten Anträge bleiben selbstverständlich gültig und werden auch über das Wochenende bearbeitet. Hier das neue NEUE FORMULAR

Wirtschaftsminister Bernd Buchholz: „Die erste halbe Million an Auszahlungen ist bereits erfasst und wird spätestens am Montag an die Antragsteller überwiesen.“ Denn auch über das gesamte Wochenende werde bei der IB.SH –  mit Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Wirtschaftsministerium – die Flut der Anträge abgearbeitet.

Doch – wie nicht anders zu erwarten – gibt es vor allem in den Sozialen Medien auch Kritik, Frust und Unverständnis. Zum Beispiel : Warum zieht man die Obergrenze für den einmaligen Liquiditäts-Zuschuss bei zehn Betrieben? Oder: Warum muss ich überhaupt darlegen, dass ich durch die Pandemie-Folgen in wirtschaftliche Not zu geraten drohe oder schon geraten bin. Und warum darf ich den Zuschuss nur bekommen, wenn meine eigenen Mittel bereits erschöpft sind? Werden damit nicht diejenigen bestraft, die vorausschauend gewirtschaftet und sich ein finanzielles Polster angelegt haben?

Dazu ein paar Einordnungen und Erläuterungen von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz (Audio starten – „im Browser anhören“)

Zur Erinnerung noch einmal: Bei dem Zuschuss-Programm handelt es sich um einmalige Leistungen von bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit maximal zehn Vollzeitbeschäftigten. Finanziert wird der Zuschuss aus einem Topf des Bundes mit 50 Milliarden Euro. Das Geld wird direkt bei der Investitionsbank beantragt und von dort auch direkt ausgezahlt. Zusätzlich zu den Bundesmitteln setzt Schleswig-Holstein 100 Millionen Euro Landesgeld ein, um Unwuchten in diesem Programm zu glätten und Härtefälle abzufedern.

Zu den Bedingungen des Zuschuss-Programms erläutert Buchholz – Audio starten

Gut 106 Milliarden Euro vom Bund und zusätzlich 300 Millionen Euro Landesgeld stehen zudem für den Mittelstands-Sicherungs-Fonds bereit, aus dem allen Unternehmen ab kommender Woche zum Teil zins- und tilgungsfreie Darlehen gewährt werden können. Diese Kredite müssen über die Hausbanken beantragt werden, die selbst mit einem Anteil von 10 Prozent dafür haften – und natürlich bei jedem Antragsteller auch eine Bonitätsprüfung vornehmen werden.

Zu den näheren Einzelheiten des Darlehns-Programms für den Mittelstand werden Wirtschaftsministerium und IB.SH am Montag informieren. 

 

Seit 8.30 Uhr können Kleinbetriebe Zuschüsse online beantragen – Minister Buchholz mahnt zur Ruhe

Wirtschaftsminister Buchholz mit einem heruntergeladenen und ausedruckten Zuschuss-Antrag der IB.SH Das Formular steht auch auf dem Landesportal http://www.Schleswig-Holstein.de bereit

Schleswig-Holsteins Investitionsbank (IB.SH) ist startklar: Seit heute früh um 8.30 Uhr können von Solo-Selbständigen und Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten HIER Anträge auf wirtschaftliche Soforthilfen aus dem Corona-Hilfspaket von Bund und Land online aufgerufen und ausgefüllt werden. Bereits in den ersten zwei Stunden wurden knapp 500 Anträge gestellt, teilte die IB.SH mit.

Wie Wirtschaftsminister Bernd Buchholz sagte, werden die Formulare im Verlauf des Tages auch auf den Seiten von Verbänden wie IHK und DEHOGA und HIER auch auf dem Portal der Landesregierung abrufbar sein.

«Damit sind wir bei der Umsetzung dieses Teils des Bundesprogramms voll im Zeitplan», sagte der Minister und bat Antragsteller um Ruhe: «Die Server der Investitionsbank sind natürlich aktuell sehr belastet und teilweise überlastet, aber es ist genügend Zeit, um sich in aller Geduld mit dem sehr schlank gehaltenen Formular zu beschäftigen.»

Der Minister erinnerte zugleich daran, dass die Einmal-Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro an Mindestvoraussetzungen geknüpft seien. So müssten betroffene Unternehmer und Betriebe nachweisen, dass sie durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten und infolgedessen akut einen Liquiditätsengpass hätten.

Der Minister sagte zu den Einzelheiten – Audio starten („im Browser anhören“)

Während die Zuschüsse direkt über die IB.SH beantragt werden können, müssen die für größere Unternehmen ausgelegten Darlehns-Hilfsprogramme von Bund und Land über die jeweilige Hausbank auf den Weg gebracht werden.

In wenigen Stunden können Zuschüsse aus dem Corona-Soforthilfeprogramm beantragt werden

NeuerDer Countdown läuft: Nachdem unsere Finanz- und Förderfachleute zusammen mit den Experten der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vor wenigen Minuten die letzten inhaltlichen Punkte festgezurrt haben, ist das Antragsformular für Zuschüsse an kleine Unternehmen mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten aus dem Corona-Soforthilfeprogramm fertig. Nun wird das Formular technisch noch so bearbeitet, dass es morgen Vormittag ab etwa 10 Uhr bei der IB.SH unter dem Link https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/ abgerufen und online ausgefüllt werden kann.

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Damit ist Schleswig-Holstein noch deutlich schneller als Nordrhein-Westfalen. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz dankte den Teams seines Ministeriums und der IB.SH für deren Einsatz und sagte (Audio starten – „im Browser anhören“)

Weiter erinnerte der Minister daran, dass knapp 118.000 der landesweit 133.000 schleswig-holsteinischen Unternehmen zwischen einem und zehn Beschäftigten haben. „Damit erreichen wir allein mit dem Zuschuss-Programm  rund 88 Prozent aller Betriebe im Land“, sagte er. Wie gestern berichtet (siehe Posts weiter unten) konnten die Einmal-Zuschüsse dank des Bundesprogramms gegenüber den ursprünglich geplanten Summen nochmals aufgestockt werden: Statt der ursprünglich maximal 10.000 Euro Einmal-Zuschuss für Kleinbetriebe gelten nach dem Bundesprogramm nun folgende Zuschusshöhen:

• bis zu 9.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu fünf sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften

• bis zu 15.000 EUR für Gewerbetreibende und Selbständige mit über fünf bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften

Zu dem gesamten Förderprogramm, das neben dem Zuschuss-Paket auch ein Darlehnsprogramm beinhaltet erklärte Buchholz bereits gestern (Audio starten, Pfeil klicken)

 

 

Land passt Wirtschafts-Hilfsprogramm an Corona-Schutzschirm des Bundes an – und stockt auf

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Besonders betroffen: Hotels – wie hier auf Helgoland – und andere Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sollen von dem Programm des Landes profitieren

Nachdem die Bundesregierung gestern ihr 156 Milliarden Euro umfassendes Corona-Hilfsprogramm für die Wirtschaft vorgelegt hat, sortiert die Landesregierung ihr bereits am Freitag beschlossenes 500-Millionen-Hilfspaket noch einmal um: Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute (24. März) nach der Sitzung des Landeskabinetts sagte, sollen die geplanten Zuschüsse für kleine Betriebe und Solo-Selbständige ebenso wie die wesentlichen Hilfen zur Stützung mittelständischer und großer Betriebe aus der Bundeskasse bezahlt werden. Das Land werde sein Hilfspaket nun vor allem dafür nutzen, Förderlücken zu schließen und den von der Krise besonders betroffenen Bereich des Hotel- Beherbergungs- und Gastronomiebereichs zusätzlich zu unterstützen.

„Bei der Gegenüberstellung der Programme ist schnell deutlich geworden, dass die Konditionen der Bundesregierung im Zuschussbereich für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern deutlich großzügiger bemessen und komfortabler sind als unser geplantes Landesprogramm. Darum werden wir die Landesmittel nunmehr vor allem dafür verwenden, die Hilfen des Bundes für schleswig-holsteinische Betriebe noch einmal zu erweitern“, so Buchholz. So sollen die ursprünglich für Zuschüsse an Kleinbetriebe vorgesehenen 100 Millionen Euro dafür eingesetzt werden, Förderlücken dort zu schließen, wo keine Ansprüche auf eine Förderung mit den Bundesmitteln bestehen.

Statt der ursprünglich maximal 10.000 Euro Einmal-Zuschuss für Kleinbetriebe gelten nach dem Bundesprogramm nun folgende Zuschusshöhen:

  • bis zu 9.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu fünf sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften
  • bis zu 15.000 EUR für Gewerbetreibende und Selbständige mit über fünf bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften

Die ursprünglich im Rahmen des „Mittelstandssicherungsfonds“ vorgesehenen 300 Millionen Euro des Landes sollen nun Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes für ganz besonders günstige Darlehen mit langer Laufzeit zur Verfügung stehen.

IMG_4733Im Gespräch mit dem NDR sagte der Minister weiter…

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Der Wirtschaftsminister bat zugleich um ein wenig Geduld: „Uns erreichen fast im Minuten-Takt Anfragen, wo und wie genau nun Anträge zu stellen sind. Ich kann versichern: Sowohl die Landesregierung als auch unsere Förderbanken arbeiten mit Hochdruck daran, die Hilfen so rasch wie möglich an den Start zu bringen. Geben Sie uns dafür noch ein paar Tage Zeit. Wir informieren Sie, sobald die Formulare online sind.“

Mit Blick auf die Zuschüsse für Kleinbetriebe erinnerte Buchholz daran, dass der Bund seine Programme nicht selbst, sondern seine Mittel über die Bundesländer abwickle. Die Umsetzung erfolge hier dann auf der Grundlage einer vom Wirtschaftsministerium erstellten Förderrichtlinie durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Buchholz: „Auch dieser Prozess braucht etwas Zeit, aber ich bin zuversichtlich, dass wir zumindest für das Zuschuss-Programm noch in dieser Woche startklar sind.“

Hier ein Livestream-Mitschnitt des Pressegesprächs
Nachdem die Bundesregierung gestern ihr 156 Milliarden Euro umfassendes Corona-Hilfsprogramm für die Wirtschaft vorgelegt hat, sortiert die Landesregierung ihr bereits am Freitag beschlossenes 500-Millionen-Hilfspaket noch einmal um: Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute (24. März) nach der Sitzung des Landeskabinetts sagte, sollen die geplanten Zuschüsse für kleine Betriebe und Solo-Selbständige ebenso wie die wesentlichen Hilfen zur Stützung mittelständischer und großer Betriebe aus der Bundeskasse bezahlt werden. Das Land werde sein Hilfspaket nun vor allem dafür nutzen, Förderlücken zu schließen und den von der Krise besonders betroffenen Bereich des Hotel- Beherbergungs- und Gastronomiebereichs zusätzlich zu unterstützen.

„Bei der Gegenüberstellung der Programme ist schnell deutlich geworden, dass die Konditionen der Bundesregierung im Zuschussbereich für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern deutlich großzügiger bemessen und komfortabler sind als unser geplantes Landesprogramm. Darum werden wir die Landesmittel nunmehr vor allem dafür verwenden, die Hilfen des Bundes für schleswig-holsteinische Betriebe noch einmal zu erweitern“, so Buchholz. So sollen die ursprünglich für Zuschüsse an Kleinbetriebe vorgesehenen 100 Millionen Euro dafür eingesetzt werden, Förderlücken dort zu schließen, wo keine Ansprüche auf eine Förderung mit den Bundesmitteln bestehen.

Statt der ursprünglich maximal 10.000 Euro Einmal-Zuschuss für Kleinbetriebe gelten nach dem Bundesprogramm nun folgende Zuschusshöhen:

• bis zu 9.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu fünf sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften
• bis zu 15.000 EUR für Gewerbetreibende und Selbständige mit über fünf bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften

Die ursprünglich im Rahmen des „Mittelstandssicherungsfonds“ vorgesehenen 300 Millionen Euro des Landes sollen nun Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes für ganz besonders günstige Darlehen mit langer Laufzeit zur Verfügung stehen.

Der Wirtschaftsminister bat zugleich um ein wenig Geduld: „Uns erreichen fast im Minuten-Takt Anfragen, wo und wie genau nun Anträge zu stellen sind. Ich kann versichern: Sowohl die Landesregierung als auch unsere Förderbanken arbeiten mit Hochdruck daran, die Hilfen so rasch wie möglich an den Start zu bringen. Geben Sie uns dafür noch ein paar Tage Zeit. Wir informieren Sie, sobald die Formulare online sind.“

Mit Blick auf die Zuschüsse für Kleinbetriebe erinnerte Buchholz daran, dass der Bund seine Programme nicht selbst, sondern seine Mittel über die Bundesländer abwickle. Die Umsetzung erfolge hier dann auf der Grundlage einer vom Wirtschaftsministerium erstellten Förderrichtlinie durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Buchholz: „Auch dieser Prozess braucht etwas Zeit, aber ich bin zuversichtlich, dass wir zumindest für das Zuschuss-Programm noch in dieser Woche startklar sind.“

Hier ein Livestream-Mitschnitt des Pressegesprächs

Bund stellt Weichen für Sorforthilfen für kleine Betriebe in Schleswig-Holstein

KFW

Mit dem heutigen Start des neuen KfW-Sonderprogramms hat der Bund die Weichen dafür gestellt, dass das vom Land Schleswig-Holstein am Freitag aufgelegte Corona-Nothilfeprogramm kurzfristig starten kann. Das Bundesprogramm bietet Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen in allen Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro.

Im Einzelnen ist FÜR KLEINE Betriebe vorgesehen:

  • bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente),
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten

Wie Wirtschaftsminister Bernd Buchholz heute sagte, sei vorgesehen, dass die Antragstellung und Abwicklung des KfW-Programms in Schleswig-Holstein über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) erfolge. Wirtschaftsministerium und IB.SH arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, eine kurzfristige Antragstellung zu ermöglichen. „Wir bitten Sie aber noch um wenige Tage Geduld. Bitte sehen Sie derzeit von Rückfragen ab. Wir informieren umgehend, wenn die Antragstellung starten kann“, sagte Buchholz. Am morgigen Dienstag werde sich auch das Landeskabinett nochmals mit den Wirtschaftshilfen befassen.

Buchholz sagte weiter – Audio starten («im Browser anhören»

Neben dem Zuschuss-Programm für kleine Unternehmen steht das KfW-Programm ( hier zum Faktenblatt ) auch mittelständischen Unternehmen wie Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden laut Bundeswirtschaftsministerium nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu drei Millionen Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe. Die verbesserten Bedingungen werden nach den Worten von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier durch das Temporary Framework der Europäischen Kommission zum Beihilferecht ermöglicht, das am 19. März in Kraft getreten ist.

«Es kommt jetzt darauf an, den Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen. Eine wichtige Säule ist der Zugang zu Liquidität. Die verbesserten Förderbedingungen im KfW-Sonderprogramm 2020 sind hier eine wichtige Stütze für die Wirtschaft. Anträge werden schnell und unbürokratisch abgewickelt. Die Auszahlung erfolgt schnellstmöglich, denn wir wissen, dass für viele Unternehmen jede Woche zählt», sagte Altmaier.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: «Wir schützen unser Land, die Beschäftigten und die Unternehmen mit einem beispiellosen Hilfsprogramm. Zusammen mit der KfW sorgen wir dafür, dass die Unternehmen auch in der Krise liquide bleiben. Dafür setzen wir auch die große Finanzkraft unseres Staates ein. Die Bundesregierung wird die nötigen Garantievolumina für die KfW zur Verfügung stellen.»

KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig: «Die Banken und die KfW haben sich intensiv auf den heutigen Tag vorbereitet. Noch nie haben wir ein Programm so schnell startklar bekommen. Der Bund übernimmt fast vollständig die Haftung und die Kreditmargen sind extrem niedrig.»

Das KfW-Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076) umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erheblich erweitert werden. Daneben ermöglicht das Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ (855) große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW.

Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.