Meyer sieht mehr Licht als Schatten beim Elb-Urteil: Projekt steht nicht nicht in Frage – Verzögerung ärgerlich

Das Gerichtsurteil zur Elbvertiefung hat aus Sicht des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministers Reinhard Meyer einen guten und einen weniger guten Teil. Positiv und wichtig sei, dass das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss nicht infrage gestellt habe, sagte Meyer. Von Nachteil seien die Auflagen, die jetzt abgearbeitet werden müssen. Dabei gehe es um die Auswirkungen der Elbvertiefung auf den Schierlingswasserfenchel und um Ausgleichsmaßnahmen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Meyer sagte eben dazu im Gespräch mit Journalisten
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Das Land habe großes Interesse daran, dass die Vertiefung der Elbe kommt, sagte Meyer. Er bleibe dabei zuversichtlich. Dieser Fall zeige aber auch, dass Deutschland für solche Großprojekte viel zu lange brauche, sagte Meyer unter Hinweis auf die Verfahrensdauer von 15 Jahren.
Weite Teile de Hamburger Hafenwirtschaft und Hamburgs Senat haben unteressen erleichtert auf das Urteil zur Elbvertiefung reagiert. «Wir haben jetzt Rechtssicherheit. In der Sache haben wir Recht bekommen», erklärte Wirtschaftssenator Frank Horch. Auch wenn nun noch an einigen Stellen nachgearbeitet werden müsse, «gibt es keinen Zweifel daran, dass die Fahrrinnenanpassung kommen wird».
Wegen der Mängel hatte der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Planfeststellungsbeschlüsse für rechtswidrig und nicht vollziehbar (Az. BVerwG 7 A 2.15) erklärt. Gegen die Elbvertiefung hatten die Umweltschutzverbände BUND und Nabu geklagt. Sie bezeichneten das Urteil als «Erfolg für die Elbe». Die Hamburger Hafenwirtschaft befürchtet hingegen negative Folgen für den Hafen und fordert ein Aktionsprogramm.
Die Bundesverwaltungsrichter bemängelten zum einen eine mangelhafte Verträglichkeitsprüfung für die streng geschützte Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel, die nur an der Elbe vorkommt. Es seien mögliche Auswirkungen eines erhöhten Salzgehaltes durch die Elbvertiefung nicht ausreichend geprüft worden. Er erscheine jedoch möglich, dies «durch weitere Erläuterungen oder Abweichungsprüfungen zu heilen», sagte der Vorsitzende Richter des 7. Senats, Rüdiger Nolte, in seiner Urteilsbegründung.
Zum anderen beanstandete der Senat die Regelungen zur sogenannten Kohärenzsicherung in Niedersachsen. Das sind Ausgleichsmaßnahmen, die vorgenommen werden müssen, weil die Elbvertiefung zu Beeinträchtigungen von Naturschutzgebieten führt. Auch hier seien weitere Planungen nötig.
Die Elbe soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können. Nach dem Leipziger Urteil kann jedoch vorerst nicht gebaut werden. Die Umweltschützer halten die Ausbaggerung des Flusses für nicht notwendig und auch nicht für ökologisch vertretbar.
«In Relation zur Vielzahl der von den Klägern erhobenen Mängel hält sich die Zahl der gerichtlichen Einwände in engen Grenzen», betonte Nolte. In den meisten und vor allem in den grundlegenden Punkten hielten die Planungen den rechtlichen Anforderungen stand.
Allerdings ist mit dem Urteil ein Beginn der Elbvertiefung vorerst weiter nicht in Sicht. Wie lange es dauern wird, bis die nötigen Planergänzungen auf dem Tisch liegen, ist offen. Zudem könnten die Umweltschützer erneut eine gerichtliche Überprüfung anstrengen. Die Kläger kündigten in Leipzig an, sich die überarbeiteten Pläne genau anschauen zu wollen. Zudem seien gegen die Elbvertiefung noch weitere Klagen in Leipzig anhängig, sagte Richter Nolte.
Die Elblotsen bedauerten die Entscheidung. «Damit werden weiterhin viele Schiffe länger für die Fahrt nach Hamburg oder zurück auf See benötigen», sagte Ben Lodemann, Ältermann der Lotsenbrüderschaft Elbe.
Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: hier klicken

Im Gespräch mit Journalisten sagte Meyer weiter
Bösche sagte bei der Pressekonferenz weiter
Meyer: „Hier tragen unsere Bemühungen, die Potenziale aus der Energiewende und unseres Standortes in Wertschöpfung umzuwandeln viele Früchte. Wir haben die Energiewende immer als Wertschöpfungsmotor und Verbindung von Energiepolitik, Stromerzeugung, Wärmemarkt im Windland Schleswig-Holstein mit großen Chancen für den Mittelstand und die Industrie bewertet.“
Dr. Mattias Hüppauff, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Nordfriesland geht davon aus, dass der gute Immobilienmarkt nun auch zu erheblichen Neuinvestitionen an den nordfriesischen Tourismusstandorten führt.


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Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig wurde am Vormittag von der norwegischen Botschafterin über die Entscheidung informiert. «Schleswig-Holstein und Norwegen sind enge Partner und in vielfältiger Weise in den Bereichen Handel, Industrie, Energie und maritime Wirtschaft verbunden», erklärte der SPD-Politiker. Der Auftrag für TKMS sei ein weiterer Beleg für die vertrauensvolle Kooperation. Albig hatte sich laut Staatskanzlei bei Vertretern der norwegischen Regierung für TKMS eingesetzt, wie andere Politiker des Landes auch.
Der Werftstandort Kiel mit seinen 2.800 Beschäftigten wird nach den Worten des Ministers von diesem Auftrag nachhaltig profitieren. Die Wertschöpfung finde in Schleswig-Holstein statt, zahlreiche Zulieferer aus Schleswig-Holstein, auch aus dem gesamten Bundesgebiet werden von dem neuen Auftrag profitieren.

Von Knobelsdorff sagte am Rande der Veranstaltung
IHK-Hauptgeschäftsführer Björn Ipsen sagte 



Meyer sagte dazu heute in einem Gespräch mit Pascal Hilgruber von NDR 1 Welle Nord

Meyer sagte zu dem Baubeginn