
Im Zuge der Corona-Pandemie sind viele Betriebe gezwungen, ihre Tätigkeit einzustellen oder zumindest einzuschränken. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nicht mehr vollständig beschäftigt werden. Viele beantragen Kurzarbeitergeld. Auf der anderen Seite stehen Unternehmen, die händeringend Arbeitskräfte suchen, um etwa die grundlegende Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten.
Hier hilft ein kurzfristiger Branchenwechsel in Form einer zeitlich begrenzten Überlassung des eigenen Personals an Betriebe, die akuten Personalbedarf haben (sogenannte erleichterte Arbeitnehmerüberlassung), um nach der Krise mit bewährtem Personal wieder zügig durchstarten zu können. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmen unbürokratisch auf eine zeitlich begrenzte Arbeitnehmerüberlassung zurückgreifen können. Denkbar sind aber auch Absprachen der Unternehmen untereinander, die den von erheblicher Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitern/innen die Möglichkeit der Nebentätigkeit zum Ausgleich der Gehaltseinbußen im Rahmen der Kurzarbeit ermöglichen.
Wirtschaftsministerium und der Unternehmensverband Nord freuen sich vor diesem Hintergrund, dass das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung und Weiterbildung Schleswig-Holstein (KoFW) in schwierigen Zeiten eine Möglichkeit schafft, für Beschäftigung und Beschäftigungssicherung zu sorgen.
„Es ist in dieser Situation richtig und zielführend, dass die Wirtschaft mit dem Branchenportal ein unkompliziertes Angebot schafft, das allen beteiligten Unternehmen hilft. Unternehmen mit akutem Personalbedarf können rasch die dringend benötigte Verstärkung durch andere Unternehmen erhalten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit abgeben können. Diese Beschäftigten, die zeitlich befristet in einer anderen Branche aushelfen, werden so auch vor Entlassungen geschützt und haben die Möglichkeit, Einkünfte zu erzielen. Der abgebende Betrieb wiederum verliert keine Fachkräfte, sondern kann am Ende der Corona-Krise wieder mit seiner Stammbelegschaft durchstarten“, sagt Arbeitsminister Bernd Buchholz. Alle Unternehmen, für die das interessant sei, sollten sich möglichst umgehend im Portal melden.
UVNord-Hauptgeschäftsführer Michael Thomas Fröhlich: „In der derzeitigen Krise dürfen wir zum einen nichts unversucht lassen, um Beschäftigung in den Unternehmen zu sichern und mögliche Lohneinbußen für die Beschäftigen so gering wie möglich zu halten. Zum anderen gilt es die Branchen und Unternehmen zu unterstützen, die derzeit für die Versorgung der Bevölkerung massiv unter Druck geraten sind. Das Portal ist eine gute Möglichkeit, individuelle Lösungen zwischen den Unternehmen gemeinsam mit ihren Beschäftigten zu finden.“
Auf der Internetseite des KoFW bietet sich Unternehmen in Schleswig-Holstein ab morgen (Montag) die Möglichkeit, zum einen akute Personalbedarfe branchenunabhängig zu inserieren, zum anderen akute zeitlich befristete Personalüberhänge zu kommunizieren und somit der Kurzarbeit oder weiteren Maßnahmen der Personalfreisetzung zuvorzukommen. Ziel ist es, beide Parteien auf diesem Weg zusammenzubringen und zum Austausch bis hin zur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung zu motivieren.


Der Countdown läuft: Nachdem unsere Finanz- und Förderfachleute zusammen mit den Experten der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vor wenigen Minuten die letzten inhaltlichen Punkte festgezurrt haben, ist das Antragsformular für Zuschüsse an kleine Unternehmen mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten aus dem Corona-Soforthilfeprogramm fertig. Nun wird das Formular technisch noch so bearbeitet, dass es morgen Vormittag ab etwa 10 Uhr bei der IB.SH unter dem Link 

Im Gespräch mit dem NDR sagte der Minister weiter…



Der heute auf den Weg gebrachte Mittelstandsfonds besteht aus zwei Tranchen, die mit jeweils 150 Millionen Euro hinterlegt sind. In der ersten Tranche sind Einzelkredite mit einer Laufzeit von maximal 12 Jahren zwischen 15.000 und 50.000 Euro möglich. Die Kredite werden 24 Monate lang tilgungsfrei sein; in den ersten fünf Jahren sind keine Zinsen fällig. Buchholz sicherte ein vereinfachtes und schnelles Verfahren bei der IB.SH zu. In der zweiten Tranche stehen Kredite zwischen 50.000 und maximal 750.000 Euro bereit. Die Laufzeit dieser Kredite beträgt ebenfalls zwölf Jahre. Die ersten fünf Jahre sind tilgungsfrei, die Laufzeit ist auf 12 Jahre begrenzt. Hier gelte ein vereinfachtes Verfahren. Mit den Maßnahmen aus dem Mittelstandsicherungsfonds sollen die KfW-Programme optimal genutzt werden.