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Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) des Landes Schleswig-Holstein - Harald Haase

Landesregierung beschließt Teil-Lockdown

Schleswig-Holstein fährt das öffentliche Leben am Montag in weiten Teilen herunter. Zur Eindämmung des Coronavirus beschloss die Landesregierung soeben eine Verordnung, mit der sie Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Gaststätten, Theatern, Kinos, Tierparks und anderen Einrichtungen verfügt.

Ministerpräsident Daniel Günther sagte soeben – unter anderem mit Blick auf den Tourismus – Video starten

Folgende angepasste Regeln gelten mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ab morgen in Schleswig-Holstein:

Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 10 Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Im privaten Raum sind die zulässigen Kontakte ebenfalls auf maximal 10 Personen beschränkt. Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind nach Möglichkeit auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken.

Veranstaltungen sind nur noch erlaubt, sofern sie nicht der Unterhaltung dienen, also z.B. zu beruflichen Zwecken. Sie dürfen nur mit entsprechenden Hygienekonzepten stattfinden und die Personenzahl ist begrenzt:  Veranstaltungen im öffentlichen Raum, bei denen die Teilnehmenden feste Sitzplätze haben (Sitzungscharakter), dürfen eine gleichzeitige Anzahl von 100 Personen außerhalb und innerhalb geschlossener Räume nicht überschreiten. Veranstaltungen mit Gruppenaktivität dürfen mit maximal 10 Personen stattfinden. Märkte – mit der Ausnahme von Wochenmärkten (Lebensmittelverkauf) – sind nicht mehr erlaubt.

In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Bereiche werden von den zuständigen kommunalen Behörden ausgewiesen. Die bestehende Pflicht  unter anderem im Einzelhandel und ÖPNV besteht weiter.  

Gaststätten sind zu schließen. Ausnahmen gelten nur bei Betriebskantinen und in Beherbergungsbetrieben für die eigenen Hausgäste (hauptsächlich Geschäftsreisende) sowie für die Bewirtung zugelassener Veranstaltungen.

Es besteht ein Alkoholverkaufsverbot ab 23:00 Uhr beim weiterhin möglichen Außerhausverkauf von Gaststätten, Tankstellen und anderen Verkaufsstellen.

Es erfolgt die Wiedereinführung der Mindestgröße der Verkaufsfläche des Einzelhandels auf 10 qm pro Kundin oder Kunde mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften. Ziel ist es, Abstände zu wahren.

Dienstleistungen mit Körperkontakt werden verboten. Dazu zählt auch Prostitution. Ausnahmen bestehen für medizinisch notwendige Dienstleistungen und für Friseurleistungen. Zu den erlaubten Ausnahmen zählt beispielsweise auch Fußpflege, die im Rahmen der Podologie durchgeführt wird oder bei denen die Kundinnen und Kunden auf die Pflege angewiesen sind, z.B. wegen mangelnder Mobilität der Betroffenen.

Freizeiteinrichtungen (inkl. Zoos, Tierparks und Aquarien, Kinos, Theater, Spielhallen, Spielbanken, Museen) werden für den Publikumsverkehr geschlossen mit Ausnahme von freizugänglichen Spielplätzen. Bibliotheken sind keine Freizeiteinrichtungen.

Die Sportausübung ist nur mit Personen aus höchstens zwei Haushalten zulässig; dabei ist eine Obergrenze von zehn Personen einzuhalten. Bei Einhaltung dieser Vorgaben ist auch Kontaktsport möglich. Auch auf oder in Sportanlagen ist Sport unter Einhaltung dieser Regeln weiter erlaubt, wie zum Beispiel in Tennishallen oder Reitanlagen. Zuschauerinnen und Zuschauer haben keinen Zutritt zu Sportanlagen. Sportangebote zur medizinischen Rehabilitation sind weiter möglich. Es gibt Ausnahmeregelungen für die Ausübung des Profisports. Dort ist der Betrieb/ Spielbetrieb weiterhin möglich – unter strenger Einhaltung der Hygienevorgaben des Landes und der jeweiligen Fachverbände und mit einem Testkonzept. Zuschauerinnen und Zuschauer werden dabei ebenfalls nicht zugelassen sein.

Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen.

Außerschulische Bildungsangebote, die überwiegend der Freizeitgestaltung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dienen, sind untersagt. Nicht untersagt sind berufliche Bildungsangebote. Musikschulen können den Einzelunterricht fortsetzen.

Für Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden die Voraussetzungen an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

Beherbergungsbetriebe werden grundsätzlich geschlossen und nur noch zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken zugelassen. Eine Abreise muss bis zum 2. November erfolgen, auf den Nordseeinseln und den Halligen bis zum 5. November, um Ansammlungen bei der Abreise zu vermeiden. Die entsprechenden Kreise haben ergänzend eine Verfügung für eine gestaffelte Abreise von den Nordseeinseln und Halligen angekündigt. Danach werden Touristen von den Nordseeinseln (Nordfrieslands) abreisen müssen

– bis zum 5. November, sofern sie bereits vor dem 29. Oktober beherbergt wurden,

– bis zum 4. November, sofern sie ihren Aufenthalt am 29. oder 30. Oktober begonnen haben,

– bis zum 3. November, sofern sie ihren Aufenthalt ab dem 31. Oktober begonnen haben.

Mit der engen Ausnahme des Sozial-ethischen sind beispielsweise unabweisbare Übernachtungen anlässlich der Teilnahme an Bestattungen/Trauerfeiern oder bei einer Sterbebegleitung gemeint. Bei der Ausnahme der medizinischen Gründe ist beispielsweise die Begleitung von Kindern bei einem Krankhausaufenthalt miterfasst.Für Reisebusse werden die Voraussetzungen an das aktuelle Infektionsschutzgeschehen angepasst: es gilt eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht sowie die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung und der Anwendung eines Hygienekonzepts. Für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr gilt weiterhin die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung.

Zu den angekündigten Hilfen des Bundes und die geplante Nothilfe-Deckelung für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (Audio starten)

Die Teilnahme an Gottesdiensten sowie anderen rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist unter Einhaltung von entsprechenden Hygienekonzepten möglich, allerdings ebenfalls auf maximal 100 Teilnehmende begrenzt, es sei denn, es wird eine weitergehende Genehmigung durch die zuständige Behörde erteilt. Gleiches gilt für Trauerfeiern und Bestattungen auf Friedhöfen.

Bei Versammlungen unter freiem Himmel (Genehmigung nach Versammlungsrecht) mit mehr als 100 Teilnehmenden sowie Versammlungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Teilnehmenden ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern nicht die Vorgaben aus § 5 Abs. 5 eingehalten werden.

Der Schutz der besonders vulnerablen Gruppen unter anderem in Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein wird fortgesetzt. Testkonzepte der Einrichtungen sollen dazu beitragen.

Die Regeln sind zumeist bußgeldbewehrt entsprechend des gültigen Bußgeldkataloges. Die zuständigen Ordnungsbehörden werden von der Landespolizei im Rahmen des allgemeinen Aufgabenvollzugs unterstützt. Sie können darüber hinaus bei Bedarf Amtshilfe bei der Landespolizei zur Erhöhung der Kontrolldichte beantragen. Dazu wurde zwischen Land, Polizei und Kommunen ein entsprechendes Verfahren vereinbart. Anforderungen an die Bundespolizei werden über die zentrale Stelle (Lagezentrum) der Landespolizei koordiniert.

Die Verordnung wird unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.de veröffentlicht und gilt bis 29. November. Fragen und Regeln lassen sich häufig mit Hilfe des Verordnungstextes klären. Falls dieser nicht weiterhilft: unter dem eigentlichen Verordnungstext steht eine ausführliche Begründung zu jedem Paragrafen, die häufig praktische Beispiele und Aufzählungen enthält. Auf den Internetseiten lässt sich mit dem Befehl Strg „F“ auch die Stichwortsuche aktivieren, die schnell zu bestimmten Begriffen innerhalb der Verordnung inklusive Begründung führen kann. Darüber hinaus werden bis Montag Fragen und Antworten auf den Seiten der Landesregierung veröffentlich.

Die Landesregierung hat außerdem die bestehende Quarantäne-Verordnung verlängert. Weiterhin gilt die Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten im Ausland, es sei denn, zwei negative Coronatests können vorgewiesen werden.

Hier finden Sie zudem eine Liste mit Links zu den Kreisen und kreisfreien Städten, die dort auch Informationen zu den ausgewiesenen Gebieten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung veröffentlichen werden. Grundsätzlich gilt dazu die Faustformel: Bei Unterschreitung des Mindestabstandes, Alltagsmaske auf.

Abreise-Gebot ab Montag: Buchholz bittet um Verständnis und appelliert an die Vernunft

Für einen Tourismus-Minister ist es die denkbar bitterste Pille überhaupt: Zum zweiten mal binnen weniger Monate muss Bernd Buchholz unseren Urlaubern und Gästen sagen: „Bitte fahrt wieder nach Hause“. Doch der zweite Lockdown der Gastro-Branche seit März macht genau dieses scharfe Schwert erforderlich. Hintergrund sind die rasant steigenden Corona-Infektionen und ein entsprechender „Lockdown-Light“-Beschluss von Bund und Ländern. Video starten

Buchholz bedauert: Touristen müssen bis zum 2. November den echten Norden verlassen

Gäste der Nordseeinseln und -halligen haben bis zum 5. November Abreisefrist – alle anderen Touristen müssen den echten Norden leider bis spätestens 2. November für vier Wochen zu ihrem eigenen Schutz verlassen (Archivbild)

Touristen müssen aus Schleswig-Holstein spätestens bis zum 2. November abreisen. Für Urlauber auf den Nordsee-Inseln und Halligen gelte eine Frist bis zum 5. November wegen der Kapazitäten im Fährverkehr sowie in den Autozügen, teilte die Landesregierung heute in Kiel mit. Damit soll der Abreiseverkehr entzerrt werden.

Die Regierung verwies auf die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse für einen Teil-Lockdown, der am 2. November beginnt und vier Wochen dauern soll. Die Ministerpräsidentenkonferenz habe am vergangenen Mittwoch beschlossen, dass «Übernachtungsangebote im Inland nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt» werden.

Für Schleswig-Holstein gelte deshalb, dass mit wenigen Ausnahmen für die kommenden vier Wochen keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen angeboten werden. Das gelte auch für auch für Ferienhäuser, Wohnmobilstellplätze, Campingplätze, Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheime und vergleichbare Einrichtungen.

Tourismusminister Bernd Buchholz sagte zu den Beschlüssen am Rande der Landtagssitzung – Audio starten

Erlaubt bleibe weiterhin eine Beherbergung aus beruflichen oder sozial-ethisch Gründen (beispielsweise Bestattung oder Sterbebegleitung) sowie medizinisch veranlassten Zwecken wie beispielsweise zur Begleitung von Kindern bei einem Krankenhausaufenthalt, erläuterte Regierungssprecher Peter Höver.

Einzelheiten zu den Eindämmungsmaßnahmen werde eine Landesverordnung regeln. Sie soll bis Sonntag erarbeitet und dann veröffentlicht werden. In Kraft treten wird die neue Verordnung am Montag. Schleswig-Holstein werde die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verschärfungen im Kampf gegen das Coronavirus vollständig umsetzen, hatte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Mittwoch angekündigt.

Restaurants und Kneipen sollen demnach wieder schließen, genauso wie Kosmetik-, Massage-, Tattoo- und Fitnessstudios sowie Kinos. In der Öffentlichkeit dürfen sich ab 2. November nur noch maximal zehn Menschen aus dem eigenen und einem zweiten Hausstand gemeinsam aufhalten. «Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert», heißt es im Bund-Länder-Beschluss vom Mittwoch.

«Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.» Bund und Länder würden bei den verstärkten Kontrollen kooperieren.

Dass touristische Übernachtungsangebote im Inland im November verboten werden, hatte Kritik in der Branche hervorgerufen. Auf juristische Schritte gegen die neuen Corona-Maßnahmen will der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Schleswig-Holstein aber verzichten, wie Verbandspräsident Axel Strehl am Freitag sagte. «Vor Gericht klagen könnten ohnehin nur einzelne Betriebe», sagte Strehl. «Und diese Betriebe würden vermutlich dann auch nicht die staatlichen Hilfen von bis zu 75 Prozent des November-Umsatzes von 2019 erhalten.» Die Politik wolle die schnelle Ausbreitung des Coronavirus eindämmen. Er selbst traue sich kein fachliches Urteil zu, welche Maßnahmen hierfür die richtigen seien, sagte Strehl.

Das hohe Tempo der Corona-Verbreitung hält auch in Schleswig-Holstein weiter an. Binnen eines Tages wurden 215 Neuinfektionen gemeldet, wie die Regierung am Donnerstagabend veröffentlichte. Seit Beginn der Pandemie haben sich somit 7.714 Menschen nachweislich mit Sars-CoV-2 angesteckt. Am Vortag hatte die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden mit 280 einen Rekordwert erreicht.

Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus stieg am Donnerstag um 4 auf 174. In Krankenhäusern werden derzeit 81 Covid-19-Patienten behandelt. Das sind fünf mehr als am Vortag. Rund 5.500 Menschen in Schleswig-Holstein gelten nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) als genesen. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen lag nach Angaben des RKI (Stand Donnerstag 8.30 Uhr) bei 46,1 in Schleswig-Holstein – und in ganz Deutschland bei 104,9.

Werften-Demo vor dem Landeshaus : Buchholz mit guten Nachrichten für German Naval Yards

Die Kieler Werft German Naval Yards wird einen zweistelligen Millionenbetrag aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes erhalten. Der Bescheid sei nach Angaben des Koordinators der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft, Norbert Brackmann, am Dienstag unterschrieben worden, teilte Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz am Vormittag bei der Demonstration der IG Metall zur Rettung der Werften-Branche in Norddeutschland mit. Buchholz nannte keine konkrete Summe. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich um einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag.

Im Gespräch mit Journalisten sagte Buchholz am Rande der Demo weiter (Audio starten)

Der Minister unterstrich unterdessen erneut, dass die Landesregierung alles tun werde, um die Werften, die Zulieferbetriebe und Arbeitsplätze zu erhalten. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte wegen der Vorbereitungen auf die Corona-Schalte mit den Länderchefs und Kanzlerin Angela Merkel mit sehr großem Bedauern seine Teilnahme absagen müssen.

Zur Rettung der existenzgefährdeten Werften in Norddeutschland hatte die IG Metall zu einer Kundgebung vor dem Kieler landeshaus aufgerufen – fast 300 Beschäftigte aus Werften und Zulieferbetrieben demonstrierten für den Erhalt ihrer gefährdeten Arbeitsplätze.

Die IG Metall befürchtet den Verlust eines Drittels der rund 18 000 Arbeitsplätze der Werften. Die Substanz der maritimen Wirtschaft sei im ganzen Norden, aber auch gerade in Schleswig-Holstein gefährdet, sagte Daniel Friedrich, Bezirksleiter der IG Metall Küste. Neben Buchholz und SPD-Landtagsfraktionschef Ralf Stegner bekannte sich auch SSW-Chef Lars Harms zum Schiffbau als eine Kern- und Zukunftsindustrie im Norden. Wie ein roter Faden zog sich durch alle Redner-Beiträge die Forderung nach mehr öffentlichen Aufträgen für Behördenschiffe und die Marine hindurch.

Hier der Rede-Ausschnitt von Buchholz bei der Demo

Der mehr als fünf Milliarden Euro umfassende Auftrag für das deutsche Mehrzweckkampfschiff MKS 180 war im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die niederländische Damen-Werft gegangen. Gebaut werden sollen die Schiffe – unter Federführung der Niederländer – bei Blohm + Voss in Hamburg.

Die Bundesregierung habe den militärischen Schiffbau zwar als Schlüsseltechnologie eingestuft, dieser Beschluss müsse aber auch umgesetzt werden, kritisierte Buchholz. «Es darf nicht bei einem Lippenbekenntnis in Berlin bleiben.» Aufträge ins europäische Ausland zu vergeben oder europäisch auszuschreiben, sei mit diesem Grundsatzbeschluss «nicht vereinbar».  Zugleich forderte Buchholz eine weitere Konzentration. Die Werften German Naval Yards, ThyssenKrupp Marine Systems und Lürssen – zu der Blohm + Voss gehört – hätten allein im miltärischen Schiffbau keine Zukunft. «Da muss es einen großen Anbieter geben», sagte Buchholz. «Dann schaffen wir auch innovativ die Auslastung der Werften insgesamt.» Im Mai hatten GNY und Lürssen eine Fusion angekündigt.

Die Demonstranten zogen am Morgen von den Kieler Werften ThyssenKrupp Marine Systems und GNY über die Hörnbrücke über die Kieler Förde hin zum Landtag. Im Parlament stand am Nachmittag auf Antrag der SPD eine Debatte über die Werftenkrise auf der Tagesordnung.

Hier die heutige Landtagsrede des Ministers zum Thema

Unterdessen gab heute die Flensburger Schiffbaugesellschaft (FSG) bekannt, dass Philipp Maracke, der zuletzt Mitglied der Geschäftsführung der German Naval Yards in Kiel war, ab kommendem Montag neuer Geschäftsführer des Unternehmens wird. Die Leitung der von Tennor erworbenen Werft gehe an einen durch verschiedene Führungspositionen in der maritimen Industrie erfahrenen Experten, hieß es. Bei German Naval Yards habe sich der 40-Jährige «eine umfangreiche Expertise im Bereich Marineschiffe aufgebaut», heißt es weiter. Zudem zähle der Einkauf zu seinen Kernkompetenzen.

Maracke sagte, die FSG habe sich im Laufe ihrer langjährigen Geschichte immer wieder als Vorreiter im innovativen Schiffbau bewiesen und besitzt großes technisches Know-how. «Auf dieses Fundament möchte ich aufbauen und gemeinsam mit der starken, motivierten Mannschaft Neues schaffen.» Ein wichtiger erster Schritt werde dabei sein zu analysieren, mit welchen Schiffstypen die Werft wirtschaftlich erfolgreich am Markt agieren kann. Anfang September war die neue FSG unter der Regie der Tennor Holding des Investors Lars Windhorst an den Start gegangen. Die seit Jahren angeschlagene Werft war bereits 2019 von der Tennor Holding des Investors Lars Windhorst zum ersten Mal übernommen worden. Durch den nochmaligen Erwerb konnte die Werft ohne die bisherigen Schulden neu beginnen. Für die alte FSG wurde am 1. August das Insolvenzverfahren am Flensburger Amtsgericht eröffnet. Rund 350 der bisher 650 Beschäftigen behielt ihren Arbeitsplatz. Der Großteil befindet sich aktuell allerdings in Kurzarbeit. Für die restlichen rund 300 wurde eine Transfergesellschaft eingerichtet.

Nächstes Jahr kommt das Jobticket – Buchholz im landtag: Auch Kleinstunternehmen profitieren

Für wenige Euro im Monat den Nahverkehr nutzen – mit dem neuen Jobticket wird das für viele Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein im nächsten Jahr möglich. In der höheren der beiden Rabattstufen ist ein Jobticket künftig im Kieler oder Lübecker Stadtgebiet für unter zwei Euro pro Monat erhältlich, Auszubildende kommen hier dann ganz ohne eigene Zuzahlung aus, ebenso wie Arbeitnehmer in Kreisstädten wie beispielsweise Rendsburg. Voraussetzung ist ein Zuschuss des Arbeitgebers, an dessen Höhe der Rabatt ausgerichtet ist. Der Vertrieb des Jobtickets soll zum April 2021 starten, so dass die ersten Arbeitnehmer ab Mai 2021 mit dem neuen Ticket fahren können.

Das Jobticket wird es mit zwei Ermäßigungsstufen geben: Bei einem – inzwischen in jeder Höhe steuerfreien – Arbeitgeberzuschuss von 15 Euro wird ein Rabatt von 10 Euro gewährt. Der Arbeitnehmer spart so 25 Euro im Monat. Ab einem Zuschuss von 30 Euro gibt es 20 Euro Rabatt. Der Preisvorteil für den Arbeitnehmer liegt damit bei 50 Euro.

Verkehrsminister Bernd Buchholz sagte dazu heute im Landtag (Video starten)

Mit dem Ziel mehr Arbeitnehmer für die Fahrt mit Bus und Bahn zu gewinnen und die Straßen auf den Pendlerrelationen zu entlasten, hatte das Land die NAH.SH im vergangenen Jahr gebeten, zusammen mit den Verkehrsunternehmen ein preislich interessantes Jobticket für den Schleswig-Holstein-Tarif zu entwickeln.

Rohlfs

„Der Ticketpreis ist ein wichtiger Hebel, um den Umstieg vom Auto in Bahn oder Bus für mehr Menschen attraktiv zu machen“, so der NAH.SH- Aufsichtsratsvorsitzende, Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs. Um dem Ticket zum Erfolg zu verhelfen und anfänglich mögliche Einnahmenausfälle bei den Verkehrsunternehmen auszugleichen, stellt das Land Schleswig-Holstein zwei Millionen Euro bereit.

Der abschließende Beschluss über die Einführung des Jobtickets erfolgt durch die Verkehrsunternehmen in deren Gesellschafterversammlung Ende November 2020. Die Mindestabnahmemenge des neuen Jobtickets wird gegenüber der aktuellen Regelung beim bisherigen Firmenabo von zehn auf fünf Tickets je Firma gesenkt. „Damit ermöglichen wir es mehr Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber punkten zu können“, so Rohlfs: „Der Friseursalon kann seinen Mitarbeitern damit ebenso ein Angebot machen, wie das Universitätsklinikum.“

Weitere Informationen zum Nahverkehr gibt es unter www.nah.sh.

Landtag befasst sich mit der Situation der Werften – Buchholz sichert Unterstützung zu

Mit Blick auf den morgigen Werften-Aktionstag der IG Metall und der Befassung des Landtags mit der Lage der Schiffbaubranche hat Wirtschaftsminister Bernd Buchholz den Willen der Landesregierung unterstrichen, die notleidenden Werften in Schleswig-Holstein zu unterstützen. Die Landesregierung tue alles, um die Auftragslage gerade im Marine-Bereich zu verbessern, sagte Buchholz der Deutschen Presse-Agentur. Die Bundeswehr sollte in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie Marine-Aufträge vorziehen. Neben Landesbürgschaften für Neubauten sollten hierfür auch Großbürgschaften des Bundes in Frage kommen. Und es müssten auch Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die ein oder andere Werft nutzbar gemacht werden.

Buchholz sagte vor den Journalisten weiter – Audio starten

Die IG Metall will am Mittwoch vor dem Landeshaus in Kiel für den Erhalt von Werften und Jobs demonstrieren. Die Gewerkschaft sieht mehr als ein Drittel der 18 000 Arbeitsplätze auf den deutschen Werften als akut gefährdet an. Auch im Landtag wird die Lage der Werften am Mittwoch zur Sprache kommen.

Buchholz forderte, dass die Bundeswehr nach der Einstufung des Marine-Überwasserschiffbaus als nationale Schlüsseltechnologie durch die Bundesregierung auch entsprechend handele und in solchen Fällen auf europäische Ausschreibungen verzichte. Die Bundeswehr hatte kürzlich erst die Reparatur eines Tenders europaweit ausgeschrieben.

Wie steuert der Norden durch die Krise – Heute Kongress zu einer neuen IfW-Studie

Hier gibt Wirtschaftsminister Bernd Buchholz einen ersten Ausblick auf die Studie

Der deutsche Norden steht vor großen wirtschaftspolitischen Herausforderungen: Die regelbasierte Weltwirtschaftsordnung befindet sich in einer existentiellen Krise, neue Technologien treffen auf eine alternde Gesellschaft, die dem Klimawandel ambitioniert entgegentreten möchte. Der Norden braucht eine aktive, kluge Wirtschaftspolitik, um zukünftigen Wohlstand und Beschäftigung zu sichern.

Aus diesem Grunde bringt das IfW Kiel heute mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammer zu Kiel und unserem Ministerium beim Kongress «nordwärts»  Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zusammen.

Der Kongress – in dessen Mittelpunkt eine Studie des IfW steht – wird um 14 Uhr von Ministerpräsident Daniel Günther und IfW-Präsident Gabriel Felbermayr eröffnet und sowohl auf der Seite des IfW Kiel (hier klicken) als auch über die Facebook-Seite und den Twitter-Account (@kielinstitute #nordwaerts) des Instituts live gestreamt.

Freie Fahrt in Freienwill: Buchholz gibt frisch sanierte Landesstraße L 23 bei Flensburg frei

Weiterer Meilenstein in der Sanierungsoffensive des Landes: Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz und der Bürgermeister der Gemeinde Freienwill, Dirk Richelsen, gaben heute gemeinsam mit LBV.SH-Direktor Torsten Conradt einen rundum erneuerten Abschnitt der Landesstraße L 23 wieder für den Verkehr frei. „Damit enden auch die seit Juli 2018 in mehreren Abschnitten vorgenommenen Sanierungsarbeiten an dieser wichtigen Verbindung zwischen der Bundesstraße 199 bei Flensburg und Freienwill“, sagte Buchholz bei einem Ortstermin. Die insgesamt acht Millionen Euro seien bestens investiert. „Denn wir haben damit ein über Jahrzehnte kaputtgespartes Stück Verkehrsinfrastruktur wieder in Schuss gebracht“, so Buchholz. Sichere Straßen seien Lebensadern – vor allem im ländlichen Raum – für Pendler, Touristen und die Wirtschaft.

Buchholz sagte im Gespräch mit Journalisten weiter (Audio starten)

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) hatte im Rahmen der Sanierung auf einer Länge von über fünf Kilometern den gesamten Fahrbahnaufbau einschließlich des Radweges erneuert. Zugleich wurden die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen und Schutzplanken erneuert. Laut LBV-SH-Chef Conradt war die Sanierung aufgrund zahlreicher Schäden wie Längs- und Querrissen, Verdrückungen oder Ausbrüchen in der Fahrbahn überfällig. Die Landesstraße 23 bindet das südöstlich gelegene Umland an die Stadt Flensburg an: So steigt die Verkehrsbelastung im Verlauf der L 23 von rund 4.000 Kraftfahrzeugen täglich auf Höhe von Freienwill bis auf über 8.000 Fahrzeuge an der Einmündung in die B 199 an.

Besonders anspruchsvoll waren die Arbeiten nach den Worten von Conradt in der Ortsdurchfahrt Freienwill. „Hier haben wir in einem Gemeinschaftsprojekt mit der Gemeinde und dem Wasserverband Nord zusätzliche Ausbauten an Fahrbahn, Geh- und Radwegen sowie an der Entwässerung vorgenommen. Dabei wurden Mittelinseln hergestellt, die Geh- und Radwege zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Hochborde gelegt und die gesamte Fahrbahn dafür etwas abgesenkt“, so Conradt. Damit seien in Freienwill nun ganz wesentliche Funktionen wieder intakt.

Buchholz erinnerte mit Blick auf das knapp 90 Millionen Euro umfassende Sanierungsprogramm für das schleswig-holsteinische Landesstraßennetz in diesem Jahr daran, dass eine solide Straßeninfrastruktur vor allem im ländlichen Raum eine zentrale Rolle spiele: „Ob für den Bus, das E-Bike, das Fahrrad oder natürlich das eigene Auto. Die Menschen sind für ihre Mobilität und zu ihrer Versorgung auf sichere Straßen und Wege angewiesen.“

Insgesamt wurden über acht Millionen Euro in Wiederherstellung und Ausbau der L 23 investiert, von denen knapp sieben Millionen Euro vom Land Schleswig-Holstein getragen werden.

Buchholz zum Boom im Glaserfaser-Ausbau: Ein Erfolg – auch für den Kampf gegen die Pandemie

Im Corona-Nachrichtensturm nahezu unbemerkt, fand diese Woche das alljährliche Breitband-Forum Schleswig-Holstein statt. Nicht, wie sonst, als große Konferenz in Neumünster, sondern rein digital. Dabei konnten sich die mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter der Branche durchaus auf die Schulter klopfen: Denn dem Ziel, bis 2025 eine flächendeckende Glasfaserversorgung zu erreichen, ist das Land trotz Corona ein großes Stück näher gekommen. Und genau dieser Erfolg kann uns allen gerade in der Pandemie helfen.

Für Technologieminister Bernd Buchholz seine „Meldung der Woche“ – Video starten.

Nord-Startups trotzen der Corona-Krise – Buchholz: Gründergeist ungebrochen

Corona-Welle und Konjunktur-Delle zum Trotz: Schleswig-Holsteins StartUp-Szene kommt nach Einschätzung von Wirtschaftsminister Bernd Buchholz bislang eher gestärkt als geschwächt durch das Krisenjahr 2020. «Sowohl der jüngste Deutsche Startup-Monitor als auch die Zahlen der Bankengruppe KfW belegen, dass Gründerinnen und Gründer zwar von den aktuellen wirtschaftlichen Einschränkungen hart getroffen werden, aber weitaus optimistischer sind, als die etablierte Wirtschaft», sagte Buchholz im Gespräch mit der Deutschen-Presse-Agentur in Kiel.

Schleswig-Holstein bietet nach den Worten des FDP-Politikers nicht zuletzt wegen seiner zahlreichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein ideales Gründungsklima.  Am Montag kommt ein weiterer Baustein der Gründer-Landschaft hinzu. Das Land fördert an der Fachhochschule Kiel ein so genanntes «CrossOverLab» mit knapp einer halben Million Euro. «Es geht darum, Studierende auf dem Weg ins Unternehmertum noch gezielter zu begleiten», sagt Buchholz. Unter Beteiligung von schleswig-holsteinischen Mittelstands-Unternehmen sollen unter anderem die auf dem FH-Campus bereits bestehenden Labore und Fertigungsmöglichkeiten den Gründungsinteressierten zugänglich gemacht werden.

   Von bundesweit knapp 5000 befragten Gründerinnen und Gründern kamen beim Deutschen Startup-Monitor (DSM) in diesem Jahr erstmals knapp 200 aus Schleswig-Holstein. «Das belegt die wachsenden Gründungsaktivitäten ebenso wie die steigende Zahl von Beratungsgesprächen innerhalb unseres landesweiten Netzwerks Startup.SH», sagte Buchholz. Der Gründergeist sei ungebrochen. Allein im Raum Lübeck habe es bislang 111 Beratungsgespräche und damit einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr von über 40 Prozent gegeben. «Corona wirkt offenbar wie ein Katalysator, eine bestehende Gründungsidee auch tatsächlich anzugehen», so der FDP-Politiker.

   Startups, die sich von anderen Gründungen vor allem durch Innovationen unterscheiden, bislang weder bundes- noch landesweit statistisch gesondert erfasst. Ihre Zahl wird in Schleswig-Holstein auf aktuell einige Hundert geschätzt. «Startups schaffen im Durchschnitt 14 neue Arbeitsplätze», sagt Buchholz. Personalabbau als Reaktion auf die Corona-Krise spiele kaum eine Rolle. Im Gegenteil: Laut DSM wollen die jungen Unternehmen 2021 durchschnittlich sechs neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen.

   Eine tragende Säule der positiven Entwicklung ist laut Buchholz neben dem Mut der Gründerinnen und Gründer das breite Beratungsangebot im Land. So habe der vom Land geförderte Verein «StartUp.SH» aktuell 26 Partner aus Hochschulen, Wirtschaftsförderung und Wirtschaft. Zudem unterhalte das Land zusammen mit Hamburg eine Kooperation mit dem Silicon Valley in San Franzisco, wo jährlich über Wettbewerbe bis zu 10 Gründerinnen und Gründer aus Schleswig-Holstein mit Profis an ihren Geschäftsmodellen feilen können.

   «Aber die Startups brauchen nicht nur uns, wir brauchen auch die Startups, die uns die nötigen Geistesblitze und Innovationen für die Weiterentwicklung unserer Wirtschaft liefern», sagte Buchholz. Das gelte für den Bereich der Digitalisierung und der Informationstechnologien ebenso wie für die Bereiche Gesundheits- oder Ernährungswirtschaft.