Um in den kommenden Wochen die Versorgung von Lebensmittel-Geschäften, aber auch von Apotheken, Arztpraxen sowie den entstehenden Impfzentren zu sichern, hat Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz heute mit sofortiger Wirkung das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw erneut ausgesetzt. Die Befreiung vom Fahrverbot ist vorerst bis zum 31. Januar 2021 befristet – mit Option auf Verlängerung. Zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen wird zugleich die Bäderregelung bis zum 10. Januar außer Kraft gesetzt, die sonst üblicherweise vom 17. Dezember an in fast 100 Tourismusorten im Land die Sonntags-Öffnung erlaubt. „Auch für den Sonntag nach Weihnachten wird es keine Ausnahme geben“, stellte Buchholz klar.
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Wie er weiter sagte, sei die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs seit Beginn der Pandemie im März zu jederzeit gesichert gewesen und bleibe es auch weiterhin. „Aber um gar nicht erst Gefahr zu laufen, dass irgendwo Liederengpässe auftreten könnten, haben wir uns präventiv für die nochmalige Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots entschieden, Denn effiziente Lieferketten und eine möglichst flexible Ausgestaltung der logistischen Abläufe sind nun einmal das A & O der Versorgungssicherheit.“ Der Minister appellierte auch noch einmal an alle Kundinnen und Kunden, „Hamsterkäufe“ zu unterlassen. „Sowohl der Groß als auch der Einzelhandel sind in der Lage, sehr kurzfristig auf veränderte Nachfragesituationen zu reagieren“, sagte er.
In einem Gespräch mit Vertretern des Einzelhandels hatte sich laut Buchholz in dieser Woche deutlich herausgestellt, dass auch seitens der Branche diesmal – im Gegensatz zum Frühjahr – kein Wunsch nach zusätzlichen Sonntagsöffnungen zur Entzerrung der Kundenströme bestehe. „Wir sind uns obendrein alle einig, dass es zudem gut und richtig ist, auch dem Personal mal einige Tage Verschnaufpause zu gönnen“, so der Minister.
Rohlfs mit Azubis des Berufs-Bildungszentrums in Bad Segeberg (Archivbild)
Nach Einführung von Semester- und Job-Tickets können sich angehende Fachkräfte in Schleswig-Holstein über eine weitere Entlastung freuen: Zur auswärtigen Unterbringung von Auszubildenden während des Blockunterrichts an Berufsschulen stellt das Land im kommenden Jahr 1,5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. „Auch die berufliche Ausbildung ist von der aktuellen Krise betroffen. Neben dem bereits aufgelegten Sonderprogramm für Unternehmen, die Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen, schaffen wir damit ein weiteres Unterstützungsangebot“, sagte Arbeits-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs jetzt nach einem Gespräch mit der SPD-Landesvorsitzenden Serpil Midyatli, dem Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Lübeck, Andreas Katschke, und Martin Schulz von der IG Metall Lübeck-Wismar.
Die Mittel sind Teil eines Finanzpaketes, das der Schleswig-Holsteinische Landtag Ende September zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise zur Verfügung gestellt hatte. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird laut Rohlfs derzeit erarbeitet. Sie soll schnellstmöglich Anfang 2021 in Kraft treten. Darin werden die konkreten Fördervoraussetzungen und das Antragsverfahren beschrieben.
Zu der angekündigten Hilfe erklärte die Landtagsabgeordnete und SPD-Landesvorsitzende Serpil Midyatli: „Die Situation vieler Auszubildenden im Blockunterricht ist extrem schwierig. Einige müssen in Zelten oder Autos übernachten. Ich freue mich, dass wir in gemeinsamen Gesprächen eine gute Lösung gefunden haben. So sollte Politik sein: Statt die üblichen Spiele zwischen Regierung und Opposition zu spielen, verbessern wir gemeinsam die Situation der Auszubildenden.“
Laut Rohlfs müssen pro Jahr etwa 10.000 Auszubildende für den Besuch von Blockunterricht an Berufsschulen auswärtig übernachten – etwa auf dem Priwall in Lübeck. „Trotz vergünstigter Angebote in Wohnheimen oder Internaten wird es finanziell für viele eng“, so Rohlfs. Denn die Auszubildenden müssen die Kosten über ihre Ausbildungsvergütung begleichen. Allerdings, so Rohlfs weiter, leisteten bereits jetzt viele Betriebe auf freiwilliger Basis einen Kostenbeitrag, um als Arbeitgeber attraktiv zu sein und ihren künftigen Fachkräftebedarf zu sichern. Auszubildende könnten zudem im Einzelfall einkommensabhängig auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für ihren Lebensunterhalt bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Im Zusammenhang mit dem Besuch der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) anfallenden Kosten werden den Auszubildenden von ihren Lehrbetrieben erstattet.
Andreas Katschke, der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Lübeck freut sich über die finanzielle Unterstützung: „Damit erfüllt das Land eine berechtigte Forderung. Wir sind froh über das konstruktive Vorgehen des Landes und sind sicher, dass sich dadurch die Situation vieler Schülerinnen und Schüler während der Ausbildung verbessern lässt.“
Auch aus Sicht der Gewerkschaften des DGB, so Martin Schulz von der IG Metall, sei diese Finanzierung „ein Riesenschritt in die Richtung, dass Schleswig-Holstein als Standort für Ausbildungen attraktiv bleibt und wir den anderen Bundesländern nicht nachstehen. Auch die geplanten Folgetermine für 2021 lassen den großen Willen erkennen, dass wir ab 2022 eine weitere Lösung finden werden.“
Laut Staatssekretär Rohlfs habe die Runde sich darauf verständigt, Mitte 2021 eine erste Zwischenbilanz zur Inanspruchnahme des neuen Förderangebotes zu ziehen.
Die Landesregierung hat die geplante Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Durch die neuen Regeln sollen die Kontakte in der Bevölkerung weiter reduziert und somit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert werden, wie Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) betonte. Die Verordnung tritt am Mittwoch in Kraft und gilt bis einschließlich 10. Januar.
Ein Kernpunkt sind die Kontaktbeschränkungen. Bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahren aus diesen beiden Haushalten werden dabei nicht mitgezählt. Vom 24. bis 26. Dezember gilt eine bundesweite Weihnachtsregelung: Dann darf der eigene Hausstand im privaten Raum zusätzlich vier Personen aus dem engsten Familienkreis empfangen. Auch hier gilt: Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Die nicht für den Alltag notwendigen Einzelhandelsgeschäfte müssen schließen. Ausgenommen sind zum Beispiel Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Tierbedarfsmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe. Baumärkte sind ebenfalls zu schließen, können aber wie alle Einzelhandelsgeschäfte Abhol- und Lieferservices anbieten – unter anderem online über „Click & Collect). Auch Abhol- und Lieferdienste der Gastronomie bleiben weiterhin möglich. Schließen müssen Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios.
Wirtschaftsminister Bernd Buchholz sprach von einer «harten», zugleich aber «unvermeidbaren Entscheidung» und begrüßte die nochmals aufgestockten Finanzhilfen des Bundes. «Ich glaube, dass insbesondere die Anhebung des Maximal-Fixkostenzuschusses auf bis zu einer halben Million Euro die Not der geschlossenen und zu schließenden Betriebe so lindert, dass Firmen über die Lockdown-Phase bis Januar hinwegkommen. Das ersetzt natürlich nicht das diesjährige Weihnachtsgeschäft», sagte er.
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Hintergrund: Für die von den heutigen Schließungs-Entscheidungen erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die vom Bund ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende so genannte «Überbrückungshilfe III» entsprechend angepasst und nochmals verbessert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Die verbesserte Hilfe sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.
Erstattungsfähig sind insbesondere Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten. Die Erstattung der Fixkosten erfolgt in Abhängigkeit vom Umsatzrückgang während des betreffenden Kalendermonats im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019. Bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 Prozent werden 40 Prozent der Fixkosten erstattet, bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 Prozent 60 Prozent und bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 Prozent insgesamt 90 Prozent der Fixkosten.
Buchholz: «Ich glaube, dass diese Art der Hilfe so auskömmlich ist, dass niemand im Einzelhandel die kommenden Wochen schlecht schlafen muss.» Zugleich erinnerte der Minister den Rat des Präsidenten des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, Gabriel Felbermayer. Im Experten-Beirat der Landesregierung hatte der Top-Ökonom dazu geraten genau jetzt einen harten Schnitt zu machen, weil dies nicht zuletzt auch die Chancen auf eine rasche Erholung der schleswig-holsteinischen sowie der gesamten deutschen Volkswirtschaft erhöhe.
Zusätzlich antragsberechtigt für den Zeitraum der Schließungsanordnungen sind neuerdings:Unternehmen, die im Dezember von den zusätzlichen Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind, und zwar:
Unternehmen, die im neuen Jahr weiter von den am 28. Oktober bzw. den jetzt neu vereinbarten Schließungen betroffen sind und
diejenigen Unternehmen, die zwar nicht geschlossen sind, aber auch im neuen Jahr erhebliche Umsatzeinbußen haben
Die Überbrückungshilfe III steht im Dezember 2020 für die Unternehmen zur Verfügung, die aufgrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 im Dezember zusätzlich geschlossen werden. Anträge können absehbar allerdings rückwirkend erst ab Februar gestellt bzw. bearbeitet werden.
Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen umfasst sowohl die direkt geschlossenen Unternehmen wie auch diejenigen Unternehmen mit einem sehr starken Geschäftsbezug zu den direkt geschlossenen Unternehmen (indirekt Betroffene). Für diese Unternehmen gilt ein Förderhöchstbetrag von 500.000 Euro pro Monat. Es sollen Abschlagszahlungen entsprechend der Regelungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen (maximal 50.000 Euro) ermöglicht werden.
Dem Land steht erneut ein harter Corona-Lockdown bevor: Schon ab kommender Woche wird auch Schleswig-Holstein mit scharfen Maßnahmen in diversen Bereichen reagieren. Lebensmittelläden und Geschäfte für den täglichen Bedarf werden geöffnet bleiben, aber nach der Gastronomie muss sich nun unter anderem auch der Einzelhandel im Land auf eine erneute Durststrecke einstellen.
Für Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz eine weitere bittere Woche. Video starten.
Buchholz (links) mit Stephan Krenz (rechts), Chef der Autobahn GmbH und dessen Norddeutschland-Direktor Klaus Franke
Mit dem Jahreswechsel wird die neue Autobahn GmbH ihren Betrieb aufnehmen. Sie soll sich dann um das 13.000 Kilometer lange Netz der deutschen Autobahnen kümmern. Bisher gibt der Bund als Eigentümer das Geld, die Länder sind für Planung, Bau und Betrieb zuständig. Ziel ist es, künftig schneller zu planen und zu bauen. Vor diesem Hintergrund fordern die Koalitionsfraktionen die Landesregierung auf, dem Parlament die künftige Zusammenarbeit des Landes mit der Autobahngesellschaft näher zu erläutern. Mit Aufnahme des Betriebs der Bundesbehörde wechseln auch Mitarbeiter aus der bisherigen Verwaltung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) zum Bund.
Dazu erläuterte Verkehrsminister Bernd Buchholz soeben im Landtag – Video starten
Die Reform der Autobahnverwaltung stand immer wieder in der Kritik. Befürchtet wird etwa, dass die neue Behörde nur schwer in Gang komme und damit Bauprojekte verzögert würden. Anfang November wurde bekannt: Die neue Autobahngesellschaft braucht wesentlich mehr Geld. Bisher sind im Regierungsentwurf für die Autobahn GmbH rund 1,4 Milliarden Euro bereitgestellt – es gibt aber einen Mehrbedarf von rund 600 Millionen Euro. Das Bundesverkehrsministerium begründete dies mit höheren Personalkosten nach dem Abschluss eines Tarifvertrages sowie höheren Planungskosten. Die Investitionen in die Autobahnen seien auf ein Rekordniveau gestiegen. Außerdem gebe es einmalige Aufbaukosten der Gesellschaft etwa für einheitliche IT-Systeme.
Die Havarie der „Else“ im August – aus Sicht von Buchholz ein beleg dafür, dass eine weitere technische Aufrüstung des NOK unerlässlich ist (Foto: WSV)
Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) hat weitere Stärkungen des Nord-Ostsee-Kanals gefordert. «Der Kanal muss für die Schifffahrt attraktiv und wirtschaftlich sein», sagte Buchholz heute der Deutschen Presse-Agentur. Als Beispiele nannte er ein Rabattsystem für umweltfreundliche Schiffe und eine Befreiung von der Befahrensabgabe bis Ende 2021. Im Juli hatte der Bund diese zunächst bis Jahresende ausgesetzt, um den Kanal zu stützen. Nun erwägt er laut Verkehrsministerium in Kiel – unter anderem auf Vorschlag der Küstenländer – eine Verlängerung bis Ende 2021. «Um Skagen zu fahren, darf nicht zur ernsthaften Option werden», sagte Buchholz. Dies hätte negative Folgen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein und auch für den Hamburger Hafen.
Zugleich appellierte der Minister an den Bund, seine Bemühungen zur technischen Aufrüstung des Kanals – insbesondere hinsichtlich aller Digitalisierungsmöglichkeiten – weiter zu verstärken. «Die wegen der Corona-Krise derzeit ausgesetzte Befahrensabgabe darf kein Grund sein, nicht weiter in die Zukunft zu investieren», so der Nord-Liberale.
Angesichts des Millionenschadens durch die Havarie des mit Ammoniumnitrat beladenen Frachters «Else» am 29. August in Kiel forderte Buchholz eine Überarbeitung des Gefahrenmanagements. «Den Unfall der «Else» sollten wir als Warnschuss nehmen – das hätte leicht ins Auge gehen können – zum Glück gab es nur ein kaputtes Tor», sagte er. Nötig seien möglicherweise auch für Massengutschiffe besondere Auflagen wie eine ausgeweitete Lotspflicht, eine zusätzliche Meldepflicht oder sogar Befahrensverbote.
In den kommenden Jahren steckt der Bund nach Angaben von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) 2,6 Milliarden Euro in den Ausbau und Erhalt des Kanals. Der rund 100 Kilometer lange Kanal zwischen Kiel und Brunsbüttel gilt als die weltweit meistbefahrene künstliche Seeschifffahrtsstraße.
Die Corona-Krise hat der Industrie in Schleswig-Holstein einen Umsatzeinbruch beschert. In den ersten neun Monaten des Jahres verbuchten die größeren Betriebe im Vorjahresvergleich einen Rückgang um 6,8 Prozent auf 22,9 Milliarden Euro. Das war der niedrigste Umsatz in den ersten neun Monaten eines Jahres seit 2010 (20,6 Mrd Euro). Die Rückgänge betrafen das In- und Auslandsgeschäft gleichermaßen. Sowohl bei Geschäften im Inland als auch im Auslandsabsatz sanken die Umsätze um knapp sieben Prozent: Die Exportquote blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 40 Prozent.
Nach den Worten von Wirtschaftsminister Bernd Buchholz kam Schleswig-Holstein dennoch vergleichsweise glimpflich davon: «Unsere mittelständisch geprägte Industrie zeigt sich trotz des Rückgangs relativ stabil und liegt bundesweit an vierter Stelle. Hamburg beispielsweise verzeichnet einen Umsatzrückgang von 19,3 Prozent, Bremen von 27 Prozent«, sagte Buchholz.
Den stärksten Umsatzverlust unter den führenden Branchen in Schleswig-Holstein gab es mit minus 38,5 Prozent in den Betrieben der Mineralölverarbeitung. Auch in der Elektro- (minus 26,5 Prozent) und Metallindustrie (minus 14,7 Prozent) sanken die Umsätze überdurchschnittlich stark. Dagegen wurde bei der Herstellung von «sonstigen Waren» – wozu die Medizintechnik zählt – mit einem Plus von gut 19 Prozent deutlich mehr umgesetzt als im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres. Die Statistik erfasste 551 Betriebe mit jeweils mindestens 50 Beschäftigten.
Positive Umsatzentwicklungen waren vor allem bei der Herstellung von sonstigen Waren zu verzeichnen (plus 19 Prozent), wozu auch die Medizintechnik zählt. Leichte Steigerungen von 2,7 Prozent wurden zudem bei der Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln gemeldet.
Nun also doch: Die Bundesregierung will die Abschlagszahlungen bei den Novemberhilfen erhöhen. Unternehmen sollen statt bisher maximal 10 000 Euro künftig maximal 50 000 Euro bekommen, wie die Deutsche Presse-Agentur heute aus Regierungskreisen nach einer Einigung zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium erfuhr. Dieser Vorschlag der Bundesregierung liege aktuell den Ländern zur Prüfung vor, hieß es. Die Abschlagszahlungen sind ein Vorschuss auf spätere Zahlungen. Soloselbstständige sollen weiter eine Abschlagszahlung von bis zu 5000 Euro bekommen. Stand Dienstag wurden nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bisher mehr als 400 Millionen Euro an Abschlagszahlungen ausgezahlt.
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz begrüßte den Schritt – auch wenn er deutlich hinter dem zurückfalle, was die Wirtschaftsminister der Länder bei ihrer letzten Konferenz gefordert hätten und was vor allem für große Betriebe auskömmlich sei.
Buchholz sagte weiter – Audio starten
Unterdessen erinnerte Buchholz die Antragsteller für die Novemberhilfen daran, dass dieser Antrag nur einmal gestellt werden könne. Eine nachträgliche Änderung oder Stornierung nach dem Absenden sei über das digitale bundesweite Antragssystem derzeit noch nicht möglich. Dies gelte auch bei falsch eingegebener IBAN. „Bitte prüfen Sie Ihren Antrag also sehr sorgfältig, bevor Sie ihn endgültig stellen“, sagte Buchholz. Mitteilungen über Änderungen des Direktantrags für November könnten voraussichtlich ab Mitte Dezember über das digitale Antragssystem verschickt werden.
Mit Blick auf die nun geplanten erhöhten Abschlagzahlungen erinnerte Buchholz weiter daran, dass aus den Ländern die Forderung gekommen war, die Abschlagszahlungen auf bis zu 500 000 Euro zu erhöhen, weil ansonsten viele Firmen in Liquiditätsengpässe kämen. In der Bundesregierung war aber dem Vernehmen nach die Sorge groß, dass es bei deutlich höheren Abschlagszahlungen vermehrt zu Missbrauchsfällen kommen könnte.
Offen ist, wann genau die regulären Novemberhilfen ausgezahlt werden sollen. Unternehmen sowie Selbstständige, die vom Teil-Lockdown betroffen sind, sollen generell 75 Prozent des entgangenen Umsatzes ersetzt bekommen. Vergleichswert ist der Vorjahresmonat, es gibt aber Ausnahmen etwa für Selbstständige. Die Bundesregierung rechnet insgesamt mit einem Finanzvolumen von rund 15 Milliarden Euro bei den Novemberhilfen.
Die regulären Novemberhilfen könnten aber erst im Januar fließen, wie aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP im Bundestag hervorgegangen war. Ein Punkt dabei ist, dass Kurzarbeitergeld bei der «Novemberhilfe» abgezogen werden muss, dazu müssen Firmen Informationen angeben.
Für Programme wie die «Novemberhilfen» schließt der Bund Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern, denn die Abwicklung und Auszahlung erfolgt über die Länder – nur die Abschlagszahlungen werden über die Bundeskasse abgewickelt.
Finanzministerin Monika Heinold und Wirtschaftsminister Bernd Buchholz
Im Zuge der zahlreichen Corona-Wirtschaftshilfen bekommt nun auch die Digitalisierung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein weiteren Schwung: Wie Finanzministerin Monika Heinold und Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute nach der Kabinettssitzung in Kiel erklärten, gehen ab Januar nicht nur sämtliche landeseigenen Corona-Hilfsprogramme für ein halbes Jahr in die Verlängerung, es werden darüber hinaus auch zehn Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen zusätzlich bereit gestellt. Zudem wird auch das „Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein“ für notleidende Betriebe verlängert und um zehn auf 25 Millionen Euro aufgestockt. Um Unternehmen zu helfen, ihre Liquiditätssituation zu verbessern, werden die derzeit geltenden Steuer-Stundungsregeln um zunächst drei weitere Monate verlängert.
Nach den Worten von Heinold und Buchholz sollen die zehn Millionen Euro der EU im kommenden Frühjahr vor allem über Digitalisierungsgutscheine an Betriebe ausgegeben werden. „Damit schaffen wir eine niedrigschwellige Förderung, mit der wir unseren Mittelstand bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsprozesse unterstützen werden. Das umfasst beispielsweise auch intelligente Techniken zur Belüftung von gastronomischen Betrieben“, sagte Buchholz.
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Laut Heinold werde dem Einzelhandel zudem der Weg erleichtert, bei den Papier-Kassenbons auf digitale Belege umzusatteln. „Die Förderung elektronischer Systeme, die den Kassenbon in Papierform ersetzen, ist für mich das Herzstücks des Programms. Damit unterstützen wir die Digitalisierung von Unternehmen und tun etwas für Klima- und Gesundheitsschutz. Ein tolles Jamaika-Projekt, dass Innovation und Wirtschaftshilfe miteinander verbindet“, sagte Heinold. Neben papierlosen Kassensystemen können über das Programm unter anderem auch digitale Speisekarten gefördert werden. Die Bedingungen und Fristen für die Gutscheine müssten allerdings noch festgelegt werden, sagten die Ressortchefs nach der heutigen Kabinettssitzung.
„Gerade die Corona-Krise führt uns schmerzhaft vor Augen, wie wichtig insbesondere auch in kleineren Betrieben die Umstellung von analogen auf digitale Verfahren ist – so gesehen steckt in dieser Krise auch eine große Chance“, ergänzte Buchholz.
Bei den verlängerten Landes-Hilfsprogrammen handelt es sich neben dem mit 200 Millionen Euro ausgestatteten Mittelstandssicherungsfonds und dem mit 80 Millionen Euro hinterlegten IB.SH-Darlehens-Härtefallfonds um ein Darlehens-Hilfsprogramm für Gemeinnützige Organisationen (30 Millionen Euro) und um 20 Millionen Euro Beteiligungskapital im Rahmen des Härtefallfonds der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft. Insgesamt sind in den vergangenen Monaten rund 180 Millionen Euro an Darlehen und Beteiligungen in Anspruch genommen worden. Die Steuerverwaltung wird darüber hinaus die derzeit geltenden Stundungsregeln um drei Monate verlängern. Coronabedingte Anträge auf Steuerstundungen können somit bis zum 31.03.2021 eingereicht werden. Die Stundungen werden bis zum 30.06.2021 bewilligt
Angesichts immer neuer, immer schnellerer Meldungen über November- und Dezemberhilfen, Stabilisierungsfonds oder Überbrückungshilfen gerät ein Aspekt der Wirtschaft in diesen Monaten völlig aus dem öffentlichen Lichtkegel: Innovationen als Saat hochwertiger Arbeitsplätze und Motor eines robusten Wirtschaftswachstums. Diese Woche gab der Terminkalender von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz gleich mehrere Anlässe, genau daran zu erinnern. Und mutig nach vorn zu schauen. Seine „Meldung der Woche“ – Video starten.
Notiz-Blog der Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus