Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und Verkehrsminister Bernd Buchholz rechnet mit weitreichenden wirtschaftlichen Effekten durch den geplanten Ostseetunnel im Fehmarnbelt. «Das ist eines der zentralen europäischen Projekte, die für Skandinavien so entscheidend von Bedeutung sind und auch für unser Land ein unglaubliche Chance bieten, wirtschaftlich noch einmal zusätzliche Prosperität und Wachstum zu erzeugen», sagte Buchholz der Deutschen Presse-Agentur. Durch die fest Querung wüchsen die Metropolregionen Kopenhaben/Malmö und Hamburg schneller zusammen. «Dadurch entstehen auch für Ostholstein, Stormarn und Lübeck ganz andere wirtschaftliche Perspektiven.»
Ab Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klagen von Umweltschützern, Reedereien, der Stadt Fehmarn und einer Privatperson gegen das Milliardenprojekt. Der Naturschutzbund kritisiert unter anderem, dass der Bau im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt neben Schweinswalen und Seehunden auch Riffe gefährdet.
Im Gespräch mit Journalisten am Rande des jüngsten Wirtschaftsausschusses im Kieler Landtag sagte Buchholz zu dem anstehenden Verfahren – Audio starten
Zwei der Riffe lägen außererhalb des Trassenverlaufs, eine dritte Fläche berühre dies, sagte Buchholz. Selbst wenn es komplett betroffen wäre, sei ein Ausgleich des Eingriffs in die Meeresumwelt zulässig. Wenn das Gericht deshalb Ergänzungsbedarf in den Planungen feststelle, dann verzögere sich die Genehmigung etwas. «Aber das das ist kein K.O-Kriterium.» Er habe keine Vorstellung, wodurch der Ostseetunnel komplett gestoppt werden könnte. «Ich glaube, dass dieses Projekt kommt.» Dies liege auch an der Bekräftigung auf deutscher Seite, zusätzliches Geld für den Lärmschutz der Hinterlandanbindung auszugeben.
Deutschland und Dänemark haben sich 2008 per Staatsvertrag über den Bau einer festen Fehmarnbeltquerung. Planung, Bau und Betrieb des 18 Kilometer langen Ostseetunnels zwischen den Inseln Fehmarn und Lolland in Höhe von 7,1 Milliarden Euro trägt Dänemark. Deutschland trägt nur die Kosten für den Ausbau der Bahnstrecke und einen Ersatz für die Fehmarnsundbrücke zwischen der Ostseeinsel und dem deutschen Festland. Die Bahn beziffert die Kosten auf 2,4 Milliarden Euro, plus Risikopuffer von 1,1 Milliarden Euro.
Fast genau 12 Jahre nach Unterzeichnung des Staatsvertrags zwischen Dänemark und Deutschland stehen die 1300 Seiten umfassenden Planungen für den Fehmarnbelttunnel zwischen Puttgarden und Rodby vor ihrer größten Bewährungsprobe: Ab Dienstag beginnt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren um insgesamt 7 Klagen gegen das 10-Milliarden-Projekt.
Eine kleine Hürde nahm das Vorhaben bereits in dieser Woche vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig. Nach Schleswig , vor Leipzig: Für Verkehrsminister Bernd Buchholz – hier mit seinem dänischen Kollegen Benny Engelbrecht – die Meldung der Woche. Video starten….
Angesichts der weiteren Hängepartie um künftige Strafen für Raser zeigte sich Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz im Anschluss an die heutige Bundesrats-Sitzung zur Straßenverkehrsordnung enttäuscht: «Weil eine politische Partei ihre Maximalforderung durchsetzen wollte, haben nun alle zusammen gar nichts – das ist richtig bitter», sagte Buchholz mit Blick auf die Grünen, die zunächst erfolglos versucht hatten, das Thema von der heutigen Tagesordnung zu nehmen. Damit gehen die Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Ländern erst einmal in eine neue Runde. «Damit kommen leider auch schärfere Strafen für Autofahrer, die beispielsweise Radfahrer oder Fußgänger gefährden, vorerst nicht zum Zuge», sagte Buchholz.
Mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung hatte der Bundesrat im Februar auch die Strafen fürs zu schnelle Fahren im Bußgeldkatalog deutlich verschärft – schon ab 21 Kilometern pro Stunde zu schnell innerorts und 26 km/h außerorts sollte ein einmonatiges Fahrverbot drohen. Das trat im April zwar auch in Kraft. Doch dann stellte sich heraus, dass die Verordnung einen Formfehler hat, für den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) inzwischen die Verantwortung übernommen hat. Die Neuerungen im Bußgeldkatalog sind damit erst mal außer Vollzug gesetzt. Schon eingezogene Führerscheine wurden den betroffenen Autofahrern zurückgegeben.
Bis kurz vor der Sitzung des Bundesrats in Berlin war offen, ob es nicht doch noch zu einem Kompromiss kommt. Für die beiden Anträge in der Sitzung gab es aber unter den Ländern jeweils keine Mehrheit. Vor allem die Grünen sind dafür, erst mal nur den Formfehler zu beseitigen, ohne die Strafen für Raser abzumildern – letzteres hatte unter anderem Verkehrsminister Scheuer vehement gefordert, weil er die Fahrverbots-Regelung für überzogen hält. Auch Länder wie Nordrhein-Westfalen und Bayern sehen das so.
Im Gespräch mit Journalisten sagte Buchholz am Rande des Bundesrats-Plenums – Audio starten
Buchholz erinnerte noch einmal an den aus seiner Sicht absolut tragfähigen Kompromiss im Kern-Streitpunkt, der unter anderem von Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen-Anhalt mitgetragen wird und im Verkehrsausschuss des Bundesrats auch – anders als im heutigen Plenum – eine Mehrheit fand: „Ich halte es nach wie vor für sinnvoll zu sagen: wer mit 21 innerorts in einer Temp-30-Zone vor Schulen oder Kitas mit mehr als 21 km/h geblitzt wird, der erhält sofort ein Fahrverbot – ebenso wie alle, die Außerorts an einer Baustelle mit mehr als 26 km/h erwischt wird. Die Forderung der Grünen nach einem sofortigen einmonatigen Fahrverbot bei mehr als 21 km/h innerorts und 26 km/h Außerorts bei einem Erstverstoß haben die meisten Verkehrsjuristen zudem als unverhältnismäßig eingestuft. So gesehen ist es äußerst bedauerlich, dass nun erst einmal gar nichts geschehen wird.“
Möglich war das heutige Bremsmanöver der Grünen, weil sie in 11 von 16 Ländern mitregieren und ein Land sich enthalten muss, wenn die Koalition sich nicht einig ist. Von den Grünen hängen 45 der 69 Stimmen im Bundesrat ab, für eine Mehrheit in der Länderkammer sind 35 Stimmen notwendig.
Bei der Kieler Werft German Naval Yards zeichnet sich aus Gewerkschaftssicht wegen wirtschaftlicher Probleme ein erheblicher Personalabbau ab. Noch lägen keine festen Zahlen vor, aber der vom Unternehmen angestrebte Abbau dürfte in dreistelliger Höhe liegen, sagte Stephanie Schmoliner, Geschäftsführerin der IG-Metall Neumünster-Kiel am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Eine Unternehmenssprecher nannte auf Nachfrage keine konkreten Zahlen. Die Gespräche mit Betriebsrat und Gewerkschaften seien gerade erst aufgenommen worden. Die «Kieler Nachrichten» hatten zuvor berichtet, es stünden 200 der rund 500 Arbeitsplätze auf der Kippe.
«Die Corona-Krise hat Auswirkungen auf alle Werften in Deutschland – auch auf uns in Kiel», sagte der Unternehmenssprecher. «Es wurden Aufträge storniert; Umsatzeinbußen sind die Folge.» Das Unternehmen müsse sich zukunftssicher aufstellen, um das Überleben der Werft langfristig zu sichern. Hierzu seien unterschiedliche Maßnahmen notwendig. «Diese umfassen etwa Kurzarbeit, Altersteilzeitmodelle und einen zeitweiligen Verleih von Arbeitnehmern an andere Unternehmen, aber auch einen Personalabbau.» Ziel sei es, möglichst sozialverträgliche Lösungen zu finden.
Schmoliner kündigte an, die IG Metall werde um den Erhalt möglichst vieler Jobs kämpfen. Sie verwies auf einen bestehenden Beschäftigungssicherungsvertrag. Ein Vertreter des Betriebsrats von German Naval Yards habe mit Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) über die schwierige Situation gesprochen.
Buchholz sagte zur derzeitigen Lage der Werften in Schleswig-Holstein :
Für Bernd Buchholz war die gute Nachricht mehr als überfällig: „Endlich endlich geht’s hier mal los“, freute sich Schleswig-Holsteins Verkehrsminister über den heutigen Start der Bauarbeiten für die neue Schlei-Überquerung. Sie soll in drei bis vier Jahren die fast 100 Jahre alte Klappbrücke in Boren bei Lindaunis endgültig aufs Altenteil schicken. In Anwesenheit von Projektverantwortlichen der Deutschen Bahn, des Direktors des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV.SH), Torsten Conradt, sowie des örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten Johannes Callsen holte Bagger „Berta“ am Vormittag feierlich die ersten Kubikmeter Sand und Schlick aus dem Flussbett – Vorbereitungsarbeiten für den Bau neuer Uferwände und Pfeiler für die neue Brücke. Ende Oktober sollen diese Vorarbeiten abgeschlossen sein.
Wie Buchholz sagte, werde mit dem Neubau nicht nur ein großes Stück mehr Zuverlässigkeit und Sicherheit gewonnen, sondern es werden außerdem auch höhere Geschwindigkeiten möglich. Züge können dann mit 80 statt bisher 50 km/h verkehren. Für den Straßenverkehr ist eine Geschwindigkeitserhöhung von derzeit 30 auf 50 km/h vorgesehen. Die neue Klappbrücke werde tagsüber einmal in der Stunde für den Schiffsverkehr geöffnet. Zu diesen Zeiten sei sie für Fußgänger, Radfahrer sowie für den Eisenbahn- und Straßenverkehr gesperrt.
Buchholz sagte dazu weiter – Audio starten
Nach Auskunft der DB AG werden im Herbst zunächst die Uferwände an der Nord- und Südseite erstellt und der Bau der Brückenpfeiler Anfang nächsten Jahres in Angriff genommen. Die Gesamtinbetriebnahme des neuen Schienen- und Straßenbauwerks samt Radweg ist für Ende 2023 geplant. Solange wird die dann fast genau 100 Jahre alte Klappbrücke noch stehen bleiben. LBV.SH-Chef Conradt zeigte sich ebenfalls begeistert: „Die gut 53 Millionen Euro, die Schleswig-Holstein für den Neubau hier einsetzt, sind sehr gut investiert und obendrein ein starkes Signal zur Förderung des Radverkehrs im Land.“
Nach Fertigstellung wird die vorhandene Klappbrücke, deren älteste Teile aus dem Jahr 1892 stammen, durch eine komplett neue Klappbrücke ersetzt. Das neue Bauwerk verfügt dann über eine zweispurige Straßenfahrbahn mit kombinierter Schiene und separatem Geh- und Radweg. Wie bislang erfolgt die Regelung des Straßenverkehrs bei Zugfahrten dann per Ampelschaltung
Schleswig-Holsteins Verkehrs-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs hat die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts begrüßt, wonach das Land zu Recht die Zuständigkeit der Stadt Fehmarn auf den Brandschutz im geplanten Fehmarnbelttunnel erweitert hat. Auch die Auflage, dass das Land anstelle von Zusagen eine klare gesetzliche Regelung für einen Ausgleich der Kosten treffen müsse, sei bis zum kommenden Jahr zu leisten und stehe dem Projekt damit nicht im Wege. „Damit haben wir eine wichtige Voraussetzung für den Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht erfüllt, der kommende Woche in Leipzig beginnen wird“, sagte Rohlfs heute (14. September) bei der Urteilsverkündung in Schleswig.
Die Stadt Fehmarn hatte eine kommunale Verfassungsbeschwerde gegen eine im März 2019 in Kraft getretene gesetzliche Regelung über die Erweiterung der behördlichen Bezirke eingelegt. Diese hat zur Folge, dass die Freiwillige Feuerwehr der Stadt in der Bauphase und später beim Betrieb des Tunnels auf deutscher Seite für Einsätze im Brandschutz und zur Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen zuständig sein wird. Fehmarn rechnet mit jährlich rund drei Millionen Euro zusätzlichen Kosten und sah sich in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.
Rohlfs sagte im Gespräch mit Journalisten weiter (Audio starten)
Nach der Entscheidung des Gerichts ist die gesetzliche Erweiterung allerdings formell verfassungskonform. Den finanziellen Mehrbelastungsausgleich müsse das Land bis zum 30. September 2021 schaffen. Bis dahin sei das geltende Gesetz anwendbar.
„Dass das Gericht unsere Entscheidung, die Kostenfolge im Vertragswege mit der Stadt zu klären, zwar in der Sache für grundsätzlich ausreichend, jedoch nicht für den formal richtigen Weg hält, akzeptieren wir und werden unsere Hausaufgaben machen“, sagte Rohlfs. Die Landesregierung habe sich für die Vertragsvariante entschieden, weil zum einen noch keine konkrete Kostenschätzung für die Aufgabenübertragung möglich sei und andererseits über einen Vertrag im Gegensatz zu einer abstrakt-generellen gesetzlichen Regelung eine viel detailliertere Vereinbarung hätte getroffen werden können. „Die Notwendigkeit, diese Formalien nun per Gesetz nachzuholen, ändert natürlich nichts an unserer bestehenden Zusage gegenüber der Stadt Fehmarn, die durch die neue Brandschutzverantwortlichkeit im Tunnelbereich entstehenden Mehrkosten zu tragen“, so Rohlfs.
Das Landesverfassungsgericht in Schleswig entscheidet heute Mittag über eine kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Fehmarn zum geplanten Ostseetunnel nach Dänemark. In dem Verfahren wendet sich die Kommune gegen eine landesgesetzliche Erweiterung behördlicher Zuständigkeiten. Für Fehmarn (Kreis Ostholstein) bedeutet das, dass die freiwillige Feuerwehr in der Bauphase und später beim Betrieb des Tunnels auf deutscher Seite für Einsätze im Brandschutz und zur Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen zuständig sein wird.
Fehmarn rechnet mit jährlich rund drei Millionen Euro zusätzlichen Kosten und sieht sich im Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Das Gericht wird unter anderem entscheiden, ob das Land die Gesetzgebungskompetenz für die Zuständigkeitserweiterung hatte. Ferner ist darüber zu befinden, ob die angegriffene Regelung mit den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung zu vereinbaren ist.
Ende gut, alles gut? Fest steht: Die schlimmsten Befürchtungen für den Schleswig-Holstein-Tourismus 2020, die noch im April im Raum standen, werden nicht eintreten. Was nicht darüber hinwegtäuschen soll, dass viele Betriebe in der Branche nach wie vor ums Überleben kämpfen.
Es gibt aber auch Erfolgsgeschichten, wie einige Orte in der Lübecker Bucht in diesem Sommer unter Beweis stellen. Für Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz seine „Meldung der Woche“. Video starten…
Sitzung des Mittelstands-Beirats in Kiel – das Gremium bittet Wirtschaftsminister Buchholz auf Bundesebene gegen das geplante Integritätsgesetz vorzugehen.
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz hat das von der Bundesregierung geplante Gesetz für eine härtere Bestrafung von Unternehmen scharf kritisiert. Das Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft sei realitätsfremd und drohe, zu einer pauschalen Kriminalisierung von Unternehmern aller Branchen zu werden, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Gerade in der Corona-Krise werde das geplante Sanktionsrecht die Wirtschaft weiter schwächen. Der schleswig-holsteinische Mittelstandsbeirat habe ihn deshalb aufgefordert, zusammen mit anderen Länderkollegen im Bundesrat gegen die Pläne anzukämpfen.
Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine Initiative gegen das Gesetz gestartet. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) war im Juni von der Bundesregierung gebilligt worden. Demnach müssen Staatsanwaltschaften künftig gegen eine Firma ermitteln, wenn es den Verdacht gibt, dass aus dem Unternehmen heraus Straftaten wie Betrug, Korruption oder Umweltdelikte begangen wurden. Geldbußen sollen drastisch auf bis zu zehn Millionen Euro erhöht werden.
Buchholz sagte zu dem geplanten Gesetz weiter (Audio starten)
Kritiker bemängeln, dass mit dem geplanten Gesetz Unternehmen auch dann für Vergehen einzelner Beschäftigter bestraft werden könnten, wenn die Firma an sich und die Verantwortlichen keine Schuld trifft. Die Ermittlungsbehörden können in Deutschland keine Strafverfahren gegen Unternehmen führen, sondern nur Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz verhängen, so wie es etwa im Zusammenhang mit der Dieselaffäre geschehen ist. Aus Sicht der Bundesregierung ist damit keine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität möglich.
Die Wirtschaftskriminalität sei laut Bundeskriminalamt seit Jahren stark rückläufig, sagte Buchholz. Sanktionierungslücken seien im geltenden Recht nicht erkennbar. Größere Unternehmen verfügten bereits über gut funktionierende eigene Schutzmechanismen gegen Korruption und andere Straftaten. Kleineren Unternehmen und Freiberuflern drohten mit dem Gesetz erhebliche zusätzliche bürokratische Anforderungen, die in vielen Fällen zu einer Überforderung führen würden.
Buchholz beim Strand-Pressegespräch mit OHT-Geschäftsführerin Katja Lauritzen und OHT-Vorstand Jörg Weber
Einen Monat nach Ende der Sommerferien haben die Tourismus-Verantwortlichen des Vereins Ostsee-Holstein-Tourismus (OHT) und Vertreter aus der Lübecker Bucht bei einem Treffen mit Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute eine weitgehend positive Zwischenbilanz ihrer Sommersaison gezogen. «Auch wenn die Lübecker Bucht an insgesamt vier heißen Wochenenden durch zusätzliche Tagesgäste zweifellos an ihrer Kapazitätsgrenze und teilweise auch darüber waren, lässt sich für die gesamte Ostsee in Schleswig-Holstein sagen, dass der Besucherandrang insgesamt handhabbar bis entspannt war“, sagte OHT-Geschäftsführerin Katja Lauritzen. Vor allem das erstmals angewandte Konzept der elektronischen Besucherlenkung habe sich bewährt: «Hätte es die Strandampel nicht nur in den Orten Scharbeutz, Sierksdorf, Timmendorfer Strand und Pelzerhaken gegeben – sie hätte von Juni bis Ende August in weiten Teilen der übrigen Ostsee Schleswig-Holsteins vermutlich dauerhaft auf „grün“ gestanden», so Lauritzen.
Nach den Worten von Tourismusminister Buchholz sei besonders erfreulich, dass es trotz der teils massiven Gäste-Zuwächse an der Ostseeküste – von Einzelfällen abgesehen – zu keinen Corona-Ausbrüchen gekommen sei. «Damit zeigt sich zum einen, dass die Hygiene-Konzepte von Hotels und Gastronomie aufgegangen sind und sich die große Mehrheit der Gäste überaus achtsam und vernünftig hinsichtlich der Abstandsregeln verhalten hat.» Der Minister dankte neben den Ordnungskräften vor allem auch den Einheimischen in den Ferienorten, die sich als geduldige Gastgeber erwiesen hätten und teilweise selber für eigene Bade-Ausflüge sogar auf Binnenland-Seen in der Holsteinischen Schweiz ausgewichen seien.
Im Gespräch mit Journalisten sagte Buchholz weiter (Audio starten)
Die Ostseeküste liegt mit den derzeitigen Gäste- und Übernachtungszahlen über dem Landesdurchschnitt mit teils zweistelligen Zuwächsen: In Heiligenhafen stiegen die Übernachtungen (ohne Camping) um 19 Prozent, in Kellenhusen um 13, in Scharbeutz um 12, in Timmendorfer Strand um 7, in Dahme und Travemünde um 6 und in Neustadt um zwei Prozent. Buchholz: «Damit kristallisieren sich vor allem Orte zwischen dem Fehmarnsund und der Trave als Volumenbringer und Verlustbremse der diesjährigen Corona-Saison heraus.», denn landesweit ging die Zahl der Übernachtungen im Juni um 11 Prozent zurück.
Fachgespräch auf der Dachterasse im Bayside in Scharbeutz – links neben Buchholz: Hotelchef Töns Haltermann
«Damit bleibt die noch im April befürchtete Katastrophe für unseren Tourismus aus – und wir werden in diesem Jahr im Vergleich zu anderen Bundesländern immerhin noch mit einem hellblauen Auge und hellroten Zahlen davonkommen. Insbesondere die Nachsaison lässt noch auf mehr Zuwächse hoffen», sagte Buchholz. Die Erfolge einzelner Orte dürften allerdings nicht über die teils dramatische Lage von einzelnen Gastronomie- oder Einzelhandelsbetrieben und Schwimmbädern hinwegtäuschen. Vor allem die Landgasthöfe in zweiter Reihe hätten nach wie vor massiv zu kämpfen.
Mit Blick auf die Strandkorb-Vermieter während der Sommerferien, die mit der Kontrolle von Abstandsregeln an ihren Strandabschnitten teilweise „Schwerstarbeit“ leisteten, wollen die Gemeinden und ihre Touristiker für das kommende Jahr vorbeugen. Bettina Schäfer, Bürgermeisterin von Scharbeutz sagte: „Wir haben die Saison gut „gerockt“, aber für 2021 müssen wir uns mit dem Land und dem Kreis über die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen einig werden“. OHT-Vorsitzender Weber ergänzt: „Wenn wir unseren ordnungsrechtlichen Aufgabenumfang kennen, können wir die Grenzen unseres Handelns einordnen und gegebenenfalls Alternativkonzepte erarbeiten“. Eine Weiterführung der vom Land aufgestellten mobilen Hinweistafeln an den wichtigsten Zufahrtstraßen schwebt den Bürgermeistern dabei genauso vor, wie der Einsatz zusätzlicher Polizei-Fußstreifen bzw. Bereitschaftspolizei.
Laut Schäfer und OHT-Chefin Lauritzen sowie OHT-Vorstand Jörg Weber sollen die Erfahrungen des Sommers mit Betretungsverboten und den Wirkungen der Strandampel aktuell zusammen mit den zuständigen Kreis- und Landesbehörden ausgewertet werden. André Rosinski von der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht fügte an: „Die Internetseite „Strandticker.de“ mit knapp 3,5 Millionen Seitenaufrufen innerhalb von sechs Wochen hat das enorme Informationsbedürfnis der Gäste deutlich gemacht“. «Für das kommende Jahr werden wir über weitere digitale Autobahnschilder ebenso nachdenken müssen wie über eine landesweite Strandampel», sagte Buchholz. Er machte aber zugleich deutlich, dass mit den Strandampel-Projekten der Lübecker Bucht und in St. Peter-Ording zunächst nur Erfahrungen und Daten gesammelt werden. «Je mehr Kommunen sich später daran beteiligen, umso besser für alle Tourismusorte.» Allerdings könne das Land keine flächendeckende Installation von Sensortechnik finanzieren.
Notiz-Blog der Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus