Mit Investitionen in Höhe von zunächst zehn Millionen Euro bis 2022 will die Landesregierung dem Radverkehr in Schleswig-Holstein bessere Grundlagen verschaffen. Ziel ist nach den Worten von Verkehrsminister Bernd Buchholz ein Anstieg des Radverkehr-Anteils am gesamten Verkehrsaufkommen von derzeit 13 auf 30 Prozent im Jahr 2030. Außerdem soll der Norden wieder unter die Top Ten der Rad-Regionen in Deutschland zurückkehren. In einem Antrag unterstützen die regierungstragenden Parlamentsfraktionen von CDU, Grünen und FDP die Kernziele der Radstrategie und fordern die baldige Umsetzung.
Konkret soll laut den Koalitionsfraktionen etwa die Weiterentwicklung des landesweiten Radverkehrsnetzes, das Aufstellen von 10.000 Fahrrad-Bügeln an öffentlichen Einrichtungen und Bushaltestellen, der Bau von mindestens einem Radschnellweg oder die Einrichtung von 100 Selbst-Service-Stationen an viel befahrenen Strecken schnell in den Fokus genommen werden. „Der Landtag stellt fest, dass das Fahrrad während der Corona-Pandemie an enormer Attraktivität gewonnen hat. Viele Pendlerinnen und Pendler sind auf das Fahrrad umgestiegen“, heißt es einleitend in dem Unterstützungsantrag für die Fahrradstrategie 2030.
Ein Teil des 9. Senats mit seinem Vorsitzenden Dr. Wolfgang Bier (Mitte)
Die Anzahl der Klagen gegen den Fehmarnbelttunnel wird sich möglicherweise von aktuell sieben auf sechs reduzieren: Wie der Vorsitzende des zuständigen 9. Senats am Bundesverwaltungsgericht beim heutigen Prozessauftakt gegen das Milliarden-Projekt sagte, bestünden Zweifel an der Klagebefugnis der schwedischen Reederei Nördo-Link. Das Unternehmen betreibt eine Fährlinie zwischen Travemünde und dem schwedischen Malmö und macht angesichts der Tunnelpläne einen massiven Eingriff in seinen Gewerbebetrieb geltend. Der Senatsvorsitzende Dr. Wolfgang Bier erklärte dazu: «Wenn man das zuende denkt, dann wäre jeder Betreiber einer Fähre in der Ostsee klagebefugt. Ein Tunnel zwischen Deutschland und Dänemark kann zweifellos mittelbare Auswirkungen auf den Fährbetrieb haben, aber nach unserer vorläufigen Auffassung muss man irgendwo die Grenze ziehen», sagte Bier.
An der unter erheblichem Medieninteresse und strikten Corona-Schutzvorschriften in der Leipziger Kongresshalle begonnenen mündlichen Verhandlung nehmen rund 160 Prozeßbeteiligte teil. Neben der Reederei Nordö-Link klagen der Naturschutzbund Nabu, das „Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung“, die dänischen Reederein Scandlines und Scanport, die Stadt Fehmarn und ein Landwirt gegen den Tunnelbau. Während die Reedereien mit ihren Klagen vor allem Verletzungen ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Grundstücks-Enteignungen angreifen, führen die Naturschutzverbände gravierende Umweltauswirkungen ins Feld und bezweifeln den Verkehrsbedarf des geplanten Eisenbahn- und Straßentunnels. Die Fährbetreiber befürchten zudem Jobverluste.
Der Nabu hofft, vor Gericht Änderungen an den Plänen durchsetzen zu können, wie der Leiter Meeresschutz des Verbandes, Kim Cornelius Detloff, in Leipzig sagte. «Wir denken, dass wir gute Argumente haben, das Projekt zu hinterfragen.» Vor allem die geplante Autobahn unter der Ostsee hält der Nabu für unnötig und in Zeiten des Klimawandels auch nicht mehr für angebracht. Vor Beginn der Verhandlung hatte das Bündnis Beltretter in Leipzig protestiert. Die Umweltschützer forderten auf Transparenten einen Stopp des Projekts.
Rohlfs und sein dänischer Amtskollege Mikkel Sune Smith
Schleswig-Holsteins Verkehrs-Staatssekretär machte bei Verhandlungsbeginn unterdessen deutlich, dass der Tunnel auch mit seinem Straßen-Anteil erhebliche Pluspunkte für die Umwelt erbingen werde. Durch die Verbindung rücke Skandinavien ein großes Stück näher an Deutschland heran – damit dürfte unter anderem für viele Reisende das Fliegen künftig unattraktiver werden.“ Zudem erinnerte Rohlfs an die erheblichen wirtschaftlichen Wachstums-Effekte, die schon während der geplanten zehnjährigen Bauphase zum Jobbringer werden dürfte
Rohlfs: «Güterzüge, die derzeit einen Umweg über Fünen, Jütland und den Großen Belt fahren müssen, können sich diesen Umweg von 160 Kilometern sparen. Der Tunnel leistet damit einen Beitrag, das europäischen Ziel „Stärkung des Schienenanteils beim Gütertransport – von der Straße auf die Schiene“ zu erreichen. Und für die Strecke Hamburg – Kopenhagen wird man künftig mit dem Zug nur noch um die zweieinhalb Stunden brauchen – ein klarer Zeitgewinn zu derzeit rund fünf Stunden. Auch das stärkt die umweltfreundliche Bahn gegenüber der längeren Route über Jütland und gegenüber dem Flugverkehr zwischen Hamburg und Kopenhagen.»
Im Zuge des Baus des Fehmarnbelt-Tunnels werden laut Rohlfs in Dänemark und Deutschland auch die regionalen Bahnverbindungen zum Tunnel ausgebaut, erneuert, umweltfreundlicher und vor allem schneller gemacht. Zum Beispiel werde man zukünftig von Fehmarn nach Lübeck statt heute 1,5 Stunden, nur noch knapp 50 Minuten mit dem Zug brauchen.
Rohlfs sagte weiter (Audio starten)
Der 18 Kilometer lange Tunnel soll Puttgarden auf Fehmarn und Rødby auf Lolland verbinden. Deutschland und Dänemark haben das Projekt vor 12 Jahren in einem Staatsvertrag festgeschrieben. Der rund 7,1 Milliarden Euro teure Absenk-Tunnel soll aus Fertigelementen zusammengesetzt werden, die in eine 30 Meter tiefe in den Meeresboden gegrabene Rinne abgesenkt werden. Dänemark plant, baut und betreibt sie auf eigene Kosten. Auf dänischer Seite besteht auch schon seit 2015 Baurecht. Wann das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil sprechen wird, ist noch offen. Für die mündliche Verhandlung sind sieben Tage bis Anfang Oktober angesetzt. (Az.: BVerwG 9 A 7.19
Der sh:z berichtet morgen ausführlich auf seiner Wirtschaftsseite
Die Corona-Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt – müssen aber über Steuerberater, Buch- und Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte neu beantragt werden. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz zeigte sich am Wochenende erleichtert über die von Schleswig-Holstein massiv geforderte Ausweitung: „Die beste Nachricht für unseren Mittelstand – insbesondere für die hart getroffenen Branchen wie Veranstalter, Schausteller oder die Reisebüros – ist nicht nur die Verlängerung der Hilfen, sondern auch die Lockerung der Bedingungen. Denn bislang wurden ja angesichts der hohen Hürden nur wenige Anträge gestellt. Nun können vor allem kleine Unternehmen mit bis zu fünf oder zehn Beschäftigten stärker profitieren, weil die bisherige Deckelung auf monatlich 3.000 oder 5.000 Euro Zuschuss entfällt und auch für diese Firmen ein Zuschuss von bis zu 50.000 Euro pro Monat möglich wird.“ Buchholz erinnerte zugleich aber auch daran, dass sich die Betriebe rechtzeitig darauf einstellen müssen, dass die Zuschüsse nicht unbegrenzt weiter laufen.
Buchholz sagte zu den neuen Förderbedingungen des Bundes weiter – Audio starten
Nach Mitteilung des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanzministeriums bleibt es dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:
1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
– einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
– einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
2. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
3. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
– 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
– 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
– 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
4. Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
5. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können.
Der Service Desk des Bundes ist bei Fragen unter der Rufnummer: 030/52685087 oder unter der E-Mail-Adresse: bmwi-ueberbrueckungshilfen@regiocom.com erreichtbar.
Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und Verkehrsminister Bernd Buchholz rechnet mit weitreichenden wirtschaftlichen Effekten durch den geplanten Ostseetunnel im Fehmarnbelt. «Das ist eines der zentralen europäischen Projekte, die für Skandinavien so entscheidend von Bedeutung sind und auch für unser Land ein unglaubliche Chance bieten, wirtschaftlich noch einmal zusätzliche Prosperität und Wachstum zu erzeugen», sagte Buchholz der Deutschen Presse-Agentur. Durch die fest Querung wüchsen die Metropolregionen Kopenhaben/Malmö und Hamburg schneller zusammen. «Dadurch entstehen auch für Ostholstein, Stormarn und Lübeck ganz andere wirtschaftliche Perspektiven.»
Ab Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klagen von Umweltschützern, Reedereien, der Stadt Fehmarn und einer Privatperson gegen das Milliardenprojekt. Der Naturschutzbund kritisiert unter anderem, dass der Bau im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt neben Schweinswalen und Seehunden auch Riffe gefährdet.
Im Gespräch mit Journalisten am Rande des jüngsten Wirtschaftsausschusses im Kieler Landtag sagte Buchholz zu dem anstehenden Verfahren – Audio starten
Zwei der Riffe lägen außererhalb des Trassenverlaufs, eine dritte Fläche berühre dies, sagte Buchholz. Selbst wenn es komplett betroffen wäre, sei ein Ausgleich des Eingriffs in die Meeresumwelt zulässig. Wenn das Gericht deshalb Ergänzungsbedarf in den Planungen feststelle, dann verzögere sich die Genehmigung etwas. «Aber das das ist kein K.O-Kriterium.» Er habe keine Vorstellung, wodurch der Ostseetunnel komplett gestoppt werden könnte. «Ich glaube, dass dieses Projekt kommt.» Dies liege auch an der Bekräftigung auf deutscher Seite, zusätzliches Geld für den Lärmschutz der Hinterlandanbindung auszugeben.
Deutschland und Dänemark haben sich 2008 per Staatsvertrag über den Bau einer festen Fehmarnbeltquerung. Planung, Bau und Betrieb des 18 Kilometer langen Ostseetunnels zwischen den Inseln Fehmarn und Lolland in Höhe von 7,1 Milliarden Euro trägt Dänemark. Deutschland trägt nur die Kosten für den Ausbau der Bahnstrecke und einen Ersatz für die Fehmarnsundbrücke zwischen der Ostseeinsel und dem deutschen Festland. Die Bahn beziffert die Kosten auf 2,4 Milliarden Euro, plus Risikopuffer von 1,1 Milliarden Euro.
Fast genau 12 Jahre nach Unterzeichnung des Staatsvertrags zwischen Dänemark und Deutschland stehen die 1300 Seiten umfassenden Planungen für den Fehmarnbelttunnel zwischen Puttgarden und Rodby vor ihrer größten Bewährungsprobe: Ab Dienstag beginnt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren um insgesamt 7 Klagen gegen das 10-Milliarden-Projekt.
Eine kleine Hürde nahm das Vorhaben bereits in dieser Woche vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig. Nach Schleswig , vor Leipzig: Für Verkehrsminister Bernd Buchholz – hier mit seinem dänischen Kollegen Benny Engelbrecht – die Meldung der Woche. Video starten….
Angesichts der weiteren Hängepartie um künftige Strafen für Raser zeigte sich Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz im Anschluss an die heutige Bundesrats-Sitzung zur Straßenverkehrsordnung enttäuscht: «Weil eine politische Partei ihre Maximalforderung durchsetzen wollte, haben nun alle zusammen gar nichts – das ist richtig bitter», sagte Buchholz mit Blick auf die Grünen, die zunächst erfolglos versucht hatten, das Thema von der heutigen Tagesordnung zu nehmen. Damit gehen die Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Ländern erst einmal in eine neue Runde. «Damit kommen leider auch schärfere Strafen für Autofahrer, die beispielsweise Radfahrer oder Fußgänger gefährden, vorerst nicht zum Zuge», sagte Buchholz.
Mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung hatte der Bundesrat im Februar auch die Strafen fürs zu schnelle Fahren im Bußgeldkatalog deutlich verschärft – schon ab 21 Kilometern pro Stunde zu schnell innerorts und 26 km/h außerorts sollte ein einmonatiges Fahrverbot drohen. Das trat im April zwar auch in Kraft. Doch dann stellte sich heraus, dass die Verordnung einen Formfehler hat, für den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) inzwischen die Verantwortung übernommen hat. Die Neuerungen im Bußgeldkatalog sind damit erst mal außer Vollzug gesetzt. Schon eingezogene Führerscheine wurden den betroffenen Autofahrern zurückgegeben.
Bis kurz vor der Sitzung des Bundesrats in Berlin war offen, ob es nicht doch noch zu einem Kompromiss kommt. Für die beiden Anträge in der Sitzung gab es aber unter den Ländern jeweils keine Mehrheit. Vor allem die Grünen sind dafür, erst mal nur den Formfehler zu beseitigen, ohne die Strafen für Raser abzumildern – letzteres hatte unter anderem Verkehrsminister Scheuer vehement gefordert, weil er die Fahrverbots-Regelung für überzogen hält. Auch Länder wie Nordrhein-Westfalen und Bayern sehen das so.
Im Gespräch mit Journalisten sagte Buchholz am Rande des Bundesrats-Plenums – Audio starten
Buchholz erinnerte noch einmal an den aus seiner Sicht absolut tragfähigen Kompromiss im Kern-Streitpunkt, der unter anderem von Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen-Anhalt mitgetragen wird und im Verkehrsausschuss des Bundesrats auch – anders als im heutigen Plenum – eine Mehrheit fand: „Ich halte es nach wie vor für sinnvoll zu sagen: wer mit 21 innerorts in einer Temp-30-Zone vor Schulen oder Kitas mit mehr als 21 km/h geblitzt wird, der erhält sofort ein Fahrverbot – ebenso wie alle, die Außerorts an einer Baustelle mit mehr als 26 km/h erwischt wird. Die Forderung der Grünen nach einem sofortigen einmonatigen Fahrverbot bei mehr als 21 km/h innerorts und 26 km/h Außerorts bei einem Erstverstoß haben die meisten Verkehrsjuristen zudem als unverhältnismäßig eingestuft. So gesehen ist es äußerst bedauerlich, dass nun erst einmal gar nichts geschehen wird.“
Möglich war das heutige Bremsmanöver der Grünen, weil sie in 11 von 16 Ländern mitregieren und ein Land sich enthalten muss, wenn die Koalition sich nicht einig ist. Von den Grünen hängen 45 der 69 Stimmen im Bundesrat ab, für eine Mehrheit in der Länderkammer sind 35 Stimmen notwendig.
Bei der Kieler Werft German Naval Yards zeichnet sich aus Gewerkschaftssicht wegen wirtschaftlicher Probleme ein erheblicher Personalabbau ab. Noch lägen keine festen Zahlen vor, aber der vom Unternehmen angestrebte Abbau dürfte in dreistelliger Höhe liegen, sagte Stephanie Schmoliner, Geschäftsführerin der IG-Metall Neumünster-Kiel am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Eine Unternehmenssprecher nannte auf Nachfrage keine konkreten Zahlen. Die Gespräche mit Betriebsrat und Gewerkschaften seien gerade erst aufgenommen worden. Die «Kieler Nachrichten» hatten zuvor berichtet, es stünden 200 der rund 500 Arbeitsplätze auf der Kippe.
«Die Corona-Krise hat Auswirkungen auf alle Werften in Deutschland – auch auf uns in Kiel», sagte der Unternehmenssprecher. «Es wurden Aufträge storniert; Umsatzeinbußen sind die Folge.» Das Unternehmen müsse sich zukunftssicher aufstellen, um das Überleben der Werft langfristig zu sichern. Hierzu seien unterschiedliche Maßnahmen notwendig. «Diese umfassen etwa Kurzarbeit, Altersteilzeitmodelle und einen zeitweiligen Verleih von Arbeitnehmern an andere Unternehmen, aber auch einen Personalabbau.» Ziel sei es, möglichst sozialverträgliche Lösungen zu finden.
Schmoliner kündigte an, die IG Metall werde um den Erhalt möglichst vieler Jobs kämpfen. Sie verwies auf einen bestehenden Beschäftigungssicherungsvertrag. Ein Vertreter des Betriebsrats von German Naval Yards habe mit Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) über die schwierige Situation gesprochen.
Buchholz sagte zur derzeitigen Lage der Werften in Schleswig-Holstein :
Für Bernd Buchholz war die gute Nachricht mehr als überfällig: „Endlich endlich geht’s hier mal los“, freute sich Schleswig-Holsteins Verkehrsminister über den heutigen Start der Bauarbeiten für die neue Schlei-Überquerung. Sie soll in drei bis vier Jahren die fast 100 Jahre alte Klappbrücke in Boren bei Lindaunis endgültig aufs Altenteil schicken. In Anwesenheit von Projektverantwortlichen der Deutschen Bahn, des Direktors des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV.SH), Torsten Conradt, sowie des örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten Johannes Callsen holte Bagger „Berta“ am Vormittag feierlich die ersten Kubikmeter Sand und Schlick aus dem Flussbett – Vorbereitungsarbeiten für den Bau neuer Uferwände und Pfeiler für die neue Brücke. Ende Oktober sollen diese Vorarbeiten abgeschlossen sein.
Wie Buchholz sagte, werde mit dem Neubau nicht nur ein großes Stück mehr Zuverlässigkeit und Sicherheit gewonnen, sondern es werden außerdem auch höhere Geschwindigkeiten möglich. Züge können dann mit 80 statt bisher 50 km/h verkehren. Für den Straßenverkehr ist eine Geschwindigkeitserhöhung von derzeit 30 auf 50 km/h vorgesehen. Die neue Klappbrücke werde tagsüber einmal in der Stunde für den Schiffsverkehr geöffnet. Zu diesen Zeiten sei sie für Fußgänger, Radfahrer sowie für den Eisenbahn- und Straßenverkehr gesperrt.
Buchholz sagte dazu weiter – Audio starten
Nach Auskunft der DB AG werden im Herbst zunächst die Uferwände an der Nord- und Südseite erstellt und der Bau der Brückenpfeiler Anfang nächsten Jahres in Angriff genommen. Die Gesamtinbetriebnahme des neuen Schienen- und Straßenbauwerks samt Radweg ist für Ende 2023 geplant. Solange wird die dann fast genau 100 Jahre alte Klappbrücke noch stehen bleiben. LBV.SH-Chef Conradt zeigte sich ebenfalls begeistert: „Die gut 53 Millionen Euro, die Schleswig-Holstein für den Neubau hier einsetzt, sind sehr gut investiert und obendrein ein starkes Signal zur Förderung des Radverkehrs im Land.“
Nach Fertigstellung wird die vorhandene Klappbrücke, deren älteste Teile aus dem Jahr 1892 stammen, durch eine komplett neue Klappbrücke ersetzt. Das neue Bauwerk verfügt dann über eine zweispurige Straßenfahrbahn mit kombinierter Schiene und separatem Geh- und Radweg. Wie bislang erfolgt die Regelung des Straßenverkehrs bei Zugfahrten dann per Ampelschaltung
Schleswig-Holsteins Verkehrs-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs hat die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts begrüßt, wonach das Land zu Recht die Zuständigkeit der Stadt Fehmarn auf den Brandschutz im geplanten Fehmarnbelttunnel erweitert hat. Auch die Auflage, dass das Land anstelle von Zusagen eine klare gesetzliche Regelung für einen Ausgleich der Kosten treffen müsse, sei bis zum kommenden Jahr zu leisten und stehe dem Projekt damit nicht im Wege. „Damit haben wir eine wichtige Voraussetzung für den Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht erfüllt, der kommende Woche in Leipzig beginnen wird“, sagte Rohlfs heute (14. September) bei der Urteilsverkündung in Schleswig.
Die Stadt Fehmarn hatte eine kommunale Verfassungsbeschwerde gegen eine im März 2019 in Kraft getretene gesetzliche Regelung über die Erweiterung der behördlichen Bezirke eingelegt. Diese hat zur Folge, dass die Freiwillige Feuerwehr der Stadt in der Bauphase und später beim Betrieb des Tunnels auf deutscher Seite für Einsätze im Brandschutz und zur Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen zuständig sein wird. Fehmarn rechnet mit jährlich rund drei Millionen Euro zusätzlichen Kosten und sah sich in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.
Rohlfs sagte im Gespräch mit Journalisten weiter (Audio starten)
Nach der Entscheidung des Gerichts ist die gesetzliche Erweiterung allerdings formell verfassungskonform. Den finanziellen Mehrbelastungsausgleich müsse das Land bis zum 30. September 2021 schaffen. Bis dahin sei das geltende Gesetz anwendbar.
„Dass das Gericht unsere Entscheidung, die Kostenfolge im Vertragswege mit der Stadt zu klären, zwar in der Sache für grundsätzlich ausreichend, jedoch nicht für den formal richtigen Weg hält, akzeptieren wir und werden unsere Hausaufgaben machen“, sagte Rohlfs. Die Landesregierung habe sich für die Vertragsvariante entschieden, weil zum einen noch keine konkrete Kostenschätzung für die Aufgabenübertragung möglich sei und andererseits über einen Vertrag im Gegensatz zu einer abstrakt-generellen gesetzlichen Regelung eine viel detailliertere Vereinbarung hätte getroffen werden können. „Die Notwendigkeit, diese Formalien nun per Gesetz nachzuholen, ändert natürlich nichts an unserer bestehenden Zusage gegenüber der Stadt Fehmarn, die durch die neue Brandschutzverantwortlichkeit im Tunnelbereich entstehenden Mehrkosten zu tragen“, so Rohlfs.
Das Landesverfassungsgericht in Schleswig entscheidet heute Mittag über eine kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Fehmarn zum geplanten Ostseetunnel nach Dänemark. In dem Verfahren wendet sich die Kommune gegen eine landesgesetzliche Erweiterung behördlicher Zuständigkeiten. Für Fehmarn (Kreis Ostholstein) bedeutet das, dass die freiwillige Feuerwehr in der Bauphase und später beim Betrieb des Tunnels auf deutscher Seite für Einsätze im Brandschutz und zur Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen zuständig sein wird.
Fehmarn rechnet mit jährlich rund drei Millionen Euro zusätzlichen Kosten und sieht sich im Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Das Gericht wird unter anderem entscheiden, ob das Land die Gesetzgebungskompetenz für die Zuständigkeitserweiterung hatte. Ferner ist darüber zu befinden, ob die angegriffene Regelung mit den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung zu vereinbaren ist.
Notiz-Blog der Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus