Meyer zum A-20-Hinweis der Leipziger Richter: „Für den Fahrplan des Gesamtprojekts nur ein kleiner Rückschlag“
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, dass der im Dezember 2014 vorgelegte Planfeststellungsbeschluss für den schleswig-holsteinischen Elbabschnitt der A 20 in einem Teil nachgebessert werden muss, ist aus Sicht von Verkehrsminister Reinhard Meyer „die ärgerliche Folge einer offenbar falschen Abwägung“.

Im Gespräch mit Andreas Otto von RSH sagte Meyer… (Audiolink klicken)
Die Richter des 9. Senats des Bundesgerichts hatten am Dienstag (12. April) in der mündlichen Verhandlung gerügt, dass das Land einen neuerdings von der EU vorgeschriebenen Bericht über mögliche Auswirkungen des Tunnelbaus auf die Wasserqualität der Elbe und anderer Gewässer nur den Klägern gegen das Projekt zugesandt, aber nicht öffentlich ausgelegt habe. Die Richter hatten zugleich deutlich gemacht, dass es sich bei dieser Abwägungsfrage um eine rechtlich sehr schwierige Materie handele, weil das zugrundeliegende Urteil des Europäischen Gerichtshofs erst im letzten Sommer – ein halbes Jahr nach dem Planfeststellungsbeschluss – ergangen sei und es dazu kaum weitere Rechtsprechungen gebe.
„Wir werden diesen Fehler beheben und zugleich ohne Denkverbote Schlussfolgerungen für weitere Planungen von Infrastrukturprojekten im Land daraus ziehen“, sagte Meyer. Er machte zugleich aber auch deutlich, dass die absehbare Verzögerung durch die nötige Nachbesserung des Planfeststellungsbeschlusses für den Fahrplan des Gesamtprojekts zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Auswirkungen habe. „Auf niedersächsischer Seite findet die mündliche Verhandlung über die dortigen Klagen gegen den südlichen Elbtunnelabschnitt erst im Oktober statt“, so Meyer.
Eine endgültige Entscheidung über sämtliche sechs Klagen gegen die A 20 will das Bundesverwaltungsgericht Ende April verkünden.
Der genaue Termin wird zum Ende der mündlichen Verhandlung am heutigen Mittwoch (13. April) bekannt gegeben.
Hintergrundinformationen:
Der Planfeststellungsbeschluss für den schleswig-holsteinischen Teil der Elbquerung wurde am 30. Dezember 2014 erlassen. Am 1. Juli 2015 erging die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Weservertiefung, die den Bedarf eines separaten Fachbeitrags gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie forderte.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) hatte sich daraufhin entschlossen, noch in das laufende Klageverfahren den geforderten Fachbeitrag einzubringen, um das Verfahren zu beschleunigen. Der Fachbeitrag wurde am 30. September 2015 fertig gestellt und ist mit Klageerwiderung vom 8. Oktober 2015 über das Bundesverwaltungsgericht in das Klageverfahren eingeführt und den beteiligten Parteien zugänglich gemacht worden.
Der Vorsitzende Richter hatte am 12. April nach einer Zwischenberatung des 9. Senats erklärt, dass der Stellenwert des von der EU geforderten Fachbeitrages derart gewichtig sei, dass eine Beteiligung im laufenden Klageverfahren nicht nachgeholt werden könne (die so genannte „Grenze der Nachbesserbarkeit“ seit überschritten) und verfahrensrechtlich nur eine Heilung mittels Planfeststellungsergänzungsverfahren in Frage komme. Daher werde der Planfeststellungsbeschluss für zunächst rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Damit werden die inhaltlichen Punkte zum Thema Wasserrahmenrichtlinie auch nicht weiter erörtert.

Im Gespräch mit Sven Brosda von Radio Schleswig-Holstein sagte Nägele weiter (Audiopfeil klicken):


Der Staatssekretär sagte weiter



Mit insgesamt 34,8 Millionen Euro unterstützt das Land in diesem Jahr den Ausbau und den Erhalt des Straßen- und Radwegenetz der Kreise, Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein: „Wir setzen die Bundes- und Landesmittel einerseits für die weitere Förderung laufender Bauprojekte ein, unterstützen die Kommunen aber auch bei Erhaltungsvorhaben“, sagte Verkehrs-Staatssekretär Dr. Frank Nägele heute in Kiel. Er erinnerte zugleich daran, dass die so genannten Entflechtungsmittel, aus denen die Förderung maßgeblich gespeist wird, im Jahr 2019 auslaufen und bislang kein Anschluss-Programm in Sicht sei. „Wir setzen uns derzeit mit unseren Länderkolleginnen und -kollegen bei den Verhandlungen zur Neureglung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen massiv dafür ein, dass die Bundeszuweisungen auch nach 2019 fortgeführt werden und somit eine Förderung kommunaler Straßenbaumaßnahmen möglich bleibt“, so Nägele.
Nägele sagte weiter zu dem Programm

Nägele sagte zu der heutigen Bundesrats-Entscheidung