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Leipziger Richter verlangen Nachbesserungen am Beschluss zur A 20

Meyer zum A-20-Hinweis der Leipziger Richter: „Für den Fahrplan des Gesamtprojekts nur ein kleiner Rückschlag“    

BildDie Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, dass der im Dezember 2014 vorgelegte Planfeststellungsbeschluss für den schleswig-holsteinischen Elbabschnitt der A 20 in einem Teil nachgebessert werden muss, ist aus Sicht von Verkehrsminister Reinhard Meyer „die ärgerliche Folge einer offenbar falschen Abwägung“.

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Im Gespräch mit Andreas Otto von RSH sagte Meyer… (Audiolink klicken)

Die Richter des 9. Senats des Bundesgerichts hatten am Dienstag (12. April) in der mündlichen Verhandlung gerügt, dass das Land einen neuerdings von der EU vorgeschriebenen Bericht über mögliche Auswirkungen des Tunnelbaus auf die Wasserqualität der Elbe und anderer Gewässer nur den Klägern gegen das Projekt zugesandt, aber nicht öffentlich ausgelegt habe. Die Richter hatten zugleich deutlich gemacht, dass es sich bei dieser Abwägungsfrage um eine rechtlich sehr schwierige Materie handele, weil das zugrundeliegende Urteil des Europäischen Gerichtshofs erst im letzten Sommer – ein halbes Jahr nach dem Planfeststellungsbeschluss – ergangen sei und es dazu kaum weitere Rechtsprechungen gebe.

„Wir werden diesen Fehler beheben und zugleich ohne Denkverbote Schluss­folger­ungen für weitere Planungen von Infrastrukturprojekten im Land daraus ziehen“, sagte Meyer. Er machte zugleich aber auch deutlich, dass die absehbare Verzögerung durch die nötige Nachbesserung des Planfeststellungsbeschlusses für den Fahrplan des Gesamtprojekts zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Auswirkungen habe. „Auf niedersächsischer Seite findet die mündliche Verhandlung über die dortigen Klagen gegen den südlichen Elbtunnelabschnitt erst im Oktober statt“, so Meyer.

Eine endgültige Entscheidung über sämtliche sechs Klagen gegen die A 20 will das Bundesverwaltungsgericht  Ende April verkünden.

Der genaue Termin wird zum Ende der mündlichen Verhandlung am heutigen Mittwoch (13. April) bekannt gegeben.

 Hintergrundinformationen:

Der Planfeststellungsbeschluss für den schleswig-holsteinischen Teil der Elbquerung wurde am 30. Dezember 2014 erlassen. Am 1. Juli 2015 erging die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Weservertiefung, die den Bedarf eines separaten Fachbeitrags gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie forderte.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) hatte sich daraufhin entschlossen, noch in das laufende Klageverfahren den geforderten Fachbeitrag einzubringen, um das Verfahren zu beschleunigen. Der Fachbeitrag wurde am 30. September 2015 fertig gestellt und ist mit Klageerwiderung vom 8. Oktober 2015 über das Bundesverwaltungsgericht in das Klageverfahren eingeführt und den beteiligten Parteien zugänglich gemacht worden.

Der Vorsitzende Richter hatte am 12. April nach einer Zwischenberatung des 9. Senats erklärt, dass der Stellenwert des von der EU geforderten Fachbeitrages derart gewichtig sei, dass eine Beteiligung im laufenden Klageverfahren nicht nachgeholt werden könne (die so genannte „Grenze der Nachbesserbarkeit“ seit überschritten) und verfahrensrechtlich nur eine Heilung mittels Planfeststellungsergänzungsverfahren in Frage komme. Daher werde der Planfeststellungsbeschluss für zunächst rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Damit werden die inhaltlichen Punkte zum Thema Wasserrahmen­richt­linie auch nicht weiter erörtert.

 

Land sichert Kollmar hauptberufliche Feuerwehrleute für A-20-Tunnel zu

Land schafft Voraussetzungen für hauptamtliche Feuerwehrleute im geplanten A-20-Elbtunnel

Wegweiser und Hinweisschilder zur Autobahn A1 in Lübeck

Parallel zum Gerichtsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über mehrere Klagen gegen den geplanten Elbtunnel im Zuge der A 20 hat sich heute das Landeskabinett mit dem künftigen Brandschutz im Elbtunnel beschäftigt.

Wie Verkehrs-Staatssekretär Dr. Frank Nägele im Anschluss an die Sitzung sagte, sei entschieden worden, den Kreis Steinburg und die Gemeinde Kollmar bei ihrer künftigen Brandschutz-Aufgabe finanziell zu unterstützen. „Wir werden die Finanzierung hauptamtlicher Kräfte sicherstellen, die vor allem für den so genannten ersten Angriff im Falle eines Brandes im Tunnel ausrücken sollen“, sagte Nägele. Damit korrigiere das Land zugleich eine Entscheidung des Innenministers aus dem Jahr 2011, der allein den Bund in der Pflicht sah.

Frank_NaegeleIm Gespräch mit Sven Brosda von Radio Schleswig-Holstein sagte Nägele weiter (Audiopfeil klicken):

„Ich bin froh, dass wir mit der heutigen Kabinettsentscheidung für den Kreis Steinburg und die Freiwillige Feuerwehr Kollmar endlich Klarheit geschaffen haben“, sagte Nägele. Der Bürgermeister von Kollmar und der Landrat des Kreises Steinburg hatten immer wieder erklärt, dass die Freiwillige Feuerwehr in Kollmar mit der Aufgabe allein überfordert wäre.

Arbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein auf dem niedrigsten März-Stand seit 1993

Frühlingshoch: Die Arbeitslosigkeit zwischen Nord- und Ostsee sinkt weiter – trotz gestiegener Flüchtlingszahl.

Angesichts des erneuten Rückgangs der Arbeitslosigkeit auf den tiefsten März-Stand seit 23 Jahren zeigte sich Arbeitsminister Reinhard Meyer mit den heute vorgelegten Daten der Bundesagentur für Arbeit zufrieden:  „Im Vorjahres­ver­gleich sind 27.000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstanden und ein großer Teil dieses Zuwachses geht auf die Umwandlung von vormals geringfü­gigen Beschäftigungsverhältnissen im Zuge der Einführung des Mindestlohns zurück“, sagte er. Insgesamt sank die Zahl der Arbeitslosen im März im Vergleich zum Februar um 3.567 auf 101.208, und auch im Vergleich zum März 2015 sank die Zahl der Menschen ohne Job um 1.286. Die Arbeitslosenquote liegt gegenwärtig bei 6,7 Prozent.

Nach Einschätzung von Meyer ist auch die Perspektive für die nächsten Monate stabil: „Der Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein ist auf Kurs, die Arbeitskräftenachfrage und auch die aktuellen Ausbildungsmarktdaten sind positiv.“ Mit aktuell über 9800 unbesetzten Stellen auf rund 8.700 unversorgte Bewerber sowie knapp 20.000 gemeldeten offenen Jobs seien einerseits die Voraussetzungen für die Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung gut, andererseits aber auch die Teilhabe aller benachteiligten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt. Meyer appellierte in diesem Zusammenhang nochmals an die Betriebe im Land: „Die schleswig-holsteinische Wirtschaft darf trotzdem in ihrem Engagement zur Integration von Flüchtlingen und zur Bekämpfung des drohenden Fachkräftemangels nicht nachlassen.“

Besonders stark ausgeprägt waren die Beschäftigungszuwächse ist in den Sektoren Gesundheits- und Sozialwesen (+5.800), unternehmensnahe Dienstleistungen (+3.700), Handel (+3.500) sowie im Gastgewerbe (+2.500).  Im Gastgewerbe ist – parallel zum Wachstum des Tourismus in Schleswig-Holstein – seit Dezember 2011 die Zahl der Beschäftigten von 28.900 auf 35.100 Beschäftigte angestiegen. Zugleich stieg ebenfalls die Zahl der freien sozialversicherungspflichtigen Stellen gegenüber dem Vorjahr kräftig auf 19.685 gemeldete Stellen seit Jahresbeginn (+2.391 bzw. 13,8%)

Meyer erinnerte daran, dass das Land mit dem Landesprogramm Arbeit unter anderem den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt unterstütze und Personengruppen, die bisher nur geringfügig an der positiven Arbeitsmarktentwicklung partizipieren konnten, mit Projekten im Umfang von insgesamt 200 Millionen Euro unterstützt. Daneben startet die Landesregierung im Sommer gemeinsam mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern mit dem Projekt BÜFAA.SH (Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung in Schleswig-Holstein) eine Maßnahme mit dem Ziel, noch in diesem Jahr 1.200 Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit Arbeitsmarktzugang und Asylberechtigte in den schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt zu integrieren. BÜFAA-SH steht dabei als vom Land mitfinanziertes Projekt Seite an Seite mit weiteren Maßnahmen und Programmen der Jobcenter und Agenturen.

Unter den Kreisen im Norden hat weiterhin Stormarn die niedrigste Arbeitslosenquote, mit derzeit 3,8 Prozent. Schlusslicht ist Dithmarschen mit 8,0 Prozent. Die niedrigste Quote bei den kreisfreien Städten hat Flensburg mit 9,6 Prozent, die höchste Kiel mit 10,4 Prozent.

Ab Mai gehts los: 65,5 Millionen Euro für Straßen und Brücken im Raum Lübeck

Kräftiger Investitionsschub in das Verkehrsnetz im Raum Lübeck: Bund, Land und Kreise bringen 65,5 Millionen Euro auf die Straße

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Niederlassungsleiter Jens Sommerburg (links) erläutert Meyer das Bauprogramm für 2016

Von den für dieses Jahr geplanten 65,5 Millionen Euro Investitionsmitteln für den Straßen- und Brückenbau der Niederlassung Lübeck des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) werden ab Mai allein im unmittelbaren Bereic der Hansestadt rund 17,4 Millionen Euro verbaut. Das sagte LBV-Niederlas­sungs­leiter Jens Sommerburg heute anlässlich eines Besuchs von Verkehrsminister Reinhard Meyer in der Straßenmeisterei Lübeck.

Größte Brocken bei den parallel laufenden Fernstraßenprojekten sind der Lärmschutz- und die Sanierung an der A1 zwischen Bad Schwartau und Sereetz mit einem Gesamtkostenvolumen von 68 Millionen Euro über einen Zeitraum von vier Jahren sowie die Erneuerung der A 20 zwischen Kronsforder Landstraße und dem Kreuz Lübeck für 3,8 Millionen Euro. Mit dem Bau soll voraussichtlich im Juli begonnen werden – die Gesamtdauer des Projekts schätzt Sommerburg auf rund drei Monate.

Für den Tourismus in der Region sind nach den Worten von Wirtschaftsminister Meyer zudem die geplante Erneuerung der B 76 zwischen Niendorf Vogelpark und Travemünde  sowie die vorgesehene Sanierung der B 207 zwischen Einhaus und Pogeez von erheblicher Bedeutung. Damit werde dann auch die B 207 zwischen Lübeck und dem Harmsdorfer Kreuz komplett fertig saniert sein. Das Bauvolumen beider Projekte liegt bei knapp unter einer Million Euro.

Auch das Land investiert laut Meyer kräftig in die Region: Auf dem Sanierungsprogramm für 2016 steht vor allem die Erneuerung der Landesstraße 181 zwischen der Anschluss-Stelle Sereetz an der A1 und Dänischburg an der A 226. Die L181 stelle eine wichtige Eckverbindung dieser beiden Autobahnen dar, die für die Umleitungsverkehre während der Erneuerung der A1 zwischen Bad Schwartau und Sereetz fit gemacht werde.

Auch der Kreis Stormarn, dessen Projekte vom LBV-SH vorbereitet und durchgeführt sowie vom Land gefördert werden, werden laut Sommerburg in diesem Jahr erheblich profitieren. Vorgesehen ist unter anderem die Erneuerung der K 67 von Meddewade zur Bundesstraße 75 sowie des Radweges entlang der K7 zwischen Barnitz und Klein Wesenberg.

Minister Meyer: „Mit diesen und weiteren Bauvorhaben können wir die dringend nötigte Sanierung unseres Straßennetzes weiter vorantreiben und damit Pendlern, dem Logistikgewerbe und anderen Wirtschaftszweigen – insbesondere dem Tourismus – für die Zukunft ein solides Netz zur Verfügung stellen.“

Meyer und LBV-Niederlassungsleiter Sommerburg erinnerten daran, dass sämtliche Bauvorhaben eng mit allen Beteiligten abgestimmt werden, um die verkehrlichen Beeinträchtigungen der Anlieger und für die Verkehrsteilnehmer während der Bauzeit so gering wie möglich zu halten. Beide baten die Anwohner und Verkehrsteilnehmer sowie das Speditionsgewerbe  um Verständnis und Geduld: „Wir brauchen eine intakte Infrastruktur und werden sie herstellen, aber dafür sind zeitweise Beeinträchtigungen leider unvermeidlich“, sagte Meyer.

Fehmarnsundquerung: Tunnel als Ersatz des „Kleiderbügels“ nach wie vor im Rennen

Staatssekretär Nägele stellt klar: Bei Ersatz der Sundquerung ist Tunnel-Lösung nicht vom Tisch

Fehmarn

Schleswig-Holsteins Verkehrs-Staatssekretär Frank Nägele hat heute Medienberichten widersprochen, wonach aus seiner Sicht ein Tunnel als künftige Querung des Fehmarnsund vom Tisch sei. Die Lübecker Nachrichten hatten Nägele in einem Bericht über das jüngste Dialogforum zur Fehmarnbeltquerung mit den Worten zitiert, dass der Bau eines Tunnels „ökologisch keinen Sinn“ mache und deshalb „vom Tisch“ sei. Dem widersprach Nägele. Richtig sei, dass im aktuellen Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (zum Bundesverkehrswegeplan hier klicken) für den Sund lediglich eine neue Brücke als Ersatz für das bestehende Bauwerk – den so genannten „Kleiderbügel“ – aufgeführt sei.

Dabei handele es sich mutmaßlich aber nur um eine unbeabsichtigt verkürzte redaktionelle Darstellung. Der SPD-Verkehrspolitiker machte deutlich, dass – wie bei der letzten Kommunalkonferenz auf Fehmarn vorgestellt  – von der DB AG sämtliche Varianten weiter untersucht und bewertet werden. Dazu zähle ganz klar auch eine Tunnellösung. „Sollte der Bund das inzwischen anders sehen, hätten wir erheblichen Gesprächsbedarf“, so Nägele.

Naegele_Inter2Der Staatssekretär sagte weiter
(Audiopfeil klicken):

 

Billiges Geld und boomende Konjunktur bescheren Investitionsbank Umsatz-Sprung

Bauboom im Norden – Investitionsbank steigert Geschäft

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Angesichts der guten Konjunktur und extrem niedriger Zinsen hat die Investitionsbank Schleswig-Holstein IB.SH im vergangenen Jahr eine starke Nachfrage nach ihren Förderprodukten verzeichnet. Das Neugeschäft an Förderzusagen sei um neun Prozent auf 2,3 Milliarden Euro gestiegen, sagte der Vorstandsvorsitzende Erk Westermann-Lammers heute in Kiel. Der Bauboom habe die Wirtschaft in fast allen Bereichen beflügelt, für eine gute Beschäftigungslage gesorgt und zugleich für einen hohen Finanzierungsbedarf. Auch für 2016 dürfte der Bauboom anhalten.

Die Immobilienförderung – darunter Sozialwohnungen und private Eigenheime – wuchs 2015 um zwölf Prozent auf 582 Millionen Euro. Die Bilanzsumme der Investitionsbank erhöhte sich leicht von 18,2 auf 18,5 Milliarden Euro. Das Ergebnis vor Risiko und Bewertung nahm sogar kräftig von 56,7 auf 64,7 Millionen Euro zu und fließt bis auf den Jahresüberschuss vollständig in die Rücklagen zur Eigenkapitalstärkung. Allein den Jahresüberschuss von 3 Millionen Euro überweist die Förderbank ans Land als ihren Eigentümer.

«Wir wollen zu einer nachhaltigen Entwicklung Schleswig-Holsteins beitragen», betonte Westermann-Lammers. Die Aussichten der Unternehmen seien großartig. Die extreme Niedrigzinsphase sei ein mehrschneidiges Schwert, sie wirke negativ für Sparer und für den Aufbau der Altersvorsorge, beflügele aber die Wirtschaft wie ein Konjunkturprogramm.

Zu den Förderschwerpunkten der IB.SH gehörte der Mietwohnungsbau mit 177 Millionen Euro. Im Zuge des Programms «Bezahlbares Wohnen» wurde der Neubau von 731 Sozialwohnungen gefördert sowie die Sanierung oder Modernisierung von 100 Wohneinheiten. Die Mittel flossen vor allem in die kreisfreien Städte und ins Hamburger Umland. Dort gebe es großen Bedarf an günstigem Wohnraum und Flüchtlingsunterkünften. Das Sonderprogramm «Erleichtertes Bauen» des Landes ist seit Januar am Start. Mit ihm sollen Gebäude mit abgesenktem Standard – ohne Fahrstuhl, Keller oder Balkone – günstig und schnell errichtet werden. Der erste Spatenstich für ein solches Standard-Typenhaus sei in dieser Woche in Bad Segeberg erfolgt.

Für Eigenheimer vergab die IB.SH im vergangenen Jahr sogar 405 Millionen Euro. Die Zahl der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser stieg um 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. «Hier merken wir die Niedrigzinsphase gewaltig», sagte Westermann-Lammers.

Als dritten großen Förderbereich nannte er die Kommunen. Durch sehr günstige Zinsen mit langfristiger Bindung würden die Kommunalfinanzen stabilisiert. 24 Kommunen erhielten 2015 insgesamt 41 Millionen Euro. Das erneute exzellente Rating «AAA» durch eine Ratingagentur ermögliche der IB.SH sehr gute Konditionen sagte der Vorstandsvorsitzende.

Mit ihrer Wirtschaftsförderung unterstützte die Förderbank im vergangenen Jahr die Schaffung von mehr als 2000 Arbeitsplätzen – ein Plus von 44 Prozent. Die IB.SH stellte dem Mittelstand 724 Millionen Euro zur Verfügung.

Ein wachsendes Problem im Norden ist die Suche von Nachfolgern in Unternehmen. Die IB.SH hat deshalb gemeinsam mit der Bürgschaftsbank (BB-SH) im März das Förderprodukt «Gründung und Nachfolge» gestartet – mit zinsgünstigen Darlehen von 25 000 bis 500 000 Euro und 80prozentiger Ausfallbürgschaft. «Das neue Produkt hilft Unternehmensnachfolgen zu ermöglichen», sagte Westermann-Lammers.

In Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium hat die Förderbank ihr Mikrokreditangebot für Flüchtlinge geöffnet, um diesen zu helfen, sich beruflich selbstständig zu machen.

Die Bankenbranche sieht Westermann-Lammers durch die Niedrigzinsphase und die damit geringeren Ertragsmargen sowie die massiv gestiegenen Aufsichtsregelungen unter Druck. Banken mit Spareinlagen hätten sogar mit Negativzinsen zu kämpfen, Das treffe auf die Förderbank nicht zu, allenfalls auf ihre Eigenkapitalreserven. Die Eigenkapitalquote der IB.SH betrage gute 18,2 Prozent.

Land sichert Verbraucherzentrale bis 2020 pro Jahr fast 900.000 Euro zu

Mehr Spielraum und Planungssicherheit für Verbraucher­zentrale Schleswig-Holstein mit ihren 5 Beratungsstellen

VZSH
Staatssekretär Nägele (rechts) mit VZSH-Vorstandsmitglied Birgit Wille und Geschäftsführer Stefan Bock

Für die kommenden vier Jahre erhält die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. (VZSH) mit ihren Beratungsstellen in Flensburg, Heide, Kiel, Lübeck und Norderstedt einen um 25 Prozent auf 870.000 Euro erhöhten jährlichen Landes­zuschuss sowie 25.000 Euro pro Jahr für förderfähige Projekte. „Wir reagieren damit auf Erkenntnisse gemeinsam eingesetzter Gutachter und stellen uns zugleich der Heraus­forderung, Verbraucher­information und Verbraucher­schutz trotz angespannter Haushaltslage finanziell abzu­sichern und das Angebot für die Kundinnen und Kunden der VZSH zu opti­mieren“, sagte Staatssekretär Dr. Frank Nägele heute bei der Übergabe eines entsprechenden Förderbe­scheides für 2016 an Geschäftsführer Stefan Bock.

Vorausgegangen war im letzten Jahr eine von externen Beratern begleitete Analyse von Aufgaben und Organisation der VZSH. Dabei wurden unter anderem die Kernauf­gaben und die Kernorganisation klar definiert. Zur künftigen Kern­organisation zählen in der Geschäftsstelle in Kiel  insge­samt neun Personalstellen für Geschäftsführung, Verwaltung, Öffentlichkeits­arbeit und digi­tale Kommunikation sowie eine anteilig finan­zierte Personalstelle für Verbraucher­bil­dung und Personalstellen für die Kernthemen Verbraucherrechte, Finanzdienstleistungen und Lebensmittel sowie Ernährung. Zu den Kernaufgaben zählen Information, Beratung, Interessenvertretung und Bildung.

Wie Nägele sagte, dürfe Verbraucherpolitik nicht losgelöst von wirtschaftlichen Zielsetzungen wie Wirtschaftswachstum oder der Schaffung von Arbeitsplätzen gesehen werden. „Verbraucherpolitik als Teil einer modernen Wirtschaftspolitik bedeutet vor allem, wettbewerbliche Vielfalt zuzulassen und gleichzeitig nachhaltiges und eigenverantwortliches Konsum- und Verbraucherverhalten zu fördern“, so der Staatssekretär. Aktuelle Fälle wie Lebensmittelskandale, Finanzmarktkrisen, die  Energiewende, steigende Kosten im Gesundheitswesen oder die rasante Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien würden die Menschen vor immer komplexere Entscheidungen stellen. Nägele: „Deshalb haben wir die Verbraucherzen­tra­le ein weiteres Mal gestärkt und ihr vor allem für die kommenden vier Jahre Planungssicherheit gegeben.“

Verbraucherzentrale SH: Planungssicherheit für die kommenden vier Jahre

Land erhöht Zuschuss für Verbraucherzentale um 25 Prozent – vorerst bis 2020. Heute, 11.30 Uhr, Bescheidübergabe.

Briefkasten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Flensburg
Nochmals Rückenwind für die Verbraucherzentale Schleswig-Holstein: Wirtschaftsstaatssekretär Frank Nägele wird heute um 11.30 Uhr einen Förderbescheid über 870.000 Euro an VZ-Geschäftsführer Stefan Bock überreichen. Im Rahmen eines kurzen Pressegesprächs werden beide zugleich die Eckpunkte einer Vereinbarung mit dem Land skizzieren, die der Zentale bis zunächst 2020 Planungssicherheit geben soll.

Der Pressetermin findet um 11.30 Uhr im Büro des Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium statt.

Land legt Straßenbau-Förderprogramm für Kommunen vor: 35 Millionen Euro für 2016

Land unterstützt Kommunen 2016 mit 35 Millionen Euro bei Ausbau und Erhalt von Straßen und Radwegen

ohne ÜberschriftMit insgesamt 34,8 Millionen Euro unterstützt das Land in diesem Jahr den Ausbau und den Erhalt des Straßen- und Radwegenetz der Kreise, Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein: „Wir setzen die Bundes- und Landesmittel einerseits für die weitere Förderung laufender Bauprojekte ein, unterstützen die Kommunen aber auch bei Erhaltungsvorhaben“, sagte Verkehrs-Staatssekretär Dr. Frank Nägele heute in Kiel. Er erinnerte zugleich daran, dass die so genannten Entflechtungsmittel, aus denen die Förderung maßgeblich gespeist wird, im Jahr 2019 auslaufen und bislang kein Anschluss-Programm in Sicht sei. „Wir setzen uns derzeit mit unseren Länderkolleginnen und -kollegen bei den Verhand­lungen zur Neureglung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen massiv dafür ein, dass die Bundeszuweisungen auch nach 2019 fortgeführt werden und somit eine Förderung kommunaler Straßenbaumaßnahmen möglich bleibt“, so Nägele.

IMG_0101Nägele sagte weiter zu dem Programm
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Rund 14,4 Millionen Euro stellt das Land in diesem Jahr für die Sanierung maroder Fahr­bahndecken und Brücken auf verkehrswichtigen kommunalen Straßen bereit. „Wir wollen den Kommunen helfen, insbesondere die Straßen in Schuss zu halten, die auf­grund ihrer regionalen Bedeutung eine hohe Verkehrsbelastung aufweisen. Dies kommt zugleich dem ÖPNV zugute, da auf diesen Straßen auch im erheblichen Um­fang der Buslinienverkehr unterwegs ist“, so Nägele. In diesem Jahr werde das Land nochmals 50 Prozent der Kosten von Fahrbahndecken-Erneuerungen übernehmen.

Weitere Förderschwerpunkte: Die Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen, für die rund 3,2 Millionen Euro bereitgestellt werden, sowie 4,4 Millionen Euro die Schließung bestehender Radweglücken.

Angesichts der hohen Anforderungen für den Erhalt und die Verbesserung ihrer Infrastruktur stellt das Land den Kreisen und kreisfreien Städte – wie schon im vergangenen Jahr – auch in 2016 zusätzliche Mittel nach dem Finanzaus­gleichs­gesetz (FAG) in Höhe von 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. „Das Geld kann unter anderem für den weiteren Breitband-Ausbau, bei Bedarf aber auch für die Straßenerhaltung eingesetzt werden“, sagte Nägele.

Schleswig-Holstein setzt im Bundesrat Änderungen zugunsten der Sylt-Verkehre durch

Wichtiger Etappensieg zur Neuordnung der Sylt-Verkehre zwischen Niebüll und Westerland

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Der Bundesrat hat heute zwei konkrete Vorschläge des Landes zur Neuregulierung der Eisenbahnverkehre verabschiedet. „Nun ist die Bundesregierung aufgefordert, diese Vorschläge im Eisenbahnregu­lier­ungs­gesetz umzusetzen“, sagte Verkehrs-Staatssekretär Dr. Frank Nägele.

 Wie Nägele erläuterte, werden nach den bisherigen Regelungen Trassen an Verkehrsunternehmen unabhängig von der tatsächlichen Fahrbarkeit vergeben. Zudem unterliegen alle erforderlichen Serviceeinrichtungen wie Bahnsteige, Rangiergleise oder Signale bislang nicht der Regulierung. „Dies führt im Falle der Sylt Verkehre dazu, dass zwar zwei konkurrierende Unternehmen Trassen zugesprochen bekommen haben. Wenn aber tatsächlich gefahren wird, kann es in den Bahnhöfen teilweise zu chaotischen Verhältnissen kommen, weil keine ausreichenden Servicekapazitäten zur Verfügung stehen“, so Nägele. Wenn die Verkehrsunter­nehmen dann auch noch zusätzliche Verkehre anmelden, sei das zwar formal nicht zu beanstanden, vergrößere allerdings die praktischen Probleme. Ein Beispiel dafür sei der „Sylt-Shuttle-Plus“, der mit einer längeren Fahrtstrecke zwar Vorrang bei der Trassenvergabe habe, wegen des nötigen Hin- und Herrangierens aber die Serviceeinrichtungen zusätzlich belaste.

Naegele_LokNägele sagte zu der heutigen Bundesrats-Entscheidung

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Der Staatssekretär erinnerte weiter daran, dass das Land bereits im Trassenvergabeverfahren auf die Probleme im Regulierungssystem hingewiesen habe. „Bisher war allerdings leider keines der Verkehrsunternehmen bereit, auf die ihnen formal zustehenden Rechte zu verzichten. Darum müssen im Fall von überlasteten Strecken künftig auch Rangierfahrten und Fahrten zu Service-Einrichtungen bei der Zuweisung von Schienenweg-Kapazitäten gesetzlich berücksichtigt werden“, so der Staatssekretär. Zum anderen solle mit dem Vorstoß sichergestellt werden, dass bei Konfliktfällen auf den Trassen die so genannte Daseinsvorsorge – also im Fall Sylt die Versorgung der gesamten Insel – im Vordergrund stehe und dem Schienenpersonennahverkehr im Zweifel Vorrang eingeräumt werden müsse.

Nägele: „Wenn die Vorschläge des Bundesrates im Eisenbahnregulierungsgesetz berücksichtigt werden, kann sich auch bei den Sylt-Verkehren ein vernünftiger und fahrbarer Verkehr entwickeln.“

Darüber hinaus beabsichtigt das Land eine Änderung der Eisenbahnbenutzungsver­ord­nung für Verkehre, die überwiegend der Daseinsvorsorge dienen. Im Fall der Insel Sylt, die einzig und allein auf den Hindenburgdamm angewiesen ist und auf der die Schienenverkehre in einem so genannten Sackbahnhof enden, sollen danach dem Land in Zukunft schon bei der Trassenvergabe mehr Rechte eingeräumt werden.

Nägele: „Wir begrüßen den Wettbewerb auf der Schiene. Vernünftiger Wettbewerb benötigt aber klare Rahmensetzungen. Ich freue mich, dass wir im Bundesrat für unsere Initiative die erforderliche Mehrheit mit den anderen Bundesländern gefunden haben. Nun ist es Aufgabe des Bundes diese Vorschläge im Eisenbahnregulierungsgesetz umzusetzen.“

Und hier die beiden Bundesrats-Anträge im Wortlaut: Antrag 1 und Antrag 2