Boom beim „Meister-Bafög“ im echten Norden – 1111. Förderbescheid geht an jungen Landwirt
Nachdem im August auf Initiative Schleswig-Holsteins das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) novelliert und die Förderung von angehenden Handwerks- und Industriemeistern sowie staatlich geprüften Wirtschaftern auf 50 Prozent angehoben wurde, ist die Nachfrage sprunghaft angestiegen. Wie Wirtschaftsminister Reinhard Meyer heute in Kiel sagte, sei im Vergleich zu 2015 ein Nachfrage-Anstieg um rund 40 Prozent zu verzeichnen. Vor wenigen Tagen habe das Land den 1111. Förderbescheid an einen angehenden staatlich geprüften Wirtschafter versandt, der an der Landwirtschaftsschule in Osterrönfeld bei Rendsburg ausgebildet wird.
„Damit liegen wir im direkten Vergleich zu anderen Bundesländern, wo die Antragszahlen seit der Novelle eher stagnieren oder gar zurückgegangen sind, bundesweit ganz weit vorn“, sagte Meyer. Durch die Novelle waren die Empfänger von AFBG-Leistungen mit Studierenden gleichgestellt worden, die seit Langem einen Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag von bis zu 50 Prozent bekommen.
Das „Meister-Bafög“ fördert altersunabhängig Teilnehmerinnen und Teilnehmer beruflicher Aufstiegsfortbildungen – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. So erhält beispielsweise ein Alleinstehender ohne Kinder in einer Vollzeitmaßnahmen monatlich maximal einen Unterhaltsbeitrag von 768 Euro, davon als Zuschuss 333 Euro und als Darlehensangebot 435 Euro.
„Mit diesem stark nachgefragten Angebot bieten wir jungen Fachkräften, die wir dringend benötigen, gute Perspektiven. Und ich kann nur an alle Berufstätigen und Betriebe im Land appellieren: Nutzen Sie dieses Angebot – es zahlt sich doppelt aus – nämlich für die Beschäftigten und ihre Betriebe.“
Das „Meister-Bafög“ wird zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent vom Land finanziert.
Ministerpräsident Albig gibt heute ersten A-7-Abschnitt bei Neumünster frei
Freie Fahrt auf einem Teil der A7: Sechs Kilometer bei Neumünster sind jetzt ausgebaut und werden heute von Ministerpräsident Torsten Albig bei Neumünster offiziell freigegeben. Die Arbeiten begannen vor zwei Jahren. Insgesamt sollen bis Ende 2018 vom Autobahn-Dreieck Hamburg-Nordwest bis zum Bordesholmer Dreieck 65 Kilometer auf sechs Spuren ausgebaut werden. Dies kostet 735 Millionen Euro.
Der Staat hat dem Konsortium Via Solutions Nord das Projekt in Öffentlich-Privater Partnerschaft übertragen. Im nächsten Frühjahr sollen drei weitere sechsspurige Abschnitte freigegeben werden. Dann wäre die Hälfte der 65 Kilometer fertig.
Nach den Worten von Verkehrsminister Reinhard Meyer hat sich die enge Zusammenarbeit zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein bei dem ÖPP-Projekt bewährt. Dank der engen Abstimmung mit der DEGES und dem Baukonsortium sei bislang erreicht worden, dass die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich gehalten werden konnten. Für die Menschen und den Waren- und Wirtschaftsverkehr ist der schnelle Ausbau dieser Hauptschlagader im Verkehrsnetz des Nordens von enormer Bedeutung.
Meyer sagte weiter
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Meyer dankte vor allem den Autofahrerinnen und Autofahrern sowie der Logistikwirtschaft für die Geduld während der letzten Monate: Auch wenn die Bauarbeiten bislang gut vorankommen, so ist ein solches Projekt für alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner natürlich mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. Aber es habe sich gezeigt, dass das Management der Baustelle gut funktioniere, Informationen über Unfälle rasch veröffentlicht werden und das Umleitungskonzept ebenso greife wie der gute Draht zwischen dem Verkehrskoordinator Gerhard Fuchs und den Anliegergemeinden.
Das nun fertige Sechs-Kilometer-Stück wird im Frühjahr nach Abschluss von Restarbeiten in die Obhut des Landes Schleswig-Holstein übergeben. Die weiteren 59 Kilometer bleiben vertragsgemäß bis 2044 bei Via Solutions Nord. Das Konsortium muss damit einen guten Zustand der Autobahn gewährleisten und den Winterdienst erledigen.
HINTERGRUND:
Die Autobahn A7 wird nördlich von Hamburg auf 65 Kilometern bis zum Bordesholmer Dreieick sechspurig ausgebaut. Das Gesamtprojekt ist mit 1,6 Milliarden Euro veranschlagt.
Der Ausbau der 65 Kilometer ist ein Projekt in öffentlich-privater
Partnerschaft (ÖPP). Das Konsortium Via Solutions Nord ist für diesen 735 Millionen Euro teuren Ausbau verantwortlich, ebenso für den Erhalt der Strecke in den folgenden 26 Jahren. Sollte das Projekt nicht pünktlich fertig werden, müsste der Auftragnehmer für jeden weiteren Tag 55 000 Euro Strafe zahlen – aber maximal 20 Millionen Euro. Die Höhe der späteren staatlichen Zuwendungen ist gekoppelt an die Verfügbarkeit. Schränken Baustellen die volle Nutzung der Autobahn ein, erhält das Konsortium weniger Geld. Das Konsortium muss für den Winterdienst und den guten Zustand der Autobahn sorgen.
Die sechs Kilometer Teilstrecke zwischen Neumünster Nord und dem Bordesholmer Dreieck geht bereits nach der Fertigstellung ans Land Schleswig-Holstein. Die weiteren 56 Kilometer fallen nach Vertragsende 2044 dem Bund zu.
Der A7-Ausbau ist nach der A9 in Thüringen das zweite ÖPP-Projekt als sogenanntes «Verfügbarkeitsmodell». «Das Projekt A 7 hat Pilotcharakter für die neue Generation von ÖPP-Modellen in Deutschland», sagte Bundesverkehrmsinister Alexander Dobrindt (CSU) beim Projektstart im September 2014.
Kieler IfW rechnet mit Plus von 1,7 Prozent bei der deutschen Wirtschaftsleistung
Stefan Kooths vom IfW
Ungeachtet internationaler Unsicherheiten rechnet das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) für das kommende Jahr mit einem Zuwachs der Wirtschaftsleistung in Deutschland um 1,7 Prozent. Auch die Forscher vom RWI in Essen rechnen mit einem Plus von 1,2 Prozent, wie sie heute mitteilten. Sie korrigierten ihre bisherige Prognose damit aber – anders als die Kollegen in Kiel – um 0,2 Prozentpunkte nach unten.
Hintergrund seien dämpfende Effekte aus der Außenwirtschaft, während die Konjunktur weiterhin von der Inlandsnachfrage getragen werde, teilte das RWI mit. Für das zu Ende gehende Jahr werde nur noch mit einem Zuwachs von 1,8 Prozent gerechnet – statt wie bisher angenommen 1,9 Prozent. Die Ökonomen des Kieler Instituts erwarten dagegen noch ein Plus des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,9 Prozent.
«Nach der Schwäche im dritten Quartal, in dem die Wirtschaftsleistung nur um 0,2 Prozent zulegte, deuten die Frühindikatoren darauf hin, dass die Konjunktur zum Jahresende wieder deutlich an Fahrt gewinnt», sagte der Leiter des IfW-Prognosezentrums, Stefan Kooths. Die Auswirkungen der Präsidentschaftswahlen in den USA und des Verfassungsreferendums in Italien dürften kurzfristig gering bleiben.
Treibende Kräfte blieben Bauinvestitionen und der Konsum, auch wenn ein erwarteter Anstieg der Inflationsrate bis 2018 auf nahezu zwei Prozent die Kaufkraft etwas schmälere, berichtete das IfW.
Die Ökonomen stellten auch Prognosen auf, wie sich die Arbeitslosigkeit in Deutschland entwickeln könnte. Das RWI in Essen rechnet nächstes Jahr mit einer Arbeitslosenquote von 6,1 Prozent. Ab 2018 erwarten die Forscher einen Anstieg auf 6,4 Prozent, etwa weil
sich dann mehr anerkannte Flüchtlinge nach Abschluss von Integrationsmaßnahmen arbeitslos melden würden.
Die Kieler Forscher gehen davon aus, dass die Arbeitslosenquote unter 6 Prozent liegen könnte. Der Beschäftigungsanstieg habe sich zuletzt stark verlangsamt, «die Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt sind jedoch weiterhin günstig», berichteten sie.
SH stellt weitere 7 Millionen Euro für Weiterbildungsbonus bereit – Meyer appelliert: Karrierechance weiter nutzen
Der vor zwei Jahren gestartete Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein stößt offenbar auf reges Interesse von Betrieben und Arbeitnehmern. Bislang hätten sich 2800 Menschen auf diesem Wege weiterqualifiziert, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer heute
der Deutschen Presse-Agentur. Die Fördersumme aus dem Europäischen Sozialfonds betrug insgesamt gut 1,3 Millionen Euro.
Das im November 2014 gestartete Programm richtet sich an Beschäftigte, Lehrlinge, Freiberufler und Inhaber von Kleinstbetrieben. Nahezu sämtliche Kurse können damit gefördert werden – vom Computerkurs über Sport-Taping bis zum Einstieg in die Buchhaltung. Bis zu 50 Prozent der Kosten werden gefördert. Den Rest trägt der Arbeitgeber. Insgesamt stehen hierfür bis 2020 rund sieben Millionen Euro zur Verfügung. So kostet beispielsweise ein EDV-Kurs 1.500 Euro, davon werden 750 Euro aus Mitteln des ESF gefördert, die restlichen 750 Euro trägt der Arbeitgeber.
Bislang hätten erheblich mehr Frauen als Männer das Angebot genutzt, sagte Meyer. Großes Interesse gebe es im Sozial- und Gesundheitswesen, aber auch im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Logistikgewerbe. «Eines gilt aber für alle Branchen gleichermaßen: Jede Investition in Qualifizierung ist gut für die Beschäftigten und
für die Unternehmen», sagte Meyer.
Verspäteter Antrag und Stellungnahmen führen zu 6 Monaten Verzug bei der Belt-Planung
14. Tagung der deutsch-dänischen Verkehrskommission – erstmals mit dem neuen dänischen Transportminister Ole Birk Olesen (Mitte)
Verkehrsminister Reinhard Meyer und der neue dänische Transportminister Ole Birk Olesen haben nach ihrem Treffen im Rahmen der 14. Sitzung der deutsch-dänischen Verkehrskommission heute über Verzögerungen bei der Planung des Fehmarnbelttunnels informiert: So habe einerseits die dänische Projektgesellschaft Femern A/S im Zuge der aufwändigen Planänderung einen um vier Monate verspäteten Antrag eingereicht, andererseits seien auf deutscher Seite zwei naturschutzfachliche Stellungnahmen von Bundes- und Landesbehörden zwei Monate später eingetroffen als ursprünglich eingeplant.
„Die hohe Zahl von insgesamt 12.600 Einwendungen, die – unabhängig von ihrer Qualität – allesamt gründlich abgearbeitet werden müssen, erschwert derzeit genauere Prognosen zum weiteren Ablauf“, sagte Meyer. Entscheidend dafür sei nun vor allem die Qualität der Erwiderungen auf sämtliche Einsprüche, die Femern A/S im Februar 2017 vorlegen will.
Meyer sagte im Rahmen der Pressekonferenz dazu
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Wie Meyer und Olesen weiter sagten, sollte nach der „sehr ambitionierten“ bisherigen Zeitplanung der Planfeststellungsbeschluss für den Tunnel Ende 2017 vorliegen. Dies sei nun frühestens Mitte 2018 der Fall und angesichts der erwarteten Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss ein Baubeginn nicht vor Ende 2020 zu erwarten.
Ein weiteres Thema der Konferenz war die unzureichende Berücksichtigung von Schienenprojekten im Jütlandkorridor im Bundesverkehrswegeplan 2030. Wie beide Ressortchefs sagten, gelte dies insbesondere für den Schienenengpass im hoch frequentierten Streckenabschnitt zwischen Elmshorn und Pinneberg. „Weil hier die Jütland- und Marschbahnlinien zusammenlaufen und zusätzliche Regionalverkehre nach Hamburg hinzukommen, führt dieser Engpass immer wieder zu Verspätungen“, sagte Meyer.
Meyer sagte dazu weiter
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Er sei sich mit Olesen einig, dass die Jütlandbahnlinie für den grenzüberschreitenden Personenverkehr gegenüber den Straßenverbindungen kaum konkurrenzfähig sei. Meyer: „Die Fahrzeit von Hamburg bis Aarhus ist mit fast viereinhalb Stunden einfach zu lang. Hier müssen wir die Engpässe – insbesondere das Nadelöhr Elmshorn – aufgelöst werden, zumal der Ausbau auch helfen würde, ie weiterhin stark wachsenden Gütertransporte auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern“.
Wie Meyer mit Blick auf den Abschnitt Niebüll-Klanxbüll sagte, sei es zwar ein Fortschritt, dass diese Strecke nun immerhin den Weg in den potenziellen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans gefunden habe, doch stehe die Realisierung damit weiterhin in den Sternen. „Unser gemeinsames Ziel bleibt darum die Einstufung beider Projekte in den vordringlichen Bedarf und damit eine Realisierungschance bis 2030“, so Meyer.
Sowohl Olesen als auch Meyer betonten die hohe verkehrswirtschaftliche Bedeutung der Jütlandroute für die grenzüberschreitenden Verkehre. Die Strecke werde auch nach Fertigstellung des Fehmarnbelttunnels die wichtigste Verkehrsachse zwischen Deutschland und Dänemark bleiben. Dies gelte in erster Linie für die A 7, die auf dänischer Seite E 45 heißt, sowie für die Eisenbahnlinie von Hamburg bis in den Norden Jütlands. Nicht zu vernachlässigen sind nach den Worten von Meyer aber auch die Straßen- und Schienenwege entlang der Westküste wie die A 23 und die B 5 oder die Marschbahnlinie von Hamburg bis Westerland/Sylt, die über Niebüll und Esbjerg eng mit dem dänischen Eisenbahnnetz verbunden ist.
Begrüßt wurde von beiden Ministern, dass nahezu alle wichtigen Straßenprojekte Schleswig-Holsteins im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 und den entsprechenden Ausbaugesetzen des Deutschen Bundestags berücksichtigt wurden. Dies gelte vor allem für die Straßen- und Schienenanbindung des geplanten Fehmarnbelttunnels.
Velkommen: Dänemarks neuer Transportminister Ole Birk Olesen ist heute zu Gast bei seinem Amtskollegen Meyer
Antrittsbesuch: Dänemarks neuer Transportminister Ole Birk Olsesen (links) beim Vorgespräch mit seinem deutschen Amtskollegen Reinhard Meyer.
Wie lassen sich die Verkehrsverbindungen zwischen Deutschland und Dänemark verbessern? Diese Frage bestimmt einmal mehr die Tagesordnung der deutsch-dänischen Verkehrskommission, die heute zum 14. Mal im Kieler Verkehrsministerium tagt. Zentrale Fragen, die Verkehrsminister Reinhard Meyer mit seinem neuen dänischen Kollegen Ole Birk Olesen erörtern wird, sind unter anderem die Straßen- und Schienenprojekte auf der Jütlandroute sowie der weitere Zeitplan zur Verwirklichung des Fehmarnbelttunnels.
Beide Minister werden um 11.30 Uhr vor der Presse eine kleine Bilanz ihres ersten Treffens ziehen. Pressegespräch (nur für Journalisten) um 11.30 Uhr im Raum 141 d (kleiner Sitzungssaal) des Verkehrsministeriums, Düsternbrooker Weg 94, Kiel.
EU-Reiserichtlinie – Meyer bangt um mittelständische Struktur der Reisebüros – Änderungsantrag im Bundesrat
Mit einem Änderungsantrag im Bundesrat stemmt sich Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer gegen die bisher geplante Umsetzung der so genannten EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht. Nach den vom Bundesjustizministerium geplanten Änderungen gelten Reisebüros in Zukunft faktisch als Pauschalreiseveranstalter, sobald sie einem Kunden mehrere Einzelleistungen zu einer Reise zusammenstellen. Und sie würden bei Pannen entsprechend haften.
Er fürchte viel zu viel Bürokratie und Sorge sich vor allem um die mittelständische Struktur der Reisebüros, aber auch um das Abgebot kommunaler Anbieter
Meyer sagte weiter
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Nach den Worten des Ministers besteht bei dem besonders kritischen und wichtigen Punkt der sogenannten verbundenen Reiseleistungen akuter Verbesserungsbedarf. Darum habe er einen entsprechenden Änderungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der im zuständigen Fachausschuss bereits mehrheitlich angenommen worden sei.Am 16. Dezember wird darüber im Bundesrat entschieden.
Laut Gesetzesentwurf wird die Tourismusorganisation bei der Vermittlung einzelner Reiseleistungen (wie zum Beispiel der Buchung einer Ferienwohnung und einer Wandertour durch einen Gast) in Zukunft zum Anbieter „verbundener Reiseleistungen“. Weist sie alle Einzelleistungen in einer Gesamt-Zahlungsaufstellung aus, wird sie sogar zum Reiseveranstalter. Wenn die Tourismusorganisation dies vermeiden will, muss sie bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen jede einzelne Leistung separat buchen, separat abrechnen und separat bezahlen lassen.
Wollen Tourismusorganisationen beim Zusammenstellen von einzelnen Reiseleistungen also auch künftig nicht zum Reiseveranstalter werden, sehen sie sich mit immens bürokratischen Beratungs-, Buchungs- und Zahlungsvorgängen konfrontiert. „Es besteht innerhalb der Branche Einigkeit darüber, dass diese Regelung praxisuntauglich ist und zu erheblichen Einschränkungen des touristischen Angebots führen wird – und damit nicht nur die Zukunft von zahlreichen kleinen und mittelständischen Reisebüros gefährden, sondern insbesondere auch das in Europa einzigartige Serviceleistungsangebot des deutschen öffentlichen Tourismus schädigen wird“, so Meyer weiter.
Fast alle kommunalen, regionalen und landesweiten Tourismusorganisationen in Deutschland seien unmittelbar von dieser Reform des Reiserechts betroffen. Denn der Tätigkeitsbereich der Tourismusorganisationen umfasse neben der allgemeinen Wirtschaftsförderung und dem Tourismus- oder Stadtmarketing auch die Erbringung konkreter Dienstleistungen gegenüber den Reisenden: fast alle Tourismusorganisationen seien als (Reise-)Vermittler und zum Teil auch als Reiseveranstalter tätig und ermöglichen die direkte Buchung touristischer Leistungen.
NAH-SH zu Zugausfällen auf der Marschenbahn: Entschädigungen können ab sofort beantragt werden
Pendler, die von oder nach Sylt fahren oder zwischen Heide und Itzehoe unterwegs sind, erhalten eine Entschädigung für die gravierenden Qualitätseinbußen in den letzten Wochen. Das hatten das Land Schleswig-Holstein, die NAH.SH GmbH und die Nord-Ostsee-Bahn (NOB) am Freitag vereinbart. Nun stehen die Details zur Abwicklung fest.
Wer bekommt die Entschädigung?
Entschädigt werden Zeitkartenkunden – also Abonnenten, Monatskartenbesitzer und Wochenkartenbesitzer, die eine gültige Zeitkarte für den Zeitraum zwischen dem 11. November und 11. Dezember 2016 haben. Das gilt auch für die entsprechenden Schülerkarten. Netzkartenbesitzer und Schwerbehinderte mit einer Wertmarke erhalten ebenfalls eine Entschädigung, wenn sie einen Nachweis erbringen, dass sie auf den entsprechenden Abschnitten unterwegs sind. Die Entschädigung wird unabhängig von der Anzahl der Fahrkarten nur einmal je Person ausgezahlt.
Die Vereinbarung gilt für Pendler, die mit ihren Zeitkarten ganz oder teilweise in den Korridoren Niebüll – Westerland oder Heide – Itzehoe unterwegs sind. Einige Beispiele: Pendler von und nach Sylt erhalten eine Entschädigung; Fährgäste, die von Husum nach Klanxbüll unterwegs sind, bekommen sie ebenfalls. Ebenso sieht es für Pendler aus, die z.B. zwischen Wilster und Hamburg fahren. Für Fahrgäste, die ausschließlich z. B. zwischen Niebüll und Heide oder von Itzehoe Richtung Hamburg pendeln, gilt die Entschädigung nicht, weil sie keinen der beiden Korridore befahren. Sie können wie gewohnt die NAH.SH-Garantie in Anspruch nehmen.
Die Entschädigung erfolgt pauschal und unabhängig vom Fahrkartenwert. Abonnenten und Monatskartenbesitzer erhalten 80 Euro, Wochenkartenbesitzer 20 Euro. Fahrgäste mit Wertmarken erhalten eine Entschädigung in Höhe von 20 Euro. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes, der NAH.SH GmbH und der NOB.
Wie erhalten Fahrgäste die Entschädigung?
Die NOB kümmert sich um die Abwicklung der Zahlungen per Überweisung. Alle Zeitkarteninhaber, die die Entschädigung beantragen möchten, senden eine Kopie ihrer Zeitkarte per Mail unter Angabe ihrer vollständigen Bankverbindung und dem Betreff „Entschädigung Hamburg – Westerland“ an post@nob.de. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung der Entschädigungsansprüche mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Weil die NOB wegen Kupplungsproblemen kurzfristig 90 Reisezugwagen aus dem Verkehr ziehen musste, ist es seit dem 10. November auf der Strecke Hamburg – Westerland zu großen Störungen im Betrieb gekommen. Vor allem zwischen Niebüll und Westerland fuhr die NOB teilweise mit deutlich verringerten Kapazitäten. Zugausfälle waren ebenfalls eine Folge der Engpässe. Die Linie RB 62 Heide – Itzehoe konnte die NOB aufgrund fehlender Fahrzeuge durchgehend nur mit Busersatzverkehr fahren. Deshalb haben sich Land, NAH.SH und NOB entschieden, Pendler auf diesen beiden Streckenabschnitten zu entschädigen.
Weitere Informationen zum Nahverkehr in Schleswig-Holstein finden Sie unter www.nah.sh
Nach Spitzengespräch: Häfen Kiel und Lübeck suchen gemeinsamen Nenner im „Green-Port-Konzept“
Spitzentreffen: Das von CLM-Chef Prof. Carlos Jahn (rechts) vorgestellte Gutachten wurde vor wenigen Tagen von Minister Meyer mit den Oberbürgermeistern von Kiel, Dr. Ulf Kämpfer (links), seinem Hafenchef Dr. Dirk Claus (2.v.l.), Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (2.v.r) und Lübecks Hafenchef Ulfbenno Krüger (3.v.r.) diskutiert.
Eine enge Kooperation der Häfen Kiel und Lübeck ist wegen äußerst unterschiedlicher Strukturen und Geschäftsmodelle an beiden Standorten aus Sicht von Fachleuten kaum umsetzbar. Ein vom Land beauftragtes Gutachten des Fraunhofer-Centers für Maritime Logistik (CML) kommt zu dem Ergebnis, dass ein Schulterschluss beider Hafenunternehmen jedoch auf weichen Kooperationsfeldern wie einem gemeinsamen Marketing, einem gemeinsamen Einkauf oder auf dem Feld des Maritimen Umweltschutzes machbar wäre.
Wie Wirtschaftsminister Reinhard Meyer heute in Kiel nach einem in der Vorwoche erfolgten Gespräch mit den Bürgermeistern und Hafenchefs beider Städte sagte, greife man diesen „kleinsten gemeinsamen Nenner“ nun auf und bereite die Entwicklung eines „Green-Port-Konzepts“ vor. Dabei gehe es vor allem um das Ausloten von Synergien bei der Entsorgung von Schiffsabwässern oder anderer Schiffsabfälle sowie um technologische Lösungen beim Einsatz alternativer Schiffstreibstoffe wie Methanol oder LNG (Liquefied Natural Gas). „Ein solches „Green-Port-Konzept“, das mit Kiel und Lübeck beginnen kann, wäre auch offen für eine Beteiligung der anderen Häfen im Lande. Auch ist eine Förderung von investiven Maßnahmen im Rahmen dieses Konzepts möglich “, so Meyer.
Port of Kiel: Ostsee-Marktführer für Norwegen, Westschweden und das Baltikum
Mit Blick auf das von CML empfohlene engere gemeinsame Marketing beider Ostseehäfen erinnerte Meyer daran, dass es zwar bereits seit Jahren gemeinsame Messeauftritte gäbe. Aber sowohl das Gutachten als auch das Gespräch mit allen Beteiligten habe ebenso deutlich gemacht, dass gemeinsames Marketing nur dann gut funktioniere, wenn die beworbenen Märkte außerhalb von Europa liegen. So würden Kiel und Lübeck bereits seit Jahren gemeinsam Flagge auf der „Miami Cruise“-Messe zeigen, im nahen europäischen Ausland, insbesondere in Skandinavien, aber getrennte Wege gehen. „Wir müssen also anerkennen, dass beide Häfen für sich eigene Entwicklungsstrategien verfolgen und der Wettbewerb untereinander, aber auch mit anderen europäischen Häfen einer gemeinsamen Strategie klare Grenzen setzt“, sagte Meyer. Dennoch sollten sich beide Häfen weiterhin bemühen diejenigen Kooperationsfelder zu identifizieren und auszufüllen, bei denen der Wettbewerb nicht ausgehebelt werde.
Auch die Hafenchefs hatten gegenüber den Gutachtern als auch im Gespräch mit dem Minister weitergehenden Kooperationen eine klare Absage erteilt: „Wenn eine Kooperation keine Vorteile für unsere Kunden ergibt, bringt mir dies in einer starken europäischen Wettbewerbssituation nur wenig. Dies könnte eher zu einem Vertrauensverlust bei unseren Kunden führen“, sagte Kiels Hafenchef Dr. Dirk Claus.
Kiels Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer begrüßt dennoch das Vorliegen des Gutachtens: „Damit haben wir mehr Klarheit: Beide Häfen können und müssen ihr Profil weiter schärfen und sich damit zunächst auf ihre jeweiligen Stärken konzentrieren. Aber über Kooperationen auf einigen Feldern kann der Austausch weiter vertieft werden, und das kommt beiden Häfen und Schleswig-Holsteins Hafenwirtschaft insgesamt zugute. Die Entwicklung eines „Green-Port-Konzepts“ wird Kiels Position im Kreuzfahrtmarkt stärken.“
Tor zwischen Lübeck und dem Ostseeraum: die Trave mit einer RoRo-Fähre
Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe erklärt zum Gutachten, „dass es deutlich gemacht hat, was geht und was nicht geht. Wir nehmen das Gutachten als weiteren Ansporn, uns noch intensiver mit unseren Herausforderungen auseinander zu setzen und unsere Hausaufgaben zu machen. Wir begrüßen die Initiative zur Entwicklung eines Greenport-Konzepts, an dem wir uns gerne beteiligen wollen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Schon früh haben wir auf Landstrom gesetzt. Die Stadt plant derzeit die Versorgung von Schiffen mit LNG und die Beleuchtung im Hafen wird auf LED umgestellt.“
Der Geschäftsführer der Lübecker Hafen-Gesellschaft, Ulfbenno Krüger, sagte dazu: „Das Gutachten bestätigt unsere Auffassung, dass Kooperationsmöglichkeiten zwischen beiden Häfen begrenzt sind. Wir bevorzugen stattdessen einen offenen und fairen Wettbewerb unter gleichen Wettbewerbsbedingungen. Die Entwicklung eines ,Green-Port-Konzepts‘ könnte allerdings interessante Perspektiven eröffnen. Der Lübecker Hafen zählt bereits seit vielen Jahren zu den Vorreitern bei hafenrelevanten Umweltschutzthemen.“
Die Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH ist Deutschlands größter Hafenbetreiber an der Ostsee mit einem Jahresumschlag von rund 25 Millionen Tonnen. An ihren vier Hafenterminals werden hochfrequente Seeverkehre in den Ostseeraum angeboten. Die Ladeeinheiten werden gebündelt und durch leistungsfähige Systeme mit dem Hinterland verbunden. Die LHG ist Partner der Papier- und Automobilindustrie.
Der „Port of Kiel“ ist an der Ostsee Marktführer für Norwegen, Westschweden, die Verkehre ins Baltikum sowie Start- und Zielhafen im Kreuzfahrtgeschäft. Der Jahresumschlag in Kiel liegt bei 6,5 Millionen Tonnen.
Land und NAH.SH beschließen finanzielle Entschädigung der Bahn-Pendler zwischen Niebüll und Westerland
Pendler, die zwischen Niebüll und Westerland oder zwischen Heide und Itzehoe unterwegs sind, erhalten eine Entschädigung für die gravierenden Qualitätseinbußen in den letzten Wochen. Das haben das Land Schleswig-Holstein und die NAH.SH GmbH heute beschlossen.
Meyer sagte zu dem Beschluss soeben
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Entschädigt werden Zeitkartenkunden – also Abonnenten, Monatskartenbesitzer und Wochenkartenbesitzer, die eine gültige Fahrkarte für den Zeitraum zwischen dem 11. November 2016 und dem 11. Dezember haben. Die Vereinbarung gilt für Pendler zwischen Niebüll und Westerland oder zwischen Heide und Itzehoe, bzw. von oder zu den kleinen Stationen zwischen Heide und Itzehoe. Die Entschädigung erfolgt pauschal und unabhängig vom Fahrkartenwert. Abonnenten und Monatskartenbesitzer erhalten 80 Euro, Wochenkartenbesitzer 20 Euro.
Verkehrsminister Reinhard Meyer: „Die NOB hat – unterstützt von anderen Bahnunternehmen – in den vergangenen Wochen mit Hochdruck daran gearbeitet, die Auswirkungen der Fahrzeugprobleme für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Das ist leider nicht an allen Stellen gelungen. Uns ist es daher wichtig, mit der Entschädigung ein Signal an die Pendler zu senden und zu zeigen, dass wir Ihre Sorgen im Blick haben.“
Es handelt sich bei der Entschädigung um eine einmalige, freiwillige Leistung des Landes und der NAH.SH GmbH. Details zum Erstattungsverfahren wird die NAH.SH GmbH in der kommenden Woche bekanntgeben.
NAH.SH-Geschäftsführer Bernhard Wewers: „Vor allem Pendler über den Hindenburgdamm und zwischen Heide und Itzehoe konnten sich zuletzt nicht auf den Nahverkehr verlassen. Das bedauern wir sehr. Die Probleme auf der Marschbahn sind eine bisher in Schleswig-Holstein einmalige Ausnahmesituation. Wir arbeiten gemeinsam mit der NOB und der DB weiter daran, dass sich der Betrieb stabilisiert – vor allem in Hinblick auf den Betreiberwechsel am 11. Dezember.“
Weil die NOB wegen Kupplungsproblemen kurzfristig 90 Reisezugwagen aus dem Verkehr ziehen musste, ist es seit dem 10. November auf der Strecke Hamburg – Westerland zu großen Störungen im Betrieb gekommen. Vor allem zwischen Niebüll und Westerland fuhr die NOB teilweise mit deutlich verringerten Kapazitäten. Zugausfälle waren ebenfalls eine Folge der Engpässe. Die Linie RB 62 Heide – Itzehoe konnte die NOB aufgrund fehlender Fahrzeuge durchgehend nur mit Busersatzverkehr fahren. Deshalb haben sich Land und NAH.SH entschieden, Pendler auf diesen beiden Verbindungen zu entschädigen.
Weitere Informationen zum Nahverkehr in Schleswig-Holstein finden Sie unter www.nah.sh
Notiz-Blog der Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus