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Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen führte kaum zu Lohnanpassungen in der SH-Wirtschaft

Gutachter: Über 90 Prozent der Unternehmen in SH haben durch das Tariftreuegesetz kein Lohn-Problem

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Niedriglohnsektor Gebäudereinigung: Hier kam es seit 2013 in Schleswig-Holstein durch das Tariftreue- und Vergabegesetz zu Lohnsteigerungen

Das vor drei Jahren für Schleswig-Holstein verabschiedete Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG), in dem unter anderem der so genannte vergaberechtliche Mindeststundenlohn von 9,18 Euro festgelegt wurde, hat nur zu äußerst geringen Lohnanpassungen in der Wirtschaft des Landes geführt. Wie Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer heute (31. Oktober) in Kiel bei der Vorstellung des Evaluierungsberichts zum TTG sagte, gaben über 90 Prozent der befragten Betriebe an, dass sie keinerlei Lohnanpassungen vornehmen mussten. Ausnahmen seien lediglich die dem Niedriglohnsektor zuzurechnenden Branchen wie das Wach- und Sicherheits- sowie das Gebäudereinigungsgewerbe.

eis_Meyer_Reinhard_020Im Gespräch mit Journalisten
sagte Meyer eben

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„Hier hat das Gesetz also zu eindeutig mehr sozialer Gerechtigkeit beigetragen, weil in diesem Bereich die Stundenlohnsätze um teils bis zu 12,8 Prozent angehoben wurden“, sagte Meyer. Auch für die Preisentwicklung habe die Einführung des Mindestlohns kaum Folgen gehabt. So gaben fast 80 Prozent der befragten Vergabestellen und Firmen an, dass sich die Angebotspreise infolge der TTG-Regelungen seit August 2013 nicht verändert hätten. Der Mindestlohn von 9,18 Euro brutto pro Stunde muss an alle Beschäftigten bezahlt werden, die im Rahmen ihrer Anstellung an der Erledigung öffentlicher Aufträge beteiligt sind.

Wie Meyer weiter sagte, hätten die Gutachter auch Kritikpunkte am TTG wie etwa den bürokratischen Aufwand oder die Verständlichkeit der Vorgaben deutlich herausgearbeitet. „Wir haben aber zugleich eine Reihe von Handlungsempfehlungen bekommen, wie wir das TTG schlanker und praktikabler gestalten können“, so Meyer. Ein Teil dieser Vorschläge solle bereits mit einer geplanten Rechtsverordnung im Frühjahr 2017 umgesetzt werden, darüber hinaus sei eine große TTG-Novelle für die kommende Legislaturperiode in Vorbereitung.

Einer der Entbürokratisierungsvorschläge der Gutachter: In Zukunft soll bei den Verfahren nur noch „eine Unterschrift für alles“ nötig sein. So könne der öffentliche Auftraggeber künftig alle Verpflichtungen in seine Unterlagen aufnehmen, die der Bieter dann mit nur einer einzigen Unterschrift zu bestätigen braucht. Meyer: „Damit beseitigen wir beispielsweise die derzeit nötigen Extraerklärungen der Bieter.“

Wie der Minister weiter sagte, sei mit einer neuen Rechtsverordnung zum 1. Februar 2017 geplant, die Höhe des Mindestlohns von derzeit 9,18 Euro auf 9,99 Euro anzuheben: „Auch mit diesem Schritt sorgen wir für ein großes Stück sozialer Gerechtigkeit, denn so stellen wir weiterhin sicher, dass sich der vergaberechtliche Mindestlohn auch in Zukunft an der untersten Lohngruppe des öffentlichen Dienstes orientiert.“ Der Mindest-Stundenlohn im Tarifvertrag der Länder (TV-L) sei seit Inkrafttreten des TTG inzwischen dreimal erhöht worden und liege inzwischen bei 9,99 Euro brutto.

Nach den Worten von Meyer weiche die Landesregierung mit diesem Schritt ganz bewusst von der Empfehlung der Gutachter ab, die sich für ein Einfrieren des Satzes auf 9,18 Euro aussprechen: „Wir haben ein klares Prinzip: Arbeitnehmer in Privat­firmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen genauso gut und fair bezahlt werden, als würde die öffentliche Hand diese Aufträge mit eigenen Mitarbeitern selbst ausführen.“

Meyer erinnerte auch an den durch eine Anpassung zu erwartenden Kaufkraft-Gewinn in Schleswig-Holstein. Allein die vor wenigen Tagen beschlossene Anhebung des bundesweiten Mindestlohns um 34 Cent auf 8,84 Euro zum 1. Januar 2017 bedeute nach DGB-Berechnungen bei knapp 130.000 betroffenen Arbeitnehmer­innen und Arbeitnehmern im Land ein Kaufkraft-Plus von mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr.

Der Minister machte weiter deutlich, dass gegen ein Einfrieren des Mindestlohns auch die Erkenntnis der Gutachter spreche, dass dessen Einführung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Wettbewerbsstruktur im Land hatte und auch nicht ursächlich für eine rückgängige Beteiligung an öffentlichen Aufträgen gewesen sei.

Der insgesamt rund 200 Seiten starke Evaluierungsbericht soll nun mit Kommunen und Verbänden diskutiert werden und wird Mitte November auch Thema im Landtag sein. Dann soll auch die formelle Anhörung von Kammern und Verbänden zur geplanten Erhöhung des vergaberechtlichen Mindestlohns eingeleitet werden.

Meyer sagte bei dem Pressegespräch außerdem
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Zur Kurzfassung des Evaluierungsberichts geht es hier: Evaluierungsbericht

 

 

Kartellamt gibt Erwerb von Coop durch REWE frei

Deutschlands zweitgrößter Lebensmittelhändler Rewe sichert sich rund 200 weitere Filialen.

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Während Edekas Pläne zur Fusion mit Kaiser’s Tengelmann auf des Messers Schneide stehen, hat Konkurrent Rewe vom Bundeskartellamt grünes Licht für die Übernahme der Handelskette Coop bekommen. Zuvor mussten sich Rewe und Coop allerdings von einigen Supermärkten trennen, wie die Wettbewerbsbehörde am Wochenende mitteilte.

Coop betreibt in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hamburg rund 200 Filialen unter der Marke Sky und erzielte damit 2015 einen Umsatz von gut 1,2 Milliarden Euro. Rewe ist mit über 6000 Filialen Deutschlands zweitgrößter Lebensmittelhändler – nach Edeka.

Frank_NaegeleSchleswig-Holsteins Wirtschafts-Staatssekretär Frank Nägele sagte zur Fusion

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Der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt betonte, bei der Bewertung der Übernahme von Coop durch Rewe seien inhaltlich die gleichen Prüfungen durchgeführt worden, wie bei der geplanten Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka. «Wir haben uns alle relevanten Regionen genau angesehen und bewertet, ob auch nach einer Übernahme für die Verbraucher vor Ort noch genügend Auswahlmöglichkeiten existieren würden», sagte der Behördenchef.

In acht regionalen Märkten sowie zwei Hamburger Stadtbezirken hätte die Übernahme der Coop-Filialen durch Rewe nach Auffassung der Wettbewerbshüter zu einer Behinderung des Wettbewerbs geführt. Zur Beseitigung dieser Wettbewerbsprobleme hätten Rewe und Coop bereits während des Verfahrens elf Filialen an die unabhängige, mittelständische Bartels-Langness-Gruppe verkauft, zu der unter anderem die Ketten Markant und Famila gehören.

Eine nennenswerte Steigerung der Einkaufsmacht von Rewe gegenüber den Lieferanten befürchtet die Wettbewerbsbehörde durch die Übernahme nicht. Rewe und Coop seien bereits seit fast zehn Jahren in einer Einkaufskooperation verbunden, über die Coop bis zu 70 Prozent seiner Waren beschaffe. Als unabhängiger Wettbewerber spiele Coop deshalb in diesem Bereich schon lange keine bedeutende Rolle mehr.

Das Bundeskartellamt ist seit Jahren darum bemüht, den Konzentrationsprozess im deutschen Lebensmittelhandel zu bremsen. Denn schon heute vereinigen die «Großen Vier» des Lebensmittelhandels – Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe mit dem Discounter Lidl – mehr als 85 Prozent des Marktes auf sich.

Das Joint Venture mit Rewe sichere die Sky- und Plaza-Märkte der Coop Kiel erklärten deren Vorstände, Rüdiger Kasch und Thorsten Tygges. Die Arbeitsplätze der dort Beschäftigten würden langfristig gesichert. Der Schritt schaffe zugleich hervorragende Perspektiven für die zukünftige positive Entwicklung des Unternehmens.

Dieses Wochenende Vollsperrung der B 404 zwischen Kiel und Nettelsee

B 404 zwischen Kiel und Nettelsee: Sperrungen an diesem und nächstem Wochenende

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Vom heutigen Freitag (20 Uhr) bis Montag früh (5 Uhr) müssen Autofahrer auf der B 404 zwischen Kiel und Nettelsee mehr Zeit einplanen: An diesem Wochenende und absehbar auch am kommenden Wochenende in derselben Zeit finden Bauarbeiten unter Vollsperrung statt.

Nach Angaben des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH)  wird für den Kfz-Verkehr mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t wird eine großräumige Umleitung von Süden kommend über die A 21 ab AS Wahlstedt in Richtung Neumünster über die B 205 und anschließend über die A7 und A215 nach Kiel ausgeschildert. In entgegengesetzter Richtung wird die gleiche Umleitungsstrecke angeboten.

Für den übrigen Verkehr wird von Süden über die B 404 kommend über die L 307 bis Flintbek und über die L 318 zur B 404 eine Umleitung ausgeschildert, die auch für die entgegengesetzte Fahrtrichtung gilt.

Für die Anwohner von Moorsee wird bis zum Einbau der Asphaltdeckschicht eine Überfahrt vom Steindamm zum Schlüsbeker Moor bzw. im Seewiesenredder durch die Baufirma ermöglicht.

Trotz der ausgewiesenen Umleitungsstrecken kann es zu Verkehrseinschränkungen kommen. Folgende Haltestellen des ÖPNV können während der Vollsperrungen nicht angefahren werden:

  • Buslinie 41 der KVG: Schlachthof, Moorsee, Moorsee-Dorfplatz, Schlüsbek
  • Buslinie 410 der VKP: Edisonstraße, Moorsee, Boksee im See, Boksee, Havighorst

A-20-Kläger rufen höchstes deutsches Gericht an

Meyer sieht neuer Klage gegen A 20 vor dem Bundesverfassungsgericht gelassen entgegen

RechtDas juristische Tauziehen um den geplanten Elbtunnel im Zuge der Autobahn 20 hat das höchste deutsche Gericht erreicht. Der schleswig-holsteinische Landesnaturschutzverband und die Gemeinde Kollmar (Kreis Steinburg) haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerden gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Diese seien Ende September eingereicht worden, sagte heute der Anwalt beider Beschwerdeführer, Wilhelm Mecklenburg.

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Verkehrsminister Reinhard Meyer sagte dazu
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Kollmar strebt eine nachträgliche Verwaltungsgerichtsentscheidung zur Finanzierung einer Tunnelfeuerwehr an. Der Naturschutzverband sieht Folgen des Tunnelbaus für das Klima nicht hinreichend berücksichtigt. Auf diese Verfassungsbeschwerde reagierte der CDU-Verkehrspolitiker Hans-Jörn Arp mit der Forderung, das Verbandsklagerecht abzuschaffen. «Es kann nicht sein, dass Naturschutzverbände, die auch noch Geld vom Land erhalten, ständig gegen wichtige Infrastrukturprojekte des Landes klagen und sie dadurch deutlich verzögern», sagte Arp. «Die Naturschutzverbände missbrauchen das Verbandsklagerecht.»

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Planfeststellungsbeschluss zum Bauabschnitt auf schleswig-holsteinischer Seite im April für rechtswidrig erklärt, weil ein Fachbericht zu Auswirkungen auf die Wasserqualität nicht öffentlich ausgelegt worden war. Die Richter gaben den Planern aber die Gelegenheit, den Mangel zu beheben. Eine Gerichtsentscheidung zum niedersächsischen Tunnelabschnitt wurde bei einer Verhandlung am Dienstag für den 10. November angekündigt.

Land unterstützt Erweiterung Schleswiger Spedition mit über 570.000 Euro

Schleswiger Logistikunternehmen Karl Jürgensen investiert mit Landeshilfe vier Millionen in Erweiterung

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Schub für die mittelständische Wirtschaft in Schleswig: Wirtschafts­minister Reinhard Meyer überreichte jetzt an Gerald und Ben Augustin von der Schleswiger „KARL JÜRGENSEN Autofernverkehr und Spedition KG“ einen Zuwendungsbescheid über knapp 576.000 Euro. Das insgesamt 184 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  starke Logistikunternehmen plant für rund vier  Millionen Euro eine Erweiterung und Modernisierung seines Standorts in Schleswig.

„Mit unserem Zuschuss aus dem Landesprogramm Wirtschaft plant der Traditionsbetrieb nicht nur neue Lager-, Dispositions- und Büroflächen, sondern schafft auch 20 neue Dauerarbeitsplätze“, sagte Meyer bei seinem Betriebsbesuch. Im Mittelpunkt des Investitions-Vorhabens steht nach Angaben der Firma eine Optimierung der Betriebsabläufe sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch neue Arbeitsplatz-Ergonomie-Konzepte und eine weiterbildungsorientierte Personalpolitik. „Ich bin sicher, dass sich das mittelständische Unternehmen damit zukunftsfest aufstellt und weiterhin erfolgreich am Markt behaupten wird“, sagte Meyer.  Die Investition bekräftige zudem die Position des Landes als Logistikstandort.

Meyer erinnerte daran, dass die KARL JÜRGENSEN KG  mit seinem Engagement auch einen wichtigen Beitrag für die gesamte Region leiste – nicht zuletzt durch seine Verantwortung als Ausbildungsbetrieb.

Urteil über A-20-Elbquerung kommt am 10. November

A-20-Elbquerung beschäftigt erneut das Bundesverwaltungsgericht

Die mit dem Ausbau der Autobahn 20 verbundene Querung der Elbe mit einem Tunnel von Niedersachsen nach Schleswig-Holstein steht einmal mehr auf dem Prüfstand. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelte gestern mündlich über die Klagen des BUND und eines Windparkbetreibers gegen das Projekt. Die Kläger streben die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau des Abschnitts vom niedersächsischen Drochtersen bis zur Landesgrenze von Schleswig-Holstein an. Die Entscheidung des Gerichts soll am Vormittag des 10. November verkündet werden.

Während der Verhandlung, an der auch eine Vertreterin der schleswig-holsteinischen Planfeststellungsbehörde aus dem LBV-SH teilnahm, kamen Themen wie der Fledermausschutz, die Ausweisung von Ausgleichsflächen und auch mögliche Verstöße gegen das Planungsrecht zur Sprache. Dabei verwies der Vorsitzende Richter immer wieder auf sein Urteil aus dem April dieses Jahres.

Im Verfahren um den Bauabschnitt auf schleswig-holsteinischer Seite hatte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss zwar für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, die Linienführung im Kern allerdings bestätigt und die Klagen nahezu vollständig abgewiesen. Die Behörden in Schleswig-Holstein hatten einen Fachbericht zu Auswirkungen auf die Wasserqualität nicht öffentlich ausgelegt. Allerdings gaben die Richter den Planungsbehörden die Gelegenheit, diesen Mangel zu beheben. Die öffentliche Auslegung soll noch in in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.

Albig und Meyer zur Fernstrassengesellschaft: „Interessen der Beschäftigten wahren“

Meyer: Mit einer Bundesfernstraßengesellschaft muss SH eine dicke Kröte schlucken

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Bund und Länder haben sich heute nach jahrelangen Verhandlungen auf einen neuen Finanzpakt geeinigt. Vom Jahr 2020 an sollen bei der Umverteilung der Milliarden-Hilfen unter «reichen» und «armen» Ländern sowie zwischen Bund und Ländern neue Regeln gelten. Das von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den 16 Ministerpräsidenten nach zähen Schlussverhandlungen in Berlin vereinbarte Paket sieht jährlich leicht steigende Hilfen des Bundes vor, aber auch mehr Kompetenzen für den Bund.

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Ministerpräsident Torsten Albig begrüßte die Einigung: „Wir haben für Schleswig-Holstein unter dem Strich ein gutes Ergebnis erreicht, das ab 2020 eine strukturelle Entlastung des Landeshaushalts um rund 140 Millionen Euro pro Jahr bedeutet. Es ist sehr erfreulich, dass wir diese langwierige Debatte in aller Sachlichkeit abschließen konnten, bevor der Bundestagswahlkampf einsetzt“, sagte er.

Die Länder seien dem Bund entgegengekommen und hätten sich in der Frage der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft geöffnet. Die Details einer solchen Neuregelung des Bundesfernstraßenbaus werden in den nächsten Monaten zwischen Bund und Ländern geklärt werden. Albig: „Wir haben aber jetzt schon erreicht und festschreiben lassen, dass die Belange und Interessen unserer Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen auf jeden Fall gewahrt werden müssen.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer beurteilte die Aussicht auf eine private Fernstraßengesellschaft unter staatlicher Regelung skeptisch: „Im Interesse der Gesamtlösung muss Schleswig-Holstein hier leider eine dicke Kröte schlucken“, sagte er. „Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder das Eisenbahnbundesamt führen uns täglich vor Augen, dass zentral gesteuerte Verwaltungen oft deutlich schlechter funktionieren als über Jahrzehnte aufgebauter Sachverstand vor Ort“, so Meyer weiter.

Allein die Ankündigung eines massiven Einschnitts in die Organisation der deutschen Straßenbauverwaltungen könne zu einem Stillstand bei vielen wichtigen Infrastrukturpojekten führen. Man müsse sich nun an den Gedanken gewöhnen, dass vom fernen Berlin aus über Verkehrsprojekte wie den Ausbau der B 5 an der Westküste entschieden werde. „Und die Chancen für dieses wichtige Vorhaben sind mit dem heutigen Tag nicht gestiegen“, so Meyer. Doch das sei möglicherweise „der Preis für die höhere Weisheit“ an anderer Stelle.

Der echte Norden grüßt alle Wacken-Fans in der Abfahrt Wacken der A23
Mitarbeiter des LBV-SH beim Aufstellen eines Wacken-Hinweisschildes an der A23

Mit Blick auf den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) befürchtet Meyer weitere Diskussionen um die Behörde: „Unsere 1400 Kolleginnen und Kollegen, die täglich eine hervorragende Arbeit leisten und für reibungslose Verbindungen in unserem Land sorgen, haben dieses Höchstmaß an entstehender Verunsicherung nicht verdient.“

Der Bund sei nun gefordert, rasch Klarheit über die künftige Organisationsform einer solchen Zentralgesellschaft zu schaffen und vor allem die Länder an einer vernünftigen Regelung bei Kompetenz- und Personalfragen zu beteiligen. Eine Lösung, die die derzeitige Auftragsverwaltung und die damit vorhandenen Aufgaben beim LBV-SH belässt, wäre für alle Beteiligten der beste Kompromiss und würde die Arbeitsfähigkeit des Landesbetriebs sichern. „Denn damit können die Belange und Interessen der Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen gewahrt werden“, sagte Meyer.

-Weiter sagte Meyer zu dem heutigen Ergebnis

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Der insgesamt erzielte Kompromiss basiert dem Vernehmen nach im Wesentlichen auf dem Ländermodell, das eine radikale Neuordnung vorsieht. Der Bund soll ab 2020 den Ländern jährlich gut 9,5 Milliarden Euro Ausgleichszahlungen überweisen. Die Länder hatten knapp 9,7 Milliarden Euro gefordert. Sie konnten sich mit der Forderung nach jährlich steigenden Ausgleichszahlungen des Bundes zwar durchsetzen. Allerdings werde diese Dynamisierung begrenzt, hieß es. Mit etwa 1,4 Milliarden Euro werde nur ein Teil der Summe jährlich angepasst.

Diese Dynamisierung war einer der strittigsten Punkte. Der Bund wollte ursprünglich nur einen Festbetrag von jährlich 8,5 Milliarden Euro pro Jahr zahlen – ohne eine jährlich steigende Kompensation. Die von den Ländern geforderte Dynamisierung fällt nun aber deutlich geringer aus, die Lasten für den Bund nehmen also weniger stark zu. Der Bund rang den Ländern zudem Kompetenzen ab.

 

 

Scharfer Gegenwind für das CDU-Mittelstandsgesetz

Meyer und Abgeordnete der Küsten-Koalition kritisieren CDU-Entwurf für Mittelstandsgesetz

Fleischwarenproduktion bei der Böklunder Plumrose GmbH & Co (Zur Mühlen Gruppe)

Auf breite Kritik der Abgeordneten der Regierungsfraktionen im Kieler Landtag stieß heute einmal mehr das von der CDU-Fraktion geforderte Mittelstandsgesetz für Schleswig-Holstein. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Aufhebung des landeseigenen Mindestlohn- sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes vor. Auch das Korruptionsregister-Gesetz möchte die CDU abschaffen.

Die Koalitionsfraktionen hatten der Union bereits in der Ersten Lesung im Juli 2015 eine „rückschrittliche Wirtschaftspolitik“ vorgeworfen, die sich zum wiederholten Mal gegen faire Löhne und fairen Wettbewerb wende.

Meyer sagte dazu eben im Landtag…

Meyer stoppt Stellenabbau für LBV-SH und stockt Planungsabteilung kräftig auf

Schub für die SH-Infrastruktur: Meyer stockt LBV-Plaungskapazität um 30 Prozent auf

Rückenwind für das Planungspersonal beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH): Wie Verkehrsminister Reinhard Meyer heute im Vorfeld der Aktuellen Stunde des Kieler Landtags sagte, werde das Land die derzeit 92 reinen Planer-Stellen in der Behörde um bis zu ein Drittel aufstocken und zugleich den von der Vorgängerregierung eingeleiteten Stellenabbaupfad für den LBV-SH anhalten.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) und Fianministerin Monika Heinold (Grüne)
Finanzministerin Heinold und Verkehrsminister Meyer im Landtag

„Damit schaffen wir nach intensiven Gesprächen mit der Finanzministerin gemeinsam die Voraussetzungen, um mehr Verkehrsprojekte zügig zu planen“, sagte Meyer. Im nächsten Schritt komme es nun darauf an, dass der LBV-SH die über die Haushalts-Nachschiebeliste für 2017 freigegebenen Mittel von bis zu 170.000 Euro pro Jahr und Stelle zügig umsetze und sämtliche Stellen im kommenden Jahr besetze. Bei den 170.000 Euro handelt es sich um die Summe aus rund 60.000 Euro reinen Personalkosten und 110.000 Euro an so genannten Werkvertragsmitteln, aus denen beispielsweise Ingenieurbüros und andere externe Dienstleistungen bezahlt werden.

eis_Meyer_Reinhard_020 Meyer sagte weiter

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„Damit können bis zu 30 interne Planer-Stellen für den LBV und seine Niederlassungen in Flensburg, Lübeck, Itzehoe und Rendsburg besetzt und externe Dienstleistungen beauftragt werden. Die entsprechenden Weichenstellungen haben wir mit dem Landesbetrieb bereits in der Sommerpause vorgenommen“, so der Minister. Neben den derzeit 92 reinen Planern beim LBV-SH arbeiten in der ebenfalls beim Landesbetrieb angesiedelten unabhängigen Planfeststellungsbehörde derzeit 23 Fachleute – fast doppelt so viele wie noch 2013.

Hier Meyers Landtagsrede zu dem Thema in voller Länge

Meyer erinnerte in diesem Zusammenhang an die bereits massiv aufgestockten Landesmittel durch das 2013 eingerichtete Sondervermögen für den Landesstraßenbau in Höhe von insgesamt  knapp 43 Millionen Euro. Hinzu komme das landeseigene IMPULS-Investitionsprogramm sowie der Investitionshochlauf des Bundesverkehrsministeriums, woraus sich ebenfalls weitere erhebliche Investitionen in die Infrastruktur Schleswig-Holsteins ergeben werden.

ohne ÜberschriftMeyer: „Nicht zuletzt wurde im Bundesverkehrswegeplan 2030 die Mehrzahl der der von uns angemeldeten Straßenbauvorhaben in den vordringlichen Bedarf eingestuft, so dass wir vor enormen  Herausforderungen stehen und unseren Landesbetrieb deshalb mit ausreichendem Personal und Werkvertragsmitteln ausstatten müssen.“

Nachdem die so genannte Haushaltsstrukturkommission der Vorgängerregierung im Jahr 2010 den Abbau von 5.345 Stellen in der Landesverwaltung bis zum Jahr 2020 beschlossen hatte, hat der 1400 Mitarbeiter starke LBV-SH bislang  65 Stellen  abgebaut. „Ich bin froh, dass uns mit unserer Entscheidung nun ein erster wichtiger Schritt gelungen ist, in diesem wichtigen Planungsbereich umzusteuern und dem LBV das Rüstzeug zu liefern, sich angesichts seines riesigen Aufgabenspektrums zukunftsfest aufzustellen“, so Meyer.

Drei Mittelständler ergattern Umweltpreis des UV-Nord

Umweltpreis der SH-Wirtschaft an drei mittelständische Unternehmen

logoDrei ganz unterschiedliche Unternehmen hat die Studien- und Fördergesellschaft der schleswig-holsteinischen Wirtschaft mit ihrem diesjährigen Umweltpreis bedacht. Die mittelständische Condias GmbH aus Itzehoe erhielt den Preis heute ntag für ein innovatives Verfahren zur umweltfreundlichen und effizienten Wasseraufbereitung.

Die Müllverbrennung Kiel habe die beste Energieeffizienz aller vergleichbaren Anlagen in Deutschland und versorge ihre Kunden mit Strom, Fernwärme und vermarktbaren Reststoffen, hieß es zum zweiten Preisträger. Die Firma pely-plastic aus Wahlstedt wurde ausgezeichnet, weil die von ihr entwickelten und produzierten Müllbeutel aus Folie erheblich dünner als vergleichbare Produkte sind, bei der Fertigung deutlich weniger CO2 verursachen und eine günstige Ökobilanz haben.

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«Seit 1984 haben wir insgesamt 60 Unternehmen für ihr Engagement im Umweltbereich auszeichnen können», sagte der Vorsitzende der Studien- und Fördergesellschaft, Uli Wachholtz. In der Gesellschaft, die sich in Bildung, Kultur und Politik engagiert, sind etwa 300 Unternehmen aller Branchen, Größenordnungen und Regionen des Landes vertreten.